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Tonerstäube am Arbeitsplatz

Description: Tonerstäube am Arbeitsplatz Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fachbereich 4 – Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen In Untersuchungen an der Ratte hat Tonerstaub eine krebserzeugende Wirkung gezeigt. Ob die Atemwege des Menschen geschädigt werden, kann noch nicht abschließend bewertet werden. Die Belastungsdaten an Büroarbeitsplätzen weisen darauf hin, dass das mögliche Krebsrisiko im derzeit akzeptablen Bereich liegt und zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht ergriffen werden müssen. Durch Maßnahmen lässt sich auch für Servicetechniker und Recyclingbetriebe die Belastung auf das derzeit akzeptable Niveau reduzieren. 1. Wirkpotenzial Wie andere granuläre biobeständige Stäube (z.B. Indust­ rieruß) hat auch ein Tonerstaub in tierexperimentellen Un­ tersuchungen an der Ratte nach intratrachealer Instillation dosisabhängig Lungentumoren verursacht (1; 2). In chronischen Inhalationsstudien mit Ratten haben To­ nerstäube zu Lungenfibrosen, aber nur zu einer geringfü­ gigen Erhöhung der Lungentumorhäufigkeit geführt oder keine Lungentumore induziert (3; 4). Dies steht nicht im Widerspruch zu den Tumorbefunden in Experimenten mit intratrachealer Verabreichung, da in den Inhalationsstu­ dien niedrige Expositionskonzentrationen vorlagen, die Inzidenzen an Lungentumoren teilweise grenzwertig sta­ tistisch signifikant waren, die Versuchsgruppen zu kleine Tierzahlen hatten oder eine zu kurze Beobachtungszeit ge­ wählt wurde. Insgesamt ist alveolengängigem Tonerstaub somit ein krebserzeugendes Potenzial zuzuordnen, auch wenn Tonerstäube heute formal noch nicht als krebserzeu­ gend eingestuft sind. Tierversuche zeigen, dass Tonerstäube ein krebserzeu­ gendes Pozential aufweisen. Sie sind aber formal noch nicht eingestuft. Zur Wirkung von Tonerstäuben auf den Menschen liegen nur wenige Untersuchungen vor. In Einzelfällen wurde von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Tonerstaub in Provo­ kationstests berichtet (16, 17). In zwei Fällen von granu­ lomatösen Erkrankungen nach Tonerstaubexpositionen (18, 19) wurde röntgenspektrometrisch Eisen oder Kup­ fer in Granulomen nachgewiesen, was aber für den Ver­ dacht eines Kausalzusammenhangs nicht als ausreichend angesehen werden kann. In einer Fall-Kontroll-Studie (20) konnte die Hypothese eines Zusammenhangs zwischen langzeitiger Tonerexposition und Sarkoidose gestützt wer­ den. Die Lebenszeitexposition konnte bei dieser retros­ pektiven Studie allerdings nur auf der Basis eines Fragebo­ gens abgeschätzt werden. Eine Querschnittsstudie mit to­ nerexponierten Industriearbeitern und Servicetechnikern ergab keine Zusammenhänge zwischen Tonerexposition und Lungenveränderungen (11). Erfahrungen am Menschen erlauben noch keine eindeutige Aussage. In einer Pilotstudie wurde eine nicht repräsentative Grup­ pe von Büroangestellten, die über Beschwerden in Zu­ sammenhang mit Tonerstaubexposition klagten, im Ver­ gleich zu beschwerdefreien Büroangestellten untersucht. Für den Lungenfunktionsparameter FEV1 ergab sich kein Unterschied zwischen den Gruppen. In einer Untergruppe von 11 Beschwerdeträgern wurden weitere Lungenfunkti­ onstests durchgeführt. Der bronchiale Reaktivitätstest zeigte positive Ergebnisse bei sieben der elf Personen. Die Frage des Zusammenhangs mit der