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Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Bituminöser/teerhaltiger Abfall

Description: 3 Steckbrief „Bituminöser/teerhaltiger Abfall“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe - bei asbesthaltigen Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis ZUSAMMENSETZUNG Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt des Erdöls, bei Teer hingegen um einen durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden flüssigen bis halbfesten Stoff. Die PAK16-Gehalte von Bitumen werden in der Literatur i. d. R. zwischen 2,5 und 100 mg/kg angegeben. Die PAK16-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK16-Gehalt von 200 mg/kg wird in Baden-Württemberg ein teerhaltiger Abfall als gefährlich eingestuft [1], [2]. Straßenaufbruch Bituminöser oder teerhaltiger Straßenaufbruch besteht aus mineralischen Stoffen (Splitt, Kies, Schotter), die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Teer wurde bis etwa 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen auch heute noch teilweise beide Materialien gemischt, teilweise auch mit ungebundenen, mineralischen Anteilen (Trag- und Frostschutzschutzschichten) an. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 1 Dichtungsbahnen Teerhaltige Dichtungsbahnen wurden in Deutschland bis zum Jahr 1962 produziert. Auf Grund der Erkenntnis über kanzerogene Wirkungen der Teerinhaltsstoffe wurde danach der Einsatz von Teerdichtungsbahnen eingestellt. In anderen Staaten werden diese Dachbahnen teilweise heute noch produziert. Teerhaltige Dachbahnen, besser bekannt als Dachpappen, bestehen in der Regel aus dünnen Pappen mit beidseitigen Teerkaschierungen. Bitumenhaltige Dichtungsbahnen gibt es in verschiedensten Ausführungen, Farben und Varianten als reine Bitumenbahn oder mit entsprechenden Einlagen aus Geweben oder Einstreuungen mineralischer Stoffe (z. B. Schiefersplitt in verschiedenen Farbtönen). In der Regel bestehen die Dichtungsbahnen aus eingelegtem Gewebe aus Glasfasern, Polyester oder Jute mit Bitumen oder Polymerbitumenbeschichtung. An allen Dichtungsbahnen können Styropor, Kork, Aluminium-Kaschierungen und ggf. auch Verbunde mit Holz- oder Metallverblendungen anhaften. Asbesthaltige Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis wurden beispielsweise als Dachpappen oder Sperrisolierpappen verwendet. Diese sind unter dem AVV-Schlüssel 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) einzustufen. PROBLEMBESCHREIBUNG Bitumen- / teerhaltiger Straßenaufbruch Sowohl bitumenhaltiger als auch teerhaltiger Straßenaufbruch kann organische Anteile enthalten, welche die Zuordnungskriterien nach Anhangs 3 Tabelle 2 Deponieverordnung (DepV) für den organischen Anteil (Glühverlust oder TOC) sowie die extrahierbaren lipophilen Stoffe überschreiten. Der Möglichkeit von Überschreitungen bei diesen Parametern hat der Gesetzgeber durch Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV Rechnung getragen. Die Bezeichnung „Asphalt auf Bitumen oder Teerbasis“ umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers die Abfallschlüssel 17 03 01* und 17 03 02. Bitumenhaltiger und teerhaltiger Straßenaufbruch führt trotz der erhöhten Organik durch den Bitumen- bzw. Teergehalt zu keiner Gasbildung. Diese Bindemittel sind daher für ihre hohe Stabilität und Langlebigkeit beim Einsatz im Straßenbau bekannt. Maßgeblich für die Ablagerbarkeit ist der PAK16-Gehalt des Materials gemäß der „Aktualisierten Handlungshinweise für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Deponien („Handlungshilfe organische Schadstoffe auf Deponien“) in Baden- Württemberg [3]. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 2 Zum grundsätzlichen Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, insbesondere des Vorranges einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Behandlung zur Vermeidung einer Deponierung enthält das LAGA Papier „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ [4] Hinweise und Anforderungen. Bitumen- und teerhaltige Dachdichtungsbahnen Unabhängig von der Produktionseinstellung für teerhaltige Dachdichtungsbahnen in Deutschland im Jahr 1962 ist stets damit zu rechnen, dass beim Rückbau von Altbauten und bei der Sanierung von Dachbahnen auch teerhaltige Bahnen anfallen, ggf. auch in untergeordneten Mengen als Restbestände einer früheren Dachabdichtung. Der organische Anteil der Dichtungsbahnen sowie der Brennwert liegen deutlich über den Zuordnungswerten nach Deponieverordnung. Eine Ablagerung auf Deponien ist deshalb nicht möglich. ENTSORGUNGSWEGE Bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch Die Unterscheidung von bitumen- und teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt über den PAK16- Gehalt. Demnach gilt Straßenaufbruch mit einem PAK16-Gehalt > 25 mg/kg als belastet [5] und unterliegt im Einsatzbereich des Straßenbaus bereits seit längerem Verwendungsbeschränkungen. Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, der einen PAK16-Gehalt von ≤ 25 mg/kg und einen Phenolindex im Eluat von ≤ 0,1 mg/l aufweist, wird gemäß RuVA-StB 01 als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A zugeordnet. Bei diesem wurden keine Bindemittel eingesetzt, die pech- oder kohlestämmige Öle enthalten. Die Verwertung von Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau gemäß den RuVA-StB 01 01 ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich. Straßenaufbruch, der entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Recyclingbaustoff klassifiziert wurde (Einhalten der Überwachungswerte nach Anlage 4 Tabelle 2.2 der ErsatzbaustoffV), kann als Ersatzbaustoff nach den Regeln der ErsatzbaustoffV verwertet werden. Bei Straßenaufbruch mit Bestandteilen von Teer ist der Grenzwert der RuVA-StB 01 für die Verwertungsklasse A von 25 mg/kg PAK16 überschritten. Da der in der ErsatzbaustoffV festgelegte Grenzwert für RC-3 – Material von 20 mg/kg PAK16 ebenfalls überschritten ist, ist LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Asphalt ? Württemberg ? Mineralischer Ersatzbaustoff ? Baustoff ? Expandierter Polystyrol-Hartschaum ? Baden-Württemberg ? Ölbindemittel ? Straßenaufbruch ? Polyester ? Abfallablagerung ? Ausbauasphalt ? Deponierung ? Glasfaser ? Steinkohle ? Teer ? Bindemittel ? Recyclingbaustoff ? Flüssiger Abfall ? Papier ? Pappe ? Altbausanierung ? Bitumen ? Straßenbau ? Deponie ? Flüssiger Stoff ? Karzinogen ? Kork ? Asbest ? Kies ? Deponieverordnung ? Chemikaliensicherheit ? Abfallverzeichnis-Verordnung ? Ersatzbaustoffverordnung ? Lipophiler Stoff ? Organischer Schadstoff ? Brennwert ? Anwendungsbeschränkung ? Erdölprodukt ? Thermisches Verfahren ? Textilgewebe ? Glühverlust ? Kreislaufwirtschaft ? Rückbau ? Splitt ? Abfalleinstufung ? Abfallzusammensetzung ? Grenzwert ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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