Description: null Inversionswetterlage Das neue Jahr beginnt in weiten Teilen von Baden-Württemberg mit erhöhten Feinstaubwerten. Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub (Partikel PM 10 ). „Die ausgeprägte Inversionswetterlage führte zu einer stabilen Luftschichtung, die den Luftaustausch hemmte. Entsprechend hat sich die Feinstaubbelastung am Neujahrstag in der Luft gehalten, so dass es an zahlreichen städtischen Messstellen zu deutlichen Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gekommen ist,“ so Tatjana Erkert, Pressesprecherin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Besonders im Großraum Stuttgart und in der Rheinebene konnten sich die hohen Feinstaubwerte den ganzen Tag über halten. Im Großraum Stuttgart und in Reutlingen lagen die gemessenen Werte deutlich um das Doppelte über dem Grenzwert. Welchen Einfluss das Silvesterfeuerwerk auf die Luftqualität hat, zeigen die stark ansteigenden Stundenmittelwerte, die überwiegend kurz nach Mitternacht gemessen wurden. Folgende vorläufigen Tagesmittelwerte wurden mithilfe der kontinuierlichen Messgeräte der LUBW für den 1. Januar an den Luftmessstationen ermittelt: Name der Luftmessstation Partikel PM 10 -Tagesmittelwert am 01.01.2020 Partikel PM 10 - Maximaler 1-Stundenmittelwert am 01.01.2020 Uhrzeit max. Maximaler 1-Stundenmittelwert am 01.01.2020 Stuttgart Bad Cannstatt 141 406 03:00 Stuttgart Am Neckartor 126 368 02:00 Ludwigsburg 124 657 01:00 Stuttgart Arnulf-Klett-Platz 123 453 02:00 Reutlingen Lederstraße-Ost 114 542 01:00 Bernhausen 105 420 01:00 Kehl 95 318 01:00 Freiburg 94 346 03:00 Reutlingen 88 345 01:00 Mannheim Friedrichsring 85 402 01:00 Pforzheim 82 494 01:00 Biberach 78 225 02:00 Freiburg Schwarzwaldstraße 78 320 01:00 Heidelberg 75 183 04:00 Ulm 71 245 02:00 Villingen-Schwenningen 71 253 02:00 Karlsruhe-Nordwest 68 269 01:00 Tübingen 67 143 01:00 Mannheim-Nord 63 107 11:00 Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 61 96 02:00 Gärtringen 55 291 01:00 Eggenstein 51 74 03:00 Heilbronn 49 148 04:00 Aalen 46 214 01:00 Baden-Baden 46 164 01:00 Neuenburg 42 150 01:00 Friedrichshafen 39 114 01:00 Wiesloch 35 69 02:00 Tauberbischofsheim 29 37 03:00 Weil am Rhein 29 57 01:00 Schwäbische Alb 19 37 21:00 Schwarzwald-Süd 4 7 18:00 Hintergrundinformation Feinstaubmesswerte der LUBW Bei den in der Pressemitteilung angegebenen Feinstaubwerten (Partikel PM 10 ) handelt es sich um vorläufige Messwerte. Diese werden mithilfe einer automatischen Streulichtmessung direkt in der Luftmessstation gemessen und an die Messnetzzentrale der LUBW übertragen. Nicht an allen Messstellen, an denen PM 10 in Baden-Württemberg ermittelt wird, stehen kontinuierliche Messgeräte zur Verfügung. Beim kontinuierlichen Verfahren wird, vereinfacht gesagt, mithilfe von Streulicht die Anzahl der Partikel gezählt und auf dieser Basis der Feinstaubgehalt berechnet. Das Verfahren wird für eine zeitnahe Beobachtung der Feinstaubwerte genutzt. Exakter ist das gravimetrische Verfahren. Die gravimetrische Messung ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung des Feinstaubgehalts in der Luft und zur Feststellung von Überschreitungen der Grenzwerte. Hier wird der Feinstaub über die Dauer von 24 Stunden auf einem Filter abgeschieden. Die Filter werden alle 24 Stunden automatisiert gewechselt und alle 2 Wochen in ihren Kartuschen in das Feinstaublabor der LUBW gebracht. Hier werden sie bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 47,5 Prozent und einer Raumtemperatur von 20 Grad ausgewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Messergebnisse in der Regel erst nach einigen Wochen vor. Diese Ergebnisse sind genauer und können von den vorläufig ermittelten Werten abweichen. Aktuelle Messdaten für Baden-Württemberg können über folgende Webseite der LUBW abgerufen werden: http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/ . Aktuelle Luftdaten für ganz Deutschland stehen beim Umweltbundesamt unter dieser Webadresse zur Verfügung: http://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten . Immissionsgrenzwerte Gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) betragen die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub-Partikel (PM 10 ) beim Jahresmittelwert 40 und beim Tagesmittelwert 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Insgesamt sind 35 Überschreitungen beim Tagesmittelwert im Kalenderjahr zulässig.
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Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
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Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2020-01-02
Time ranges: 2020-01-02 - 2020-01-02
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