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Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Estriche

Description: 25.2 Steckbrief „Estriche“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 01 01Beton (Zementestrich ohne Schadstoffe) 17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen 17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt) 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe 17 08 02Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen ZUSAMMENSETZUNG Estrich ist eine wenige Zentimeter starke Nutz- bzw. Verschleißschicht auf Bodenplatten oder auf Geschossdecken, welche unmittelbar genutzt werden kann oder mit einem Bodenbelag versehen wird. Man unterscheidet nach der Verbindung zum tragenden Boden: a)Verbundestrich b)schwimmender Estrich, Estrich auf Trennlage und nach dem Material: c)Zementestrich d)Anhydritestrich e)Magnesitestrich (teilweise asbesthaltig) LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 1 f)Asphaltestrich (Gussasphalt) (siehe auch bituminöser Straßenaufbruch) g)Trockenestrich Sowie nach den besonderen Funktionen bzw. Ausführung: h)Heizestrich i)Hartstoffestrich j)Gefälleestrich Für die Abfallentsorgung relevant sind: ◼Der Verbund der eingebrachten Estriche mit Trennmaterialien (z.B. Bitumenbahnen, Teerpappen, Kunststofffolien, Ölpapiere, Vliesstoffe, Pappe, Dämmmaterial), Klebern, Bodenbelägen oder Beschichtungen. ◼Die Zusammensetzung des Estrichmaterials (Zuschläge von Sägemehl, Glas-, Textil- oder Kunststofffasern, Asbestfasern). PROBLEMBESCHREIBUNG Estrichmaterialien, einschließlich Bodenestrichplatten mit und ohne Verbund, fallen bei Abbruch-, Umbau- oder Reparaturmaßnahmen von Gebäuden, Zuschnittreste von Trockenestrichplatten auch beim Einbau an. Bei Abbruch- oder Rückbaumaßnahmen werden Estriche in der Regel nicht vorab entfernt und sind je nach Bauart des Gebäudes im Gemenge der mineralischen Abbruchmaterialien enthalten. Bei Umbau- und Reparaturmaßnahmen können Estrichmaterialien getrennt vom Unterbau (Dämmung) erfasst werden. Oftmals sind die Unterbauten (Bodenplatten) Bestandteil der Umbau- und Reparaturmaßnahmen und fallen somit gleichzeitig an. Den Estrichen können Trennfolien, Kleber oder Reste von Bodenbelägen anhaften. Eine Abtrennung dieser Materialien ist i. d. R. nicht erforderlich, da durch eine Separierung der Organikgehalt des abgebrochenen Estrichs nur unwesentlich reduziert wird. Bei Verwendung von teerhaltigen Klebern kommt eine Einstufung als gefährlicher Abfall in Betracht. Auf „PAK“ und „extrahierbare lipophile Stoffe“ ist zu untersuchen. Magnesitestriche können Zusätze von 0,5 – 7 Masse-% Asbest enthalten. Asbestfaserhaltige Estriche sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Bei der Entsorgung ist die “Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ der LAGA [1] zu beachten. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 2 ENTSORGUNGSWEGE Bei Abbrüchen oder Rückbauten von industriell bzw. gewerblich genutzten Gebäuden wird generell die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes durch einen Sachverständigen empfohlen (nutzungsbedingte Schadstoffeinträge). Bei Umbau- oder Reparaturmaßnahmen sind wegen der besseren Verwertbarkeit bzw. geordneten Entsorgung die Estrich- und sonstigen, z. T. mineralischen Baumaterialien getrennt von anderen Bauabfällen zu halten. Generell werden folgende Entsorgungswege vorgeschlagen: Verbundestrich: (in der Regel Zementestrich) ◼Verwertung als Baustoffrecyclingmaterial, soweit keine Kleberreste oder sonstige Anhaftungen bzw. Verunreinigungen vorliegen, ansonsten Ablagerung auf Deponien der Klasse I und II. ◼Bei Kleberresten aus Teer bzw. Verdacht auf nutzungsbedingte Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen ist eine analytische Untersuchung und Einstufung des Abfalls (gefährlich / nicht gefährlich) durchzuführen und der zugehörige Entsorgungsweg festzulegen. Estrich auf Trennlage oder schwimmender Estrich: (in der Regel Zementestrich, Anhydritestrich, Magnesitestrich, Asphaltestrich) ◼Soweit die verwendeten Trennmaterialien wie Bitumenbahnen, Kunststofffolien, Papier und Pappen oder Reste von aufgeklebten Fußbodenbelägen oder anhaftende Beschichtungen eine Verwertung als Baustoffrecyclingmaterial verhindern, ist eine Ablagerung auf Deponien der Klasse II vorzunehmen. ◼Anhydritestriche mit Zuschlägen in Form von Sägemehl oder anderen organischen Stoffen müssen im Einzelfall beurteilt werden. ◼Bei Kleberresten aus Teer bzw. Verdacht auf nutzungsbedingte Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen ist eine analytische Untersuchung und Einstufung des Abfalls (gefährlich / nicht gefährlich) durchzuführen und der zugehörige Entsorgungsweg festzulegen. ◼Asbesthaltige Magnesitestriche (≥ 0,1 Gew.-% Asbest in der Trockenmasse) sind zunächst nach den Zuordnungskriterien des Anhangs 3 Nummer 2 DepV zu beurteilen. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 25.2 - Stand: 09.09.2024 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Ziegel ? Dämmstoff ? Glas ? Keramik ? Baustoff ? Straßenaufbruch ? Abfallablagerung ? Teer ? Bauschutt ? Abfallverwertung ? Asbesthaltiger Abfall ? Abfallentsorgung ? Deponie ? Gebäude ? Gefährlicher Abfall ? Kunststofffolie ? Lipophiler Stoff ? Papier ? Pappe ? Asbest ? Asbestfaser ? Bauabfall ? Beschichtung ? Organische Verbindung ? Chemikaliensicherheit ? Abfallverzeichnis-Verordnung ? Gefahrstoff ? Analyse ? Bodenbelag ? Kreislaufwirtschaft ? Abfalleinstufung ? Schadstoff ? Gebäudeabriss ? Stoffeintrag ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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