API src

Erlass_Sandfangrückstände2003.doc

Description: MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERKEHR BADEN-WÜRTTEMBERG Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Pf. 10 34 39, 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Abteilung 5 Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen _ Entwurf Ablage: \\Ablagek\abt2\ref25\SRP\Sandfangrückstände\Zukünft ige Entsorgung.doc erstellt: 20.01.2003 SRP korr. 30.01.2003 SRP abgesandt: mrt, 31.01.03 Stuttgart, 29.01.2003 Durchwahl (0711) 126- 2689 Schneider Aktenzeichen: 25-8982.39/46 (Bitte bei Antwort angeben!) Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Ämter für Arbeits- und Umweltschutz - gemäß Verteiler - Untere Abfallrechtsbehörden - gemäß Verteiler - Entsorgung von Sandfangrückständen aus kommunalen Kläranlagen In der Dienstbesprechung mit den Regierungspräsidien am 29. und 30.10.2002 wurde u. a. die künftige Entsorgung von Sandfangrückständen aus kommunalen Kläranlagen erörtert. Derzeit können diese Abfälle noch auf Hausmülldeponien abgelagert werden. Diese Möglichkeit scheidet jedoch ab 31.05.2005 für unbehandelte Sandfangrückstände wegen ihres hohen Organikgehaltes (Glühverlust etwa 30 %) aus. Kernerplatz 9 Telefax Zentral / Pressestelle 70182 Stuttgart (07 11) 1 26 – 28 81 / 28 80 S-Bahn: Haltestelle Hauptbahnhof U1, U4, U9, U14, Bus 40, 42: Haltestelle Staatsgalerie Elektronische Fahrplanauskunft: www.efa-bw.de -Vermittlung: (07 11) 1 26 – 0 X400: s=poststelle, o=uvm, p=bwl, a=dbp, c=de Internet-eMail: poststelle@uvm.bwl.de Internet: http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de Hauptstätter Straße 67 Telefax 70178 Stuttgart (07 11) 1 26 – 10 99 S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte U1, U14, Bus 44: Haltestelle Österreichischer Platz Elektronische Fahrplanauskunft: www.efa-bw.de 2 Um Sandfangrückstände weiterhin deponieren zu können, müssen sie mit dem Ziel einer wesentliche Reduktion des organischen Anteils behandelt werden. Sollen Sand- fangrückstände stofflich verwertet werden, sind außerdem hygienische Aspekte zu be- rücksichtigen. a) Physikalische Behandlung Durch eine Wäsche der Sandfangrückstände in Sandwaschanlagen kann in der Regel eine so weitgehende Reduzierung des Organikgehaltes erreicht werden, dass die be- handelten Abfälle auch nach dem Jahr 2005 auf Deponien der Klassen I bzw. II ab- gelagert werden können. Sofern gewaschene Sandfangrückstände als Baustoffe verwertet werden sollen, sind neben den Technischen Regeln der Ländergemeinschaft Abfall zu „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ auch seuchenhygienische Ge- sichtspunkte zu berücksichtigen: - Die Abnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Material seuchenhygienisch be- denklich ist und sie geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten treffen müssen, wenn beim Umgang mit diesem Material ein unmittelbarer Kontakt nicht mit Sicherheit vermeidbar ist. - Aus Vorsorgegründen kommt eine stoffliche Verwertung von gewaschenen Sand- fangrückständen nur dort in Frage, wo ein Kontakt dieses Materials mit Mensch oder Tier nicht zu besorgen ist. Ein Einsatz auf Grünland, Feldfutteranbauflächen, Sport- und Kinderspielplätzen ist deshalb auszuschließen. Bei Wasserschutz- gebieten sind zudem das DVGW-Merkblatt W 101 und die örtliche Schutzgebiets- verordnung zu beachten. So ist z. B. in den Zonen I und II von Wasserschutz- gebieten eine Verwertung dieser Abfälle nicht zulässig. b) Thermische Behandlung Durch eine thermische Behandlung auch ungewaschener Sandfangrückstände in Müll- verbrennungsanlagen wird sowohl die für eine Deponierung erforderliche Minerali- sierung als auch die für eine stoffliche Verwertung erwünschte Hygienisierung dieser 3 Abfälle erreicht. Ob der Einsatz gewaschener oder gar unvorbehandelter Sandfang- rückstände in thermischen Großanlagen, wie Zementwerken oder Asphaltmischwerken, sinnvoll und möglich ist, ist dem UVM nicht bekannt. c) Kompostierung Eine im Rahmen einer Mono- oder Mitkompostierung erfolgende Vorbehandlung von Sandfangrückständen könnte dann sinnvoll sein, wenn dadurch die organischen Be- standteile so weit reduziert werden können, dass auch nach dem 31.05.2005 eine Ab- lagerung als Abfall zur Beseitigung auf Deponien der Klassen I bzw. II möglich sein kann. Sofern im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen der DepV erfüllt sind, wird es dar- über hinaus auch nach dem 31.05.2005 grundsätzlich möglich sein, - wie heute teil- weise praktiziert - durch Mono- oder Mitkompostierung (vor)behandelte Sandfangrück- stände als Abfall zur Verwertung bei der Rekultivierung von Deponien einzusetzen. Wie bereits in der Dienstbesprechung mit den Regierungspräsidien am 29. und 30.10.2002 ausgeführt, hat das UVM ansonsten jedoch grundsätzliche Bedenken gegen eine Mono- oder Mitkompostierung von Sandfangrückständen mit dem Ziel einer anschließenden Entsorgung als Abfall zur Verwertung. Eine Monokompostierung bzw. Mitkompostierung mit dem Ziel einer anschließenden landwirtschaftlichen Aufbringung ist bereits nach DüMV und BioAbfV unzulässig (dies gilt schon für das Inverkehrbringen des Sandfanginhaltes zu diesem Zweck durch die Kläranlagenbetreiber). Da derzeit auch grundsätzlich keine belastbaren seuchenhygienische Erkenntnisse vorliegen, wird darüber hinaus sowohl von einer Verwertung im Landschaftsbau als auch einer Auf- bringung von Klärschlamm/Sandfanginhalt-Komposten auf landwirtschaftlichen Flächen abgeraten. Bzgl. der letzten Variante gibt es im aktuell laufenden DüMV-Novellierungs- verfahren einen Änderungsantrag des Agrarunterausschusses des Bundesrats, der e- benfalls auf eine Unzulässigkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung hinauslaufen würde. gez. Dr. Rittmann

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Freiburg ? Karlsruhe ? Stuttgart ? Tübingen ? Baustoff ? Baden-Württemberg ? Stoffliche Verwertung ? Abfallverwertung ? Deponierung ? Hausmülldeponie ? Kläranlage ? Kompostierung ? Spielplatz ? Kommunale Abwasserbehandlung ? Zementwerk ? Abfallreduzierung ? Innenstadt ? S-Bahn ? Abfälle zur Beseitigung ? Abfälle zur Verwertung ? Grünland ? Omnibus ? Rekultivierung ? Mineralischer Abfall ? Deponie ? Verbrennungsanlage ? Thermisches Verfahren ? Glühverlust ? Großanlage ? Garten- und Landschaftsbau ? Physikalisches Verfahren ? Verkehr ? Landwirtschaftliche Fläche ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

Status

Quality score

Accessed 1 times.