Exposition gegen To­ nerstäube konnte aber im Rahmen dieser orientierenden Studie nicht beantwortet werden (8). Insgesamt gesehen reichen die Daten aus den epidemiolo­ gischen Studien und Fallberichten für eine abschließende Bewertung der Wirkung von Tonerstäuben auf den Men­ schen am Arbeitsplatz nicht aus. Service-Telefon Fax E-Mail Internet www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 0231 9071-2071 0231 9071-2070 info-zentrum@baua.bund.de www.baua.de 1 2. Exposition-Risiko-Beziehung3. Exposition an Arbeitsplätzen Es wird davon ausgegangen, dass es derzeit nicht möglich ist, mit ausreichender Sicherheit einen Schwellenwert für die kan­ zerogene Wirkung von Tonerstäuben abzuleiten. Der Verlauf der Exposition-Risiko-Beziehung unterhalb des experimentell beobachtbaren Bereichs ist letztlich unbekannt. Für Tonerstäube ist eine Risikoabschätzung auch für niedrige Expositionen publiziert worden (6). Unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips wurde ein als geeignet eingeschätztes mathematisches Expositions-Risiko-Modell an die tierexpe­ rimentellen Daten zur intratrachealen Instillation von Toner­ stäuben angepasst. Unter Berücksichtigung der Potenzunter­ schiede nach Inhalation und intratrachealer Instillation und der Dichte der Tonerpartikel wurde ein spezifisches Arbeits­ platzrisiko (Exposition ca. 40 Jahre; 40 Stunden pro Woche) von 7 : 1.000.000 pro µg/m³ berechnet. Es bezieht sich auf Tonerpartikel der alveolengängigen Fraktion (A-Staub-Fraktion; aerodynamischer Durchmesser D50 < 4 µm). Bei dieser Ab­ schätzung wurde angenommen, dass sich die Exposition­ Risiko-Beziehung für Ratte und Mensch nicht wesentlich un­ terscheiden.3.1 Büroarbeitsplätze In Prüfkammeruntersuchungen und an Büroarbeitsplätzen konnte gezeigt werden, dass beim Betrieb von Laserdruckern feine und ultrafeine Aerosole freigesetzt werden können. Die gravimetrische E-Staubkonzentration (einatembarer Staub; aerodynamischer Durchmesser D50 < 100 µm) in den Büro­ räumen lagen zwischen 20 µg/m³ und 230 µg/m³. Der Medi­ anwert von 57 µg/m³ während der Ruhephase stieg während des Druckbetriebes auf einen Medianwert von 68 µg/m³. Während des normalen Arbeitsbetriebes wurde eine mediane E-Staubkonzentration von 74 µg/m³ bestimmt. Eine klare Un­ terscheidung, ob der Anstieg auf Tonerstaubpartikel oder auf andere Quellen zurückgeht, ist aufgrund dieser Untersuchun­ gen nicht möglich (7, 8). Diese Daten bestätigen Messergeb­ nisse des Landesamtes für Arbeitsschutz Thüringen (9), die von einer E-Staubkonzentration in Büroräumen von ca. 50 µg/ m³ ausgehen. Zuverlässige Messdaten zur A-Staubkonzentrationen liegen zurzeit nicht vor. Eine erste Abschätzung der A-Staubkonzent­ rationen aus den Messungen von E-Staub ist auf der Grundla­ ge der BfR-Tonerstaubstudie (8) bedingt möglich. Dabei ergibt sich ein mittlerer Anteil des A-Staubes am E-Staub in einem Büro von ca. 40 %. Wird eine E-Staubkonzentration während des normalen Bürobetriebes von ca. 75 µg/m³ angenommen, ergibt sich daraus eine A-Staubkonzentration von 30 µg/m³. Hervorgehoben werden muss, dass es sich dabei nicht um rei­ nen Tonerstaub handelt, sondern um einen Mischstaub, der unter anderem Papierstaub enthält. Die abgeschätzte Risikohöhe kann mit dem neuen Konzept des Ausschusses für Gefahrstoffe zu Risiken durch krebserzeugende Stoffe bewertet werden. Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales folgende stoffübergreifenden Risiko­ grenzen beschlossen (5): ein Akzeptanzrisiko übergangsweise von 4 : 10.000 (spätestens ab 2018 von 4 : 100.000) unter­ halb dessen ein Risiko akzeptiert und oberhalb dessen ein Ri­ siko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizier­ ten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko von 4 : 1.000 oberhalb dessen ein Risiko nicht tolerabel ist. Die Ri­ siken beziehen sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition. Akzeptanzrisiko 4 : 10.000 bedeutet, dass von 10.000 während des gesamten Arbeitslebens exponierten Personen möglicherweise vier erkranken. Für alveolengängigen Tonerstaub ergeben sich durch lineare Umrechnung des spezifischen Arbeitsplatzrisikos entspre­ chend dem AGS-Konzept folgende Konzentrationswerte: Toleranzrisiko bei 600 µg/m³, Akzeptanzrisiko derzeit bei 60 µg/m³ und ab 2018 bei 6 µg/m³. Akzeptanzrisiko bei einer Belastung von 60 Mikro­ gramm lungengängiger Tonerstaub pro Kubikmeter Raumluft, in 2018 abgesenkt auf 6 Mikrogramm. Büroarbeitsplätze: Weniger als 30 Mikrogramm lungengängiger Tonerstaub pro Kubikmeter Raumluft. 3.2 Servicetechniker In zwei Einzelmessungen wurden Schichtmittelwerte für E-Staub von 440 µg/m3 und für A-Staub von unter 50 µg/m3 beschrieben. Höhere Expositionswerte für A-Staub von bis zu 180 µg/m3 traten nur für wenige Minuten durch Anwendung von Druckluft auf (10). In einer weiteren, nur schlecht doku­ mentierten Studie wurden personenbezogene Messwerte für den A-Staub zwischen 80 und 400 µg/m3 (Median: 200 µg/ m3) genannt (11). Die Studien sind nicht repräsentativ und lie­ fern nur eine ungefähre Vorstellung der Expositionsverhältnisse. Servicetechniker: 50 Mikrogramm lungengängiger Tonerstaub pro Kubik­ meter Raumluft. 3.3 Tonerkartuschen-Recycling Beim Tonerkartuschen-Recycling muss gegenüber den oben genannten Expositionen davon ausgegangen werden, dass die gesamte Belastung eine Tonerstaubbelastung ist. Aufgrund der vorliegenden Messdaten wird für das „Tonerkartuschen- Recycling“ ein E-Staub-Schichtmittelwert von 400 µg/m3 und ein A-Staub-Schichtmittelwert von 60 µg/m3 abgeschätzt (12, 13). Recycling: 60 Mikrogramm lungengängiger Tonerstaub pro Kubik­ meter Raumluft. www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2 4. Schutzmaßnahmen Nach dem Risikokonzept des AGS liegen die A-Staub-Kon­ zentrationen von Tonerstäuben an Büroarbeitsplätzen, beim Recycling von Tonerkartuschen und in der Regel auch bei Ser­ vicetätigkeiten, im derzeit akzeptablen Bereich. Ob dies auch langfristig (nach Senkung des Akzeptanzrisikos im Jahr 2018, siehe Abschnitt 2) für Büroarbeitsplätze und Servicetätigkei­ ten zutrifft, sollte durch weitere Messungen geklärt werden. Für das Recycling von Tonerkartuschen ist davon auszugehen, dass die Belastungen langfristig nur tolerabel sind. Aufgrund dieser Bewertung ergeben sich unter Anwendung des gestuf­ ten Maßnahmenkonzeptes (5) derzeit folgende Schutzmaß­ nahmen: 4.3 Tonerkartuschen-Recycling Da die Belastung beim Recycling von Tonerkartuschen höher ist als an anderen Arbeitsplätzen, sind hier langfristig weite­ re Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung erforderlich. Dies erfordert in der Regel ein individuelles Konzept. Grund­ sätzlich ist eine Absaugung der Arbeitsplätze als technische Maßnahme anzustreben. Recycling erfordert individuelles Schutzmaßnahmen­ konzept. Bekannte Belastungen liegen im derzeit akzeptablen Bereich. 