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Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis (Charpentier, 1840) Mit einer Körperlänge von etwa 3 cm gehört die Zierliche Moosjungfer zu den kleinsten Großlibellen Mitteleuropas. Beide Geschlechter besitzen weiße Hinterleibsanhänge, die blau bereiften Männchen weisen zudem ein keulig verdicktes Hinterleibende sowie weiße Flügelmale auf. Die Larven zeichnen sich durch eine starke Bedornung des Hinterleibs aus, die die Koexistenz mit Raubfischen erleichtert. LEBENSRAUM Die Zierliche Moosjungfer besiedelt grundwassergespei- ste, klare, meso- bis eutrophe, nur wenige Meter tiefe Still- gewässer mit dichter Tauchblatt-Vegetation. Die Gewässer sind von Gehölzen umgeben, oft ist eine Schwimmblatt- zone vorhanden. LEBENSWEISE Geschlechtsreife Männchen sitzen bevorzugt auf Schwimmblättern von Teich- und Seerosen, um auf Weib- chen zu warten. Diese kommen nur ans Gewässer, um sich zu paaren oder um Eier abzulegen. Die Larven halten sich im Sommer und Herbst im Blattgewirr von Unterwas- serpflanzen nahe der Wasseroberfläche auf. Die Entwicklung der Larven kann innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Am Oberrhein beginnt die Flugzeit mit dem Schlupf in der ersten Maihälfte und endet meist schon Mitte Juni, manchmal auch erst Anfang Juli. MASSE UND ZAHLEN Körperlänge: 3,3 bis 3,7 cm Flugzeit: Mai bis Juli Entwicklungsdauer der Larven: 1-2 Jahre VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet der Zierlichen Moosjungfer erstreckt sich von Frankreich bis Mittel-Sibirien sowie von Süd-Skandinavien bis Slowenien und Ungarn. In Deutschland kommen nennenswerte Bestände aktuell in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern und im Saarland vor. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg sind aktuelle Vorkommen der Zierlichen Moosjungfer ausschließlich aus der Ober- rheinebene zwischen Philippsburg im Norden und Gottenheim im Süden bekannt. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG Die Bestände waren in den letzten Jahren starken Schwan- kungen unterworfen. Durch Hochwasserereignisse einge- schwemmte Schweb- und Nährstoffe führten zu starker Trübung einiger Auengewässer, was den Rückgang der Wasserpflanzenbestände (Makrophyten) nach sich zog. Daraufhin brachen die Bestände der Zierlichen Moos- jungfer ein. Seit 2006 ist insbesondere im Bereich der Schwerpunktvorkommen wieder eine Zunahme mit Aus- breitungstendenzen zu beobachten. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE SCHUTZSTATUS BW D BNATSCHG 11BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHTGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN „„ „„ „„ „„ VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN zu hoher Bestand von pflanzenfressenden Fischarten „„ Verzicht auf Besatz mit pflanzenfressenden und den (vor allem gebietsfremde Arten wie Graskarpfen) Boden aufwühlenden Friedfischen ebenso steigende Bestände von Bisam und Nutria, „„ Zurückschneiden beschattender Ufergehölze die Ufer- und Wasserpflanzen fressen „„ Einhalten von Pufferstreifen, in denen keine Pflanzen- Nährstoffeinträge (auch infolge von Hochwasserereig- schutz- und Düngemittel eingesetzt werden dürfen nissen), die zur Eutrophierung und zum Absterben „„ Erhalt der Schwimmblatt- und Tauchblattzonen der Makrophytenbestände führen „„ Be sucher- und Freizeitlenkung Gewässertrübung (auch infolge von Hochwasserereig- nissen), die zum Absterben der Makrophytenbestände führt SCHUTZPROJEKTE „„ Umsetzung der FFH-Richtlinie „„ Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württem- berg „„ Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flo- ra (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzge- bietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für die Zierliche Moosjungfer, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzge- biete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION HABITAT ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG- UNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHEND UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND STAND 2007

Types:

Origins: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Philippsburg ? Ufervegetation ? Baden-Württemberg ? Bayern ? Niedersachsen ? Mecklenburg-Vorpommern ? Sumpfbiber ? Bisam ? Bundesartenschutzverordnung ? Düngemittelverordnung ? Larve ? Brandenburg ? Oberrhein ? Rheinland-Pfalz ? Saarland ? Slowenien ? Eutrophierung ? Makrophyten ? Nährstoff ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Hochwasser ? Frankreich ? Ungarn ? Wasserpflanze ? Schutzstatus ? FFH-Richtlinie ? Mitteleuropa ? Pflanzenbestand ? Gehölz ? Habitat ? Gebietsfremde Art ? FFH-Gebiet ? Brachfläche ? Ei ? Bodenfauna ? Nährstoffeintrag ? Berg ? Verbreitungsgebiet ? Augewässer ? Schutz der Biodiversität ? Fauna ? Schutzgebiet ? Wasseroberfläche ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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