Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Vierzähnige Windelschnecke Vertigo geyeri Lindholm, 1925 Die Vierzähnige Windelschnecke besitzt ein bauchiges, leicht konisches Gehäuse von 1,7-2,0 mm Höhe. Die Farbe des Gehäuses ist rötlich-braun. Im Bereich der Öffnung, der sogenannten Mündung, weist dieses in der Regel vier Zähne auf, die nicht miteinander durch eine weiße Kalkschicht verbunden sind. Die Vorkommen im Alpenvorland liegen am südwestlichen Arealrand der Art, die in Deutschland sehr selten ist. Deshalb trägt Baden- Württemberg eine große Verantwortung für den Erhalt von V. geyeri in Mitteleuropa. Sowohl erwachsene als auch junge Tiere können das ganze Jahr über gefunden werden. Besiedelt werden Übergangsbereiche direkt oberhalb der Wasserlinie, wo sich die Tiere in Rosette von Kleinseggen aufhalten. Sie ernähren sich vermutlich von Aufsitzerpflanzen (Epiphyten z. B. epiphytische Algen) Bakte- rien, die sie von lebenden oder toten Pflanzenteilen abweiden. In der Regel tritt die Art in nur geringen Abundanzen auf, gelegentlich können aber Populationsdichten von bis zu 200 Tieren/m² erreicht werden MASSE UND ZAHLEN LEBENSRAUM Die Vierzähnige Windelschnecke ist ausgesprochen kalkliebend und besiedelt den Rand kalkreicher Sümpfe und Moore mit pH-Werten zwischen 7 und 8 sowie einem konstanten Grundwasserpegel. Sie bevorzugt Ufer mit einer niedrigwüchsigen, torfmoosarmen Vegetation aus Kleinseggen, Sumpfbinsen und anderen Sumpfpflanzen. LEBENSWEISE Die Vierzähnige Windelschnecke ist ein Zwitter und pflanzt sich meist durch Selbstbefruchtung fort. Daneben tritt aber auch wechselseitige Befruchtung auf. Die Fortpflanzungsphase erstreckt sich von März bis Juni. Es werden ein bis zehn Eier abgelegt, nach knapp zwei Wochen schlüpfen die Jungschne- cken, die innerhalb eines Jahres fortpflanzungsfähig sind. Gehäuselänge: 1,7-2,0 mm Gehäusebreite: 1 mm Lebensdauer: 1-2 Jahre, selten mehr VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet der Vierzähnigen Windelschnecke beschränkt sich vornehmlich auf die boreo-alpinen Bereiche Europas, d. h. auf den Norden und die Gebirgslagen. Die Art kommt auf den Bri- tischen Inseln, in Skandinavien, im Nordwestteil Russlands sowie in Teilen Mittel- und Osteuropas vor. Im Süden erreicht sie die Alpen. In Deutschland besiedelt die Art das Alpenvorland. Ansonsten gibt es nur Einzelfunde in Südniedersachsen sowie in Mecklenburg- Vorpommern. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Nachdem über lange Zeit nur ein Vorkommen aus dem Federseegebiet bekannt war, ergaben Untersuchungen in jüngster Zeit einige weitere Nachweise der Art im Alpenvorland und im Hegau. Der Verbreitungs- schwerpunkt der Art scheint im Westallgäuer Hügelland zu liegen. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die meisten Vorkommen wurden erst in den letzten sechs Jahren durch systematische Erhebungen in potenziell geeigneten Lebensräu- men entdeckt. Eine Aussage zur Bestandsentwicklung ist daher nicht möglich. Die Ergebnisse des FFH-Stichprobenmonitorings weisen für einige Gebiete Abnahmen für andere Zunahmen der Populationen nach. Fast alle bekannten Vorkommen liegen innerhalb von Schutzge- bieten, der Erhalt der Habitatqualität ist von regelmäßigen Pflegemaß- nahmen abhängig. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D 11 VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHT BNATSCHG - GEFÄHRDUNGSURSACHEN VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - II - - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Entwässerung, schwankende Grundwasserspiegel Eutrophierung durch Überweidung zu trockenes Mikroklima, verursacht durch zu intensive Mahd Aufgabe der Weide- oder Mahdnutzung, was zur Ver- buschung und damit zur Beschattung führt Versauerung Von zentraler Bedeutung ist die Aufrechterhaltung eines konstanten Grundwasserpegels Streuwiesennutzung alle 1 oder 2 Jahre ggf. Entfernen von Gehölzaufwuchs Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen SCHUTZPROJEKTE Umsetzung der FFH-Richtlinie Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de) ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION HABITAT ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG- UNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHEND UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND STAND 2007
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
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Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
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Language: Deutsch
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