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LUA-Bilanz Weinüberwachung 2014

Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Weinüberwachung Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2014 © Gina Sanders - fotolia.com Hochkarätiger Schwindel mit „alten“ Rieslingen Anzeige statt Abzocke: Weil ein Mitarbeiter den Schwindel nicht mehr mittragen wollte, flog eine Weinkellerei im Süden des Landes auf, die im In- ternet gefälschte „alte Schätzchen“ zu saftigen Preisen von bis zu 3000 Euro pro Flasche ange- boten hatte. Bei den angeblichen Raritäten soll- te es sich - so wurde geworben - um hochwertige rheinland-pfälzische Rieslinge der Jahrgänge 1911, 1920 und 1921 handeln. Nachdem der Kellereimitarbeiter Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Fäl- schung von Weinen erstattet hatte, wurden die angeblichen Altweine samt Etiketten-Vorrat si- chergestellt und neun Proben zur Untersuchung ins LUA gebracht. Ergebnis: Bereits bei der Sensorik fielen alle neun durch ihre frische und junge Säurestruktur auf, die so gar nicht zum angeblich hohen Alter der ed- len Tropfen passen wollte. Die chemisch-ana- lytischen Untersuchungen ergaben außerdem, dass vier Weine des Jahrgangs 1921, die angeblich aus unterschiedlichen Lagen und Anbaugebieten stammten, chemisch absolut identisch waren. Bei vier weiteren Rieslingen hatten die Teilpro- ben ein- und desselben Weins völlig unterschiedli- che Gehalte an Alkohol, Zucker und anderen Para- metern. Fazit: Die Angaben zu Alter und Herkunft der Weine waren offenbar falsch und hielten ei- ner genaueren Überprüfung nicht stand. Die Ver- antwortlichen in der Kellerei müssen sich zurzeit noch wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Wundersame Vermehrung: Weine waren gewässert Wirklich nur Einzelfälle? Wegen eines verbotenen Wasserzusatzes beanstandete das LUA 2014 zwei 2012er Weine aus den Abruzzen, einen Bio-Wein mit geschützter geografischer Angabe (indicazio- ne geografica protetta – IGP) und einen konven- 2 tionell produzierten Wein mit geschützter Ur- sprungsbezeichnung (denominazione di origine controllata – DOC). Der IGP-Wein war bei einem rheinland-pfälzi- schen Abfüller im Auftrag eines hessischen Öko- weinfachbetriebes in einer Menge von 3660 Liter abgefüllt worden. Da gewässerter Wein nicht ver- kehrsfähig ist, durfte der Betrieb den italienischen Wein nicht weiterverkaufen. Der DOC-Wein war in Italien abgefüllt und in einer Menge von 630 Flaschen von einem Weinfachhandel an der Mo- sel bezogen worden. Zum Zeitpunkt der Nachkon- trolle war dort allerdings kein Bestand mehr vor- handen. Die nachfolgende Lieferung des gleichen Lieferanten erwies sich bei der Untersuchung im Labor als unauffällig. Vanillezucker soll es richten: Verbotene Aromen im Wein Wie beim Kuchenbacken: Schon bei der Verkos- tung stellten die geschulten Weinkontrolleu- re des LUA bei einem rheinland-pfälzischen Bar- rique-Weißwein ein „aufgesetztes Vanillearoma“ fest. Laboruntersuchungen in einem Kollegialin- stitut des LUA bestätigten ihren Verdacht, dass der Wein weder im Barriquefass gelagert noch mit Holzchips behandelt worden war. Damit konfron- tiert, gab der betroffene Winzer am Ende zu, dem Wein Vanillezucker aus dem Supermarkt zugege- ben zu haben, um das Aroma aufzubessern. Der Wein war damit nicht verkehrsfähig. Bei einer Spätlese des gleichen Betriebes war in der Weinbuchführung ebenfalls eine Behandlung mit Eichenholzchips ausgewiesen. Bei Prädikats- weinen ist das aber grundsätzlich nicht erlaubt. Der Winzer durfte den Wein nicht mehr als Spät- lese verkaufen. Ein Winzer aus Bulgarien hatte offensichtlich beim fruchtigen Geschmack seines Roséweines nachge- holfen. Der Wein aus einem rheinland-pfälzischen Großhandel fiel bei der sensorischen Prüfung we- gen seines fremdartigen künstlichen Aromas nach Himbeeren und Erdbeeren auf. Die Laboruntersu- chung lieferte eindeutige Hinweise auf chemisch- synