Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum Selys, 1850 Die Vogel-Azurjungfer ähnelt in Größe und Aussehen stark der Helm-Azurjungfer, allerdings wirkt sie kräftiger gebaut als diese. Außerdem gibt es Unterschiede in der Ausdehnung und Form der schwarzen Zeichnungselemente auf dem Hinterleib. Die Vogel-Azurjungfer kann als osteuropäisches Pendant zur Helm-Azurjungfer gelten, mit der sie in Mitteleuropa am sel- ben Gewässer auftreten kann. LEBENSRAUM Wie die Helm-Azurjungfer besiedelt auch die Vogel-Azur- jungfer langsam fließende, flache, schmale bis mäßig breite Wiesenbäche und -gräben. Diese sind quell- oder grundwas- serbeeinflusst, selten durch Gehölze beschattet und weisen Unterwasservegetation auf, meist aber auch recht stark entwi- ckelte Vegetation über dem Wasserspiegel. LEBENSWEISE Die Flugzeit der Imagines beginnt im Verlauf des Monats Mai und endet Anfang bis Mitte Juli. Die Eiablage erfolgt in Tandemstellung oder solitär, meist in den Mittagsstunden. Während der Eiablage verschwinden die Tiere zwischen den dichten, auf der Wasseroberfläche schwimmenden Pflanzenbe- ständen, die oft vom Aufrechten Merk (Sium erectum) gebil- det werden, so dass sie kaum zu sehen sind. Die Eier werden über oder unter Wasser in die Pflanzen eingestochen. Die Ent- wicklungsdauer der Larven beträgt vermutlich nur ein Jahr MASSE UND ZAHLEN Körperlänge: 2,7 bis 3,1 cm Flugzeit: Mai bis Juli Entwicklungsdauer der Larven: vermutlich 1 Jahr VERBREITUNG Das Areal der Vogel-Azurjungfer umfasst Südosteuropa und Teile Vorderasiens, reicht aber bis Mitteleuropa hinein. In Deutschland liegt der Verbreitungsschwerpunkt in Bayern. Daneben gibt es verstreut liegende Vorkommen, die sich in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz befinden. die Oberrheinebene bzw. für die Donau bei Günzburg vor, doch diese Vorkommen gelten als erloschen. Sehr alte Funde stammen aus dem Kraichgau, Oberschwaben und dem Boden- seegebiet. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es aktuell weitere, bisher noch unentdeckte Vorkommen gibt. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg liegt an der westlichen Verbreitungsgren- ze der Art. Gegenwärtig kommt die Art nur im Naturraum Hohenloher und Haller Ebene direkt an der Grenze zu Bayern vor. Nachweise aus den 1980er und 1990er Jahren liegen für In Baden-Württemberg ist ein stabiles Vorkommen bekannt, das im Rahmen des Artenschutzprogramms betreut wird. Ein weiteres Vorkommen scheint in den letzten Jahren erloschen zu sein. 2012 gelangen einige Nachweise der Art im Donau- ried an der Grenze zu Bayern GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE SCHUTZSTATUS BW D 11 VOM AUSSTERBENVOM AUSSTERBEN BEDROHTBEDROHT BNATSCHG BESONDERSSTRENG GESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - II - - BARTSCHV BESONDERSSTRENG GESCHÜTZTGESCHÜTZ SCHUTZMASSNAHMEN Totalräumung von Gräben Aufgabe der Pflege von Wiesengräben, was zum Zuwach- sen schmaler Gewässer führen kann Anpflanzen von beschattenden Bäumen am Ufer von Wiesengräben Eintrag von Nähr- und Schadstoffen Mahd in unmittelbarer Gewässernähe während der- Schlupfzeit der Art Austrocknen der besiedelten Gewässer Pflege und Unterhaltung der Gräben (Entkrautung, Böschungsmahd, Räumung) Erhaltung von Grünland im Randbereich der Gewässer Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in der Umge- bung der Vorkommen Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen SCHUTZPROJEKTE Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de) ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHT STAND 2007 GESAMTBEWERTUNG UNGÜNSTIG-SCHLECHT
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Region: Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
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