Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Weinüberwachung Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2013 Mainzer Straße 112 56068 Koblenz Titelfoto: www.oekolandbau.de / © BLE / Dominic Menzler poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Eiswein: Juristisches Nachspiel des Jahrgangs 2011 dauert auch 2013 an Auch im Jahr 2013 stand der vermeintliche Eis- wein des Jahrgangs 2011 weiter im Fokus der Öf- fentlichkeit und der Weinüberwachungsbehörden. Auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz be- fasste sich im Juni mit dem heiklen Thema, ausge- löst durch die Klage einer pfälzischen Kellerei. De- ren Weine des Jahrgangs 2011 waren auf der Basis eines Gutachtens des Landesuntersuchungsamtes von der Landwirtschaftskammer nicht als Eiswein anerkannt worden. Begründung: Mangelnde Käl- te bei der Lese und starke Fäulnis der Trauben – so wie beim überwiegenden Teil der landesweit fast 500.000 Liter gekelterten Eisweinmosts des Jahr- gangs 2011. Großraum Bad Kreuznach stellenweise ausrei- chend niedrige Temperaturen, um gesunde Trau- ben in einen gefrorenen Zustand zu ernten. Ins- gesamt wurden in dieser Nacht rund 14.000 Liter Eisweinmost gekeltert. Danach blieb es hartnä- ckig mild, und der Fäulniszustand erreichte in den meisten der gemeldeten Parzellen eine Ausprä- gung, die eine Eisweinbereitung ausschloss. Eiswein-Ernte 2013 fiel weitgehend aus Als Folge der Erfahrungen mit dem Jahrgang 2011 hat die Landesregierung für die Winzer eine neue Meldepflicht für Eiswein eingeführt. Diese ermög- licht es den Weinkontrolleuren des LUA, bereits vor der Eisweinlese gezielt die Eignung und vor- aussichtliche Menge des Lesegutes zu prüfen. Bis- lang war ihnen vor der Ernte nicht bekannt, wel- che Weinbaubetriebe auf welchen Flächen und in welchem Umfang Eiswein produzieren wollen. Unabhängig von den neuen rechtlichen Vorgaben zur Meldepflicht stellt die Weinkontrolle jedoch fest, dass ihr Einschreiten unter den zweifelhaf- ten Erntebedingungen des Jahrgangs 2011 zu einer deutlichen Sensibilisierung der Winzer geführt hat. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eiswein um ein rares Spitzenprodukt mit höchsten Qualitätsanfor- derungen handelt, ist wieder erheblich gestiegen. 2013 wurden bis zum Stichtag im November bei der Landwirtschaftskammer landesweit rund 76 Hektar Rebfläche für Eiswein gemeldet, da- von etwa 45 Hektar in Rheinhessen und 22 Hek- tar in der Pfalz. Die restlichen 9 Hektar verteilten sich auf die Anbaugebiete Nahe und Mosel. Die- se Flächen wurden von den Weinkontrolleuren da- raufhin mehrfach überprüft - bei anhaltend mil- dem Wetter. Nur in der Nacht zum 27. November herrschten in einem eng begrenzten Gebiet im Gefahr durch nachgärende Flaschen: Mosel-Kellerei startet riesigen Rückruf Es war der größte Wein-Rückruf des Jahres 2013: Im Dezember musste eine Kellerei von der Mosel mehrere Millionen Flaschen aus dem Handel neh- men, weil Hefe in der Flasche nachgärte. Ein Kun- de hatte sich an einer geplatzten Flaschen ver- letzt. Zunächst schienen nur drei Füllungen mit rund 107.000 Flaschen betroffen zu sein, die an der Mosel abgefüllt und bereits größtenteils im Inland ausgeliefert worden waren. Foto: © Fotolia / McNic Die pfälzische Kellerei wollte die Kammer auf dem Klageweg zur Zuerteilung des Prädikats Eiswein zwingen, das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage jedoch ab, diesem Urteil folgte im Juni auch das das Oberverwaltungsgericht (OVG) Kob- lenz. Zehn weitere Eiswein-Verfahren können nun zu Ende gebracht werden. Das OVG hat allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechts- sache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zugelassen. Derzeit ist nicht bekannt, ob die Kellerei Revision einlegen wird. 2 Die Weinkellerei sperrte vorsorglich alle noch vor- handenen Bestände der betroffenen Füllungen und forderte die Abnehmer auf, die Ware umge- hend aus den Regalen zu entfernen. Bei diesem ersten Rückruf sollte es aber nicht bleiben. Nach umfangreichen mikrobiologischen Untersuchun- gen durch den Betrieb und ein externes Labor stand fest, dass der Rückruf auf etliche weitere Abfüllungen erweitert werden musste. Am Ende waren insgesamt 4,9 Millionen Flaschen Wein be- troffen. Als vorbildlich wertete die Weinüberwa- chung das Verhalten der betroffenen Kellerei, die alle ihrerseits möglichen Maßnahmen unternahm, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schaden zu bewahren. Geschmack aus dem Labor: Neue verbotene Aromen Einige Winzer versuchen es immer wieder: Ob- wohl inzwischen bekannt sein müsste, dass die Zugabe von Aromastoffen zu Wein nicht zuläs- sig und analytisch nachweisbar ist, wurden auch 2013 wieder eine ganze Reihe solcher Fälle auf- gedeckt. Neu ist dabei lediglich der Einfallsreich- tum der Trickser: Außer den seit Jahren stetig wie- derkehrenden Aromatisierungen mit Pfirsich- oder anderen Fruchtaromen, stellte das LUA 2013 erst- mals auch Verfälschungen mit anderen weinfrem- den Aromastoffen fest. Die moldawischen Rotweine eines Abfüllers in Moldawien fielen den Weinkontrolleuren in der Verkostung auf, weil sie sehr würzig schmeckten. Sie beschrieben den Geschmack mit den Begrif- fen Glühwein, Nelke, Mocca/Kaffee und Vanille. Die Laboruntersuchungen führten dann zu einem erstaunlichen Befund: Die Weine enthielten eini- ge für die Lagerung im Holzfass typische Aroma- stoffe, ohne sensorisch allerdings den markan- ten Barrique-Ton aufzuweisen. Der Verdacht der Weinkontrolle: Hier wurde die aromatische Ge- schmacksnote künstlich herbeigezaubert. Den Beweis lieferten die Sachverständigen in der Weinchemie: Vom Aromastoff Whiskylacton exis- tieren vier chemische Formen, sogenannte Isome- ren. Während im Holz immer nur zwei dieser For- men auftreten, liegen in chemisch synthetisierten Produkten alle vier Formen in typischen Mengen- anteilen vor. Nach der Analyse der Whiskylacto- ne in den moldawischen Rotweinen stand fest: Sie stammten eindeutig nicht vom Kontakt mit Holz, sondern waren synthetisch hergestellt. Die be- troffenen Weine waren alle über einen Importeur in Nordrhein-Westfalen in den deutschen Einzel- handel verteilt worden. Verfälschungen mit Aromazusatz werden seitens der Weinkontrolle als besonders schwere Verge- hen gewertet. Sie schädigen den Ruf des Weines als ein naturnahes Produkt erheblich. Um in Zu- kunft solchen Verfälschungen gegenüber noch 3 besser gewappnet zu sein, hat das Weinbaumi- nisterium das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz mit einem Forschungspro- jekt beauftragt. Ziel des Projektes ist es, die Nach- weisbarkeit derartiger Verfälschungen noch weiter zu verbessern. Pfalz für den Vollzug des Weinrechts zuständig ist, selbst angezeigt. Die Weinchemie des LUA wies nach, dass seine Auslese der Rebsorte Acolon mit Saccharose hergestellt wurde, die aus Zuckerrü- ben gewonnen wird. Ein ähnlicher Nachweis ge- lang bei einem Qualitätswein der Rebsorte Char- donnay aus einem anderen Weingut. Verdächtige Note im Dornfelder Manchmal hilft die Weinanalytik des LUA auch dabei, Weinbaubetrieben Gewissheit darüber zu verschaffen, dass sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Bei der Qualitätsweinprüfung der Landwirtschaftskammer fiel ein 2012er Dornfel- der QbA rosé wegen des Verdachts der unerlaub- ten Aromatisierung auf. Recherchen ergaben, dass der Tank, in dem der Betrieb den Wein gelagert hatte, einer Firma abgekauft wurde, die Aromen herstellt. Dabei fiel ein Dichtring auf, der senso- risch eine deutliche Fruchtnote aufwies. Weitere Untersuchungen belegten, dass der Wein mit Aro- mastoffen aus dem Dichtungsring kontaminiert wurde. Mit modernen Analysenmethoden sind selbst solche winzige Spuren noch nachweisbar. Hartnäckig: Winzer erliegen dem Reiz von Zucker und Wasser Zucker und Wein – was scheinbar nicht zusam- mengehört, ist bei der Weinherstellung unter strengen Auflagen gesetzlich erlaubt. Grundsätz- lich muss man zwischen zwei Verfahren unter- scheiden: Der Süßung des Weines mit Trauben- most nach der Gärung und der Anreicherung des Traubenmostes mit handelsüblichem Zucker vor der Gärung zur Erhöhung des Alkoholgehaltes. Die Anreicherung ist allerdings nur bei einfachen Qualitätsweinen erlaubt. Prädikatsweinen wie Ka- binett, Spätlese, Auslese, Beeren- und Trocken- beerenauslese oder Eiswein darf kein Zucker zuge- setzt werden. Genau das hatte aber ein Winzer im Jahr 2013 offensichtlich getan und sich nach einem Be- such der Weinkontrolleure bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die in Rheinland- 4 Wundersame Vermehrung: Gestreckt mit Was- ser und Traubenmost Offensichtlich unbelehrbar zeigte sich ein Winzer von der Mosel bei dem Versuch, seine Erntemen- gen illegal zu vermehren. Bereits im Herbst 2012 hatten Kontrolleure festgestellt, dass er Wein, nicht nur mit Zucker versetzt, sondern ihn auch noch mit Traubenmost und Wasser gestreckt hat- te. Das Anreichern von Traubenmosten zur Her- stellung von Qualitätswein ist zwar zulässig, je- doch mit Grenzwerten belegt. Beim Zusetzen von Wasser handelt es sich hingegen um ein nicht zu- gelassenes önologisches Verfahren. Im Herbst 2013 besuchte die Weinkontrolle den Betrieb erneut und entnahm erneut Traubenmost, der bereits verladen auf dem LWK zum Transport in eine Kellerei bereitstand. Auch dieses Erzeugnis entpuppte sich als überangereichert und gewäs- sert. Der Winzer muss nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch italienische Bioweine waren gewässert Ein Hinweis von Kollegen der bayerischen Wein- kontrolle führte das LUA 2013 auf die Spur von gewässertem Biowein aus Italien. Insgesamt gut 1,3 Mio. Liter wurden in Rheinland-Pfalz schließ- lich wegen eines unzulässigen Wasserzusatzes be- anstandet. Der Wein stammte von einem Lieferanten aus Ita- lien und war von zwei an der Mosel ansässigen Weinkellereien in zahlreichen Chargen abgefüllt worden. Vieles deutet darauf hin, dass die Wei- ne bereits in Italien gewässert wurden. Die beiden Kellereien riefen die Weine von den Empfängern zurück, darunter auch große Handelsketten. Von wegen öko: Wein aus Argentinien fiel durch Zwei Labore, eindeutiger Befund: 2013 stellten sowohl das LUA als auch das von einer rheinland- pfälzischen Kellerei beauftragte Privatlabor in ei- nem argentinischen Wein einen überhöhten Ge- halt an freiem Natrium fest. Fast 80.000 von ursprünglichen rund 95.000 abgefüllten Flaschen wurden unverzüglich gesperrt, da der Verdacht bestand, dass der Wein mit einem verbotenen önologischen Verfahren (möglicherweise Behand- lung mit Ionenaustauschern) behandelt wurde. Aus demselben Grund mussten in der Folge noch zwei weitere Chargen gesperrt werden. Die im Sperrbestand liegenden Chargen sollten ursprünglich zurück nach Argentinien geliefert werden, wurden schließlich aber doch in Deutsch- land vernichtet. Zu vollmundig: Glycerin in bulgarischem Rotwein Eigentlich sollte es sich herumgesprochen haben: Der illegale Zusatz von technischem Glycerin zur geschmacklichen Aufwertung von Wein bleibt sel- ten unentdeckt. Dennoch wurde 2013 im Zuge ei- ner routinemäßigen Probeentnahme bei einer an der Mosel ansässigen Weinkellerei in einer Partie bulgarischen Rotweins von 26.500 Liter ein unzu- lässiger Glycerinzusatz festgestellt. Mit Glycerin soll die Vollmundigkeit des Weines verbessert und eine höhere Wertigkeit vorgetäuscht werden. Der Fasswein stammte von einer Handelsfirma aus Frankreich und musste vernichtet werden. Zu viel des Guten: Verbotene Übermengen durch Tricks zu umgehen. So geschehen auch in einer Trauben verarbeitenden Erzeugergemein- schaft, in der die Weinkontrolleure ca. 57.000 Li- ter an nicht ordnungsgemäß gemeldeten Erzeug- nissen vorfanden. Zudem waren Verkäufe von ca. 250.000 Litern keiner genauen Herkunft zuzuord- nen. In der Erzeugergemeinschaft war sowohl bei der Meldung der Erntemenge als auch beim Aus- beutefaktor manipuliert worden. Die Übermen- gen waren ohne Jahrgangsangabe irregulär in Ver- kehr gebracht worden. Mehrfachsünder: Weine illegal verschnitten und konzentriert In einem Betrieb, der Flaschenwein vermarktet, wurde bei einer Routinekontrolle festgestellt, dass bei der Rebsorte Riesling überdurchschnittlich hohe Mostgewichte erzielt worden waren. Dies löste den Verdacht aus, dass der Betrieb seine Prä- dikatsweine auf unzulässiger Weise konzentriert hatte. Nach Auffassung der Weinkontrolle konnte das nur durch eine Konzentrierung, beispielsweise durch eine so genannte Umkehrosmose erreicht worden sein. Bei diesem Verfahren, das für Prädi- katsweine tabu ist, wird dem Wein Wasser entzo- gen, wodurch das Mostgewicht steigt. Der Winzer bestätigte diesen Verdacht indirekt, indem er behauptete, dass er kurz vor der Ernte großflächig die Halbbögen in den Rebanlagen ab- schneide, um einen Konzentrationseffekt am Reb- stock zu erzielen. Nach Auffassung der Weinkon- trolle war dies jedoch eine Schutzbehauptung, da die Kontrolleure derartige Beobachtungen in den vergangenen Jahren nicht gemacht hatten. Zu- dem hatte der Winzer in mehreren Fällen Weine von der Mosel mit Weinen aus dem Anbaugebiet Pfalz verschnitten und diese Mischungen anschlie- ßend als „Qualitätswein Mosel“ in Verkehr ge- bracht - ein klarer Verstoß gegen das Weinrecht. Schummelei mit Schwarzmengen: Im Weinbau sind die Erträge pro Hektar streng reguliert. Was zu viel geerntet wird, muss zu Industriealkohol de- stilliert werden. Schwarze Schafe versuchen im- mer wieder, diese gesetzliche Mengenregulierung 5 Weinüberwachung in Zahlen Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2013 Probenzahl Zahl der insgesamt überprüfte beanstandeten Menge [hl] Proben Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2013 Zahl der wegen Grenzwert- verstößen und unzulässiger insgesamt Behandlung beanstandeten beanstandete Menge [hl] Proben AuslandGesamt untersuchte Proben3.0551.2114.266 beanstandet (Fallzahlen)621981 Gesamt4.266320.57660214,11473,522.9877,2Deutschland3.055124.06143014,11113,66.4315,2Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2013EU, ohne Inland765128.77511815,414.20211,0Gesamtzahl der Kontrollen5.799 Drittland44667.7405412,12.3543,5Weinbaubetriebe, Genossenschaften4.804 1,8Weinhandlungen, Weinkellereien, Großbetriebe599 Gastronomie7 Schaumweinbetriebe91 Weinkommission (Vermittler)20 Sonstige278 davon Zollwein*) 88 23.801 11 36 3,0 12,5 436 *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2013 Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2013 Inland Ausland Gesamt untersuchte Proben Zusatz von Zucker zwecks Süßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen InlandAuslandGesamtTätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft50 3.0551.2114.266untersuchte Proben3.0551.2114.266Prüfberichte507 17219Fehlende Identität, ohne A.P.-Nr. in Verkehr gebracht oder fingiert95499Bemängelungen, Abmahnungen, Auflagen erteilt279 Alkoholgehaltsangabe8821109Menge vorläufig sichergestellter Weine (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)839,79 Herkunftsangabe20525Inland (hl)505,53 Ausland (hl)334,26 Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3308 Inland2801 Europäische Union365 Drittländer142 Sensorische Gutachten2879 Geschäftspapiere86.558 Inland70.949 Ausland15.609 Verschnitt von Rot- und Weißwein1Benzoesäure011Geschmacksangabe121325 Propandiol011Jahrgang11112 Wasserzusatz51015Losnummernangabe33033 Aromazusatz24933Verkehrsbezeichnung131326 Glycerinzusatz044Allergenkennzeichnung21517 Freies Natrium044Weingutsangabe12719 Säuerung und Anreicherung101Qualitätsangabe505 Konzentrierung101Süßung mit RTK101Unzulässige Verwendung o. Verwechslungsgefahr 3 bei geschützten Begriffen69 Styrol303Schriftgröße42529 beanstandet533184Sonstige5061111 beanstandet (Fallzahlen)318201519 0 1 * Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich 6 Inland Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2013 InlandAuslandGesamt untersuchte Proben3.0551.2114.266 Schwefeldioxid21627 Alkoholgehalt20121 Flüchtige Säure/ Ethylacetat12012 Sorbinsäure314 Sonstiges707 beanstandet (Fallzahlen)63871 7
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/LUA
Tags: Koblenz ? Leipzig ? Mosel ? Nordrhein-Westfalen ? Rheinhessen ? Pfalz ? Anzeigepflicht ? Zucker ? Rheinland-Pfalz ? Aromastoff ? Bundesverwaltungsgericht ? Faulung ? Gärung ? Landesregierung ? Weinrecht ? Italien ? Republik Moldau ? Hefe ? Konsumverhalten ? Verwaltungsgericht ? Wein ? Analyseverfahren ? Rebfläche ? Grenzwert ? Ländlicher Raum ? Laboruntersuchung ?
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Language: Deutsch
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