4.1 Büroarbeitsplätze Die in den BAuA-Merkblättern genannten Maßnahmen stel­ len den Stand der Technik dar (14, 15) und sind aus Vorsorge­ gründen weiterhin zu beachten. Sollte in größerem Umfang gedruckt werden (z. B. Gruppendrucker) empfiehlt sich die Aufstellung in einem getrennten, gut belüftetem Raum (ent­ sprechend den Herstellerangaben). Im Zweifelsfall kann die Exposition durch die Messung der A-Staubkonzentration ermittelt werden. Soweit Beschäftigte Tätigkeiten durchfüh­ ren, bei denen sie mit Toner in Kontakt kommen können, wie das Wechseln von Toner oder die Störungsbeseitigung, sind sie über die notwendigen Schutzmaßnahmen (14,15) zu unterweisen. Weitere Maßnahmen, wie der Austausch von Laserdruckern gegen andere Druckertechnologien oder eine Absaugung, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfor­ derlich. Allgemeine Maßnahmen in den BAuA-Merkblättern weiter aktuell. www.baua.de -> Suche: Toner 4.2 Servicetechniker Die Schutzmaßnahmen sind nach Tätigkeiten unterschied­ lich. Der Stand der Technik wird durch das BAuA-Merkblatt beschrieben (15). Zur Expositionsminderung und um die Verschleppung von Tonerpartikeln zu verringern, ist vor bzw. nach bestimmten Tätigkeiten eine Reinigung durch Absaugen mit Staubsaugern der Staubkategorie H und Bauart B1 sowie mit einem feuchten Tuch durchzuführen. Im Einzelfall wird bei Tätigkeiten mit stark staubender Exposition auch das Tra­ gen von Staubmasken (z. B. FFP2) erforderlich. Langfristig ist eine weitere Reduzierung der Exposition, z. B. durch war­ tungsfreundlichere Geräte, Vermeidung offener Tonerverwen­ dungen, anzustreben. Bei einzelnen Servicearbeiten zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Literatur 1. Pott F.; Roller M. (2005): Carcinogenicity study with nine­ teen granular dusts in Rats. Eur. J. Oncol. 10(4), 249-281 2. Roller M. (2008): Untersuchungen zur krebserzeugenden Wirkung von Nanopartikeln und anderen Stäuben. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; Dortmund; Projektnummer: F 2083; ISBN: 978-3-88261-069-7 3. Muhle H. et al. (1991): Pulmonary response to toner upon chronic inhalation exposure in rats. Fund. Appl. Toxicol. 17, 280-299 4. Morimoto Y. et al. (2005): Negative effect of long-term in halation of toner on formation of 8-hydroxydeoxyguanosi­ ne in DNA in the lungs of rats in vivo. Inhal. Toxicol. 17, 749-753 5. Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (2008): Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen; Bekanntmachung 910 www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/ TRGS/pdf/Bekanntmachung-910.pdf 6. Roller M. (2006): Quantitative Risikoabschätzung für die Exposition gegenüber Toneremissionen aus Kopier­ geräten. Gefahrstoffe- Reinhaltung der Luft, Ausgabe 5, 211-216 7. Bake D.; Moriske H.-J. (2006): Untersuchungen zur Frei setzung feiner und ultrafeiner Partikel beim Betrieb von Laserdruck-Geräten.. www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hinter grund/partikel-laserdrucker.pdf 8. Mersch-Sundermann V. (2007): Evaluierung möglicher Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen, insbesondere aus Fotokopierern und Laserdruckern, und www.baua.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

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Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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