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Festlegungen der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) zur Einstufung von Altölen

Description: 1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Festlegungen der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) zur Einstufung von Altölen Altöle (Kenn-Nr. 438) Fußnote 9 Nach Fußnote 9 bezieht sich die Bewertung auf Altöle gemäß TRbF 200, Nr. 1.3, Abs. 4. Das sind "gebrauchte Mineralöle und gebrauchte flüssige Mineralölprodukte, ferner mineralölhaltige Rückstände aus Lager-, Betriebs- und Transportbehältern. Zu diesen Altölen gehören insbeson- dere Abfälle von Motoren-, Getriebe-, Maschinen-, Spindel-, Zylinder-, Turbinen-, Achsen, Dun- kel-, Weiß-, Transformatoren-, Schalter- und Kabelisolieröl, von Spezial- und Testbenzin, von Petroleum, ferner veröltes Bilgenwasser sowie mineralölhaltige Rückstände aus Behältern ein- schließlich Abscheidern für mineralische Leichtflüssigkeiten". Diese Definition schließt Altöle auf anderer Basis als Mineralöl, wie z.B. synthetische Ester oder Pflanzenöle, nicht ein. Solche Alt- öle sind hinsichtlich ihrer WGK im Einzelfall zu bewerten. Als Kriterien für die Einstufung von Altölen auf Mineralölbasis nach Kenn-Nr. 438 hat die KBwS folgende Festlegungen getroffen: In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) wird mit der Fußnote 9) zur Kenn-Nr. 438 darauf hingewiesen, dass im Einzelfall Altöle, deren Zusammensetzung durch Herkunft und Gebrauch oder durch Analyse bekannt ist, einer WGK <3 zugeordnet werden kön- nen. Altöle aus Verbrennungsmotoren oder aus Anlagen, in denen hohe Temperaturen auftreten können, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung, da der Gehalt an krebserzeugenden poly- zyklischen Kohlenwasserstoffen bei diesen Altölen in der Regel relativ hoch ist. Für andere gebrauchte Öle wurden bisher folgende Voraussetzungen für die Einstufung in eine WGK <3 definiert: - Angabe der genauen chemischen Zusammensetzung des Frischöls (einschließlich Addi- tivierung), - Verfahrensbeschreibung (Betriebszeit, Betriebstemperatur, anlageninterne Aufarbei- tung), - Analyse von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) oder Ben- zo(a)pyren, Bestimmung gemäß GefStoffV über DMSO-Extrakt mit der IP 346 Methode, - ggfs. Analyse von PCB (z.B. nach Ballschmiter/Zell, falls chlorhaltige Komponenten ent- halten sind), - Gehalt an Metallen (durch Zusatz oder Abrieb). Bei der Beurteilung der Angaben werden von der KBwS folgende Kriterien herangezogen: 1. Für die zugegebenen Additive und den Gehalt an Metallen, die z.B. durch Abrieb entste- hen können, gelten die nach der Mischungsregel gemäß Anhang 2 zur VwVwS aufge- stellten Grenzwerte. 2. Für PAH und Benzo(a)pyren gelten die in der GefStoffV festgelegten Grenzwerte ggf. un- ter Berücksichtigung des Gehaltes im DMSO-Extrakt. 3. Für PCB-haltige Zubereitungen werden in Anlehnung an die GefStoffV, die ein Verbot für Zubereitungen mit mehr als 50 ppm PCB vorsieht, unter Berücksichtigung der Über- gangsregelungen folgende von der Mischungsregel abweichenden Einstu- fungsregeln aufgestellt: - > 2000 ppm erfolgt die Einstufung in die WGK 3, - >50 bis 2000 ppm kann die Zubereitung in die WGK 2 eingestuft werden, soweit sich nicht aufgrund anderer Komponenten die WGK 3 ergibt. Nr. 3.9 Ordner Arbeitshilfen – August 2012 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt Diese Bedingungen können unter anderem von Hydraulik- oder Isolierölen eingehalten werden. Wenn sichergestellt werden kann, dass die gehandhabten Altöle die vorgenannten Bedingungen erfüllen, können diese in eigener Verantwortung einer WGK <3 zugeordnet werden. Die eigen- verantwortliche Einstufung geschieht in Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift wasser- gefährdende Stoffe in Anlehnung an das in Anhang 4 beschriebene Vorgehen für Gemische. Ergänzende Hinweise des LfU: 1) Die in den diversen technischen Anwendungsbereichen zum Einsatz kommenden Mineralöle sind in der Regel „legiert“. Es handelt sich also um Schmieröle, die verschiedene Zusatzstoffe zur Einstellung bestimmter Eigenschaften enthalten und denen nach dem „Katalog wasserge- fährdender Stoffe“ offiziell die WGK 2 zugeordnet ist. Eine Abweichung von WGK 3 für ein Altöl aufgrund der vorstehenden Kriterien ist also prinzipiell nur bis WGK 2 möglich. 2) Neben den von der KBwS genannten Hydraulik- und Isolierölen ist die Anwendung der Fuß- note auch bei mineralölbasierten Kühlschmierstoffen denkbar. Wenn z.B. der frische Kühl- schmierstoff in WGK 2 eingestuft werden kann bzw. muss (s. auch Suche nach "Kühlschmier- stoffe" im "Katalog wassergefährdender Stoffe" im Internet), erscheint von den o.g. Kriterien für die Klärung, ob WGK 2 auch für den gebrauchten Schmierstoff möglich ist, im Wesentlichen nur der Gehalt an PAK bzw. Benzo(a)pyren relevant. Folgende Grenzwerte gelten für die WGK 2: - ein Gehalt an Benzo(a)pyren von maximal 50 ppm (= 50 mg/kg) sowie - maximal 3 % im DMSO-Extrakt nach der Bestimmungsmethode IP 346. Sofern die vorgenannten Werte nachweislich eingehalten werden, kann auch der gebrauchte Kühlschmierstoff u.E. in WGK 2 eingestuft werden. Nr. 3.9 Ordner Arbeitshilfen – August 2012

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Elektroisolieröl ? Bilgenöl ? Erdöl ? Huhn ? Aromatischer Kohlenwasserstoff ? Altöl ? Kohlenwasserstoff ? Leichtflüssigkeitsabscheider ? Pflanzenöl ? Schmierstoff ? Verwaltungsvorschrift ? Zusatzstoff ? Ester ? Chemische Zusammensetzung ? Gefahrstoffverordnung ? Transportbehälter ? Verbrennungsmotor ? Metall ? Petroleum ? Bestimmungsmethode ? Bewertungskriterium ? Erdölprodukt ? Stoffgemisch ? Wassergefährdende Stoffe ? Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe ? Grenzwert ? Standortbedingung ? Kühlschmierstoff ?

Region: Baden-Württemberg

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Language: Deutsch

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