Description: Überschwemmungs- und Risikogebiete In Überschwemmungs- und Risikogebieten gelten besondere Sicherheitsanforderungen an die Heizöllagerung, um bei Hochwasser mögli- che Schäden zu verhindern. In Überschwem- mungsgebieten müssen Sie Ihre Anlage bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachrüsten. In Risikogebieten müssen Sie bis zum 5.01.2033 Ihre Anlage hochwassersicher nachrüsten. Folgende Maßnahmen sind möglich:Stilllegung • Bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oderDer Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen. Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung sind zu ent- fernen. Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen. • Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Auf- schwimmen. Ob Sie sich in einem Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet befinden, können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfahren. Alte KunststofftanksGrenzwertgeber alter Bauart Bei älteren Kunststofftanks aus Polyethylen (PE) oder Polyamid (PA) sind folgende äußere Anzeichen, die auf eine kritische Material ermüdung hinweisen, wichtig:Grenzwertgeber, die vor 1985 eingebaut wurden (alte Bauart mit gelochter Schutzhülse) sind gegen neue Grenzwertgeber auszutauschen oder jährlich auszubauen und einer optischen Kontrolle zu unterziehen. Den Austausch bzw. die jährliche Kontrolle muss ein Fachbetrieb durchführen. • Verformungen und Einbeulungen • sogenannter Weißbruch / Risse • Sattelbildung am Tankdach Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung • Ausbildung von „Elefantenfüßen“ • Starke Verfärbungen • Neigungen der Tanks zur Seite Behälter mit einer oder mehreren solcher Problemstellen sollten Sie unbedingt austau- schen lassen, da der sichere Betrieb der An- lage nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert. Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers, eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen. Mit diesem Faltblatt erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die Ihren Heizöltank betreffen. Eine Übersicht zum Tank und zu ausführenden Fachbetrieben finden Sie unter: www.bbs-gt.de www.uniti.de/befuellerpflichten www.wasserwaermeluft.de www.zukunftsheizen.de/tank 99998/01/201708 Ihre zuständige Behörde finden Sie unter: www.zukunftsheizen.de/behördenübersicht in Zusammenarbeit mit Bundesverband Behälterschutz Gütegemeinschaft Tankschutz & Tanktechnik Was Sie als Betreiber eines Heizöltanks beachten müssen Regelmäßige KontrolleDokumentationPrüfung durch SachverständigeBefüllung • Nehmen Sie Ihren Tank mehrmals im Jahr in Augenschein, z. B. vor der Heizperiode, vor ei- ner längeren Abwesenheit oder vor und nach der Befüllung. Achten Sie auf eventuelle Leck- agen, Risse, Verformungen und starken Heizöl- geruch.Als Betreiber eines Heizöltanks haben Sie eine An- lagendokumentation zu führen. Fassen Sie dazu bitte alle Unterlagen zu eventuell durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblättern, ver- wendeten Werkstoffen, Handwerkerrechnungen, etc. in einem Ordner zusammen. Diese Dokumen- tation müssen Sie bei einem Wechsel des Betrei- bers an den neuen Betreiber übergeben.Sie haben Heizöltanks vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch ei- nen Sachverständigen prüfen zu lassen.Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsge- mäße Befüllung des Heizöltanks einige Regeln gelten: Darüber hinaus sind folgende Heizöltanks regel- mäßig wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen:• Ihre Tankanlage muss in einem optisch und technisch guten Zustand sein. • Sind Ihre Tanks in einem Auffangraum aufge- stellt, so muss der Auffangraum trocken sein. Er muss über einen intakten und zugelassenen öldichten Innenanstrich (alternativ eine Folien- auskleidung) verfügen. Im Auffangraum dürfen Sie keine Gegenstände abstellen oder lagern. • Wenn Ihr Heizöltank mit einem Leckwarngerät ausgerüstet ist, achten Sie darauf, dass die grüne Bereitschaftslampe leuchtet. Lassen Sie das Leckwarngerät in den vom Hersteller vor- geschriebenen Intervallen durch einen Fachbe- trieb überprüfen. • Wenn Sie sich beim Zustand Ihres Heizöltanks und zugehöriger Sicherheitseinrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zu Rate. Auf Verlangen haben Sie als Betreiber des Heizöl- tanks die Anlagendokumentation der zuständigen Behörde, dem Sachverständigen vor Prüfungen und dem Fachbetrieb vor Tätigkeiten am Tank vor- zulegen. Sollten Sie bis jetzt noch keine solche Dokumen- tensammlung angelegt haben, so beginnen Sie bitte – z. B. mit dem nächsten Prüfbericht eines Sachverständigen oder der nächsten Handwerker- rechnung – ab sofort alle Unterlagen aufzubewah- ren. • alle unterirdischen Anlagen und unterirdische Anlagenteile • oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Litern • oberirdische Anlagen in Schutzgebieten (Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz gebiete, Überschwemmungsgebiete) mit mehr als 1.000 Litern. • Dem Tankwagenfahrer ist der freie Zugang zur Heizungs- und Tankanlage zu gewähren. • Die Bestimmung des Füllstandes und damit der Freimenge muss möglich sein. • Alle Behälter Ihrer Batterietankanlage müssen den gleichen Füllstand aufweisen. • Vor der Befüllung sollte die Heizung ausgeschaltet sein. • Tank, Füllstutzen und Lüftungsleitungs mündung sind während des Betankens durch Kontrollgänge des Tankwagenfahrers zu über- wachen. Ggf. ist der Tankwagenfahrer durch eine weitere Person (z. B. den Eigentümer) nach Einweisung zu unterstützen. Wenn Sie Ihre Heizöltankanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dieses Vor- haben der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen. Bei Stilllegung der o. g. Heizöltanks muss durch einen Sachverständigen eine Stilllegungsprüfung erfolgen. Wenn Ihre Anlage ohne Mangel ist oder nur ge- ringfügige Mängel aufweist, bringt der Sachver- ständige eine Plakette mit dem Datum der Prü- fung und dem Datum der nächsten Prüfung an Ihrer Anlage an. Werden bei Prüfungen durch einen Sachverstän- digen geringfügige Mängel festgestellt, haben Sie diese innerhalb von sechs Monaten beseiti- gen zu lassen. Erhebliche und gefährliche Män- gel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen. Nach der Beseitigung von erheblichen oder gefährlichen Mängeln haben Sie die Heizöltanks erneut durch einen Sachverständigen überprü- fen zu lassen. Kann eine ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt werden, muss der Tankwagen fahrer die Belieferung ablehnen. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sollte Ihnen der Tank wagenfahrer schriftlich mitteilen. Fachbetrieb Für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1.000 Liter hat, muss ein Fach- betrieb nach AwSV beauftragt werden. Ein Fachbetrieb nach AwSV ist durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebs-Nachweis zeigen.
Tags: Polyethylen ? Werkstoff ? Heizöl ? Heizöltank ? Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ? Betriebsschließung ? Geruch ? Nachrüstung ? Tankanlage ? Tankfahrzeug ? Überschwemmungsgebiet ? Ausbildung ? Wasserschutzgebiet ? Ölheizung ? Arbeit ? Heizung ? Schutzgebiet ? Sicherheitsvorschrift ? Stilllegung ? Hochwasserrisikogebiet ?
Region: Baden-Württemberg Baden-Württemberg
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Last harvest: 30.06.2026 02:04
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