Description: Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Seefrosch - Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771) Gesamtverbreitung: Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Seefrosches reicht vom Rhein im Westen bis zum Uralfluss im Osten. Im Norden bilden in etwa die niedersächsische Nordseeküste sowie die Südküste der Ostsee bis St. Petersburg die Arealgrenze. Im Süden führt die Arealgrenze am Nord- und Ostrand der Alpen entlang bis nach Istrien. Von dort an bilden die Küstenregionen des Balkans sowie die Nordküsten des Schwarzen und des Kaspischen Meeres die Arealgrenze. Größere isolierte Vorkommen gibt es in Frankreich und der Schweiz. In einigen Gebieten wurden Seefrösche ausgesetzt, so z.B. in Südengland, Belgien, Luxemburg, Dänemark und Südfinnland, aber auch in einigen Teilen Deutschlands. Aus allen deutschen Bundesländern gibt es Artfunde, die Verbreitungsschwerpunkte liegen in Bayern, Sachsen und Brandenburg. Verbreitung in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg lebt der Seefrosch wahrscheinlich an der Westgrenze seines Areals. Er besiedelt die (Auen-) Täler der großen Flüsse Rhein, Neckar, Main und Donau. Daneben gibt es Vorkommen im Kocher- und im Taubertal sowie im Bodenseegebiet. Einige Vorkommen sind durch bewusste oder versehentliche Aussetzungen entstanden, so z.B. am Hochrhein und möglicherweise auch an der Donau. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Eine Beurteilung der Bestandsentwicklung beim Seefrosch ist schwierig, da aus vielen Landesteilen wenig historische Daten vorliegen. Bei neueren Funden ist meist unklar, ob die Art selbständig diese Standorte neu besiedelt hat, dort ausgesetzt wurde oder ob sie lange Zeit einfach nur übersehen worden ist. Zumindest in den Tälern der großen Flüsse scheinen die Bestände zurzeit stabil zu sein. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für den Seefrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Käfer ? Schmetterling ? Main ? Elch ? Baden-Württemberg ? Bayern ? Land Brandenburg ? Reptilien ? Libellen ? Amphibien ? Muschel ? Schnecke ? Fluss ? Brandenburg ? Dänemark ? Hochrhein ? Sachsen ? Moos ? Balkan ? Belgien ? Donau ? Frankreich ? Kaspisches Meer ? Luxemburg ? Neckar ? Rhein ? Schweiz ? Habitat ? FFH-Richtlinie ? Blütenpflanze ? FFH-Gebiet ? Alpen ? Verbreitungsgebiet ? Pflanze ? Küstenregion ? Schutz der Biodiversität ? Fauna ? Nordsee ? Ostsee ? Schutzgebiet ? Flora ? Tal ?
Region: Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
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