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Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Spanische Fahne Callimorpha quadripunctaria (Poda, 1761) Die Spanische Fahne, auch Spanische Flagge oder Russischer Bär genannt, gehört zu den Bärenspinnern, die zu den „Nacht- faltern“ gerechnet werden. Die auffälligen Falter sind jedoch tagaktiv. Die Oberseite der Hinterflügel ist rot mit schwarzen Flecken, der Hinterleib ist ebenfalls rötlich gefärbt und weist dunkle Flecken auf. Die dunkelbraunen Flächen der Vorder- flügel sind von hellen Bändern durchzogen. In Ruhestellung sind die Flügel zusammengelegt, so dass die Rotfärbung oft nicht zu sehen ist. Standorten favorisieren sie den Gemeinen Dost (Origanum vulgare agg.). Die Raupen erscheinen ab Ende August. Sie sind nachtaktiv und ernähren sich vor allem von verschie- denen Kräutern und Hochstauden. Nach der Überwinterung wachsen die Raupen weiter bis in den Mai, um sich dann zu verpuppen. Nach vier bis sechs Wochen erscheinen dann die Falter. MASSE UND ZAHLEN LEBENSRAUM Die Spanische Fahne besiedelt offene, trockene und sonnige Bereiche, ist aber auch an halbschattigen, kühlen und feuch- ten Stellen als „Hitzeflüchter“ anzutreffen. Die Lebensräume umfassen Lichtungen, Säume an Waldwegen und Waldrän- dern, Steinbrüche, waldnahe Hecken, aufgelassene Weinberge, Randbereiche von Magerrasen mit Hochstaudenfluren. Die Art profitiert vor allem von Kahlschlägen und Windwurfflä- chen und besiedelt schnell neue Biotope, da sie sehr mobil ist. LEBENSWEISE Die Flugzeit der vor allem am Morgen und in den Abend- stunden aktiven Spanischen Fahne fällt in die Blütezeit des Wasserdosts (Eupatorium cannabinum), dessen Blüten sie bevorzugt aufsuchen, um Nektar zu saugen. An trockeneren Vorderflügellänge: 30 mm Flügelspannweite: 50 mm Entwicklungsdauer: 1 Jahr Flugzeit: Mitte Juli bis Ende August VERBREITUNG Das Areal der Spanischen Fahne umfasst große Teile EuropasVERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG und reicht im Osten bis nach Russland und im Süden bis zumDie Verbreitungsschwerpunkte in Baden-Württemberg befinden sich im Südwesten und in der Nordhälfte des Landes sowie auf der Schwä- bischen Alb. Größere Verbreitungslücken existieren vor allem im Alpen- vorland, auf der Ostabdachung des Schwarzwaldes sowie im Bereich des mittleren und östlichen Albvorlandes, der Schwäbisch-Fränkischen Wald- berge, des Schurwaldes und Welzheimer Waldes. Auch das Bauland und die Hohenloher-Haller Ebene werden auffallend kaum besiedelt. Neben der weitestgehenden Bestätigung der Mehrzahl der Verbreitungspunkte gibt es im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und vor allem im Neckar-Tauberland zahlreiche neue Verbreitungspunkte, die wahrschein- lich auf einen Erkenntniszugewinn zurückzuführen sind.. Mittelmeer und bis nach Vorderasien. Im Norden erreicht die Art den Süden Englands sowie das Baltikum. In Deutschland liegt der Schwerpunkt der Verbreitung im Südwesten, in der nord- deutschen Tiefebene fehlt die Art fast völlig. Das geschlossene Verbreitungsgebiet reicht vom südlichen Nordrhein-Westfalen über Rheinland-Pfalz, Südwesthessen, das Saarland und Baden- Württemberg bis ins nordwestliche Bayern. Weiter südöstlich wird das Donautal und der äußerste Südosten Bayerns besiedelt. In Südniedersachsen und Nordhessen sowie in Sachsen-Anhalt, und Sachsen gibt es isolierte Vorkommen. Die ehemals isolierten Populationen in Thüringen haben nun Anschluss an das geschlos- sene Verbreitungsareal im Südwesten Deutschlands. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG Die Bestände der Art sind starken jährlichen Populationsschwan- kungen unterworfen, im mehrjährigen Mittel jedoch stabil. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D ** UNGEFÄHRDETUNGEFÄHRDET BNATSCHG - VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - II* - - BARTSCHV - - * prioritäre Art GEFÄHRDUNGSURSACHEN „„ „„ „„ SCHUTZMASSNAHMEN Aufforstung Verbuschung von geeigneten Habitaten Mahd von Nektarhabitatbeständen, dabei v. a. von was- serdostreichen Hochstaudenfluren, Waldwegsäumen und dostreichen Trockenhabitaten im Hochsommer während der Falterflugzeit „„ „„ „„ „„ Sicherung bzw. Entwicklung hochstaudenreicher Säume entlang der Waldwege und Waldlichtungen Offenhalten von kleinflächigen Abbaustellen Mahd der Wegränder in der Regel nicht vor Anfang Sep- tember Wiederherstellung blütenreicher Grünlandbestände in der näheren Umgebung SCHUTZPROJEKTE „„ „„ Umsetzung der FFH-Richtlinie Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de). ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN GÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIG STAND 2007 GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG

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Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

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Region: Baden-Württemberg

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Language: Deutsch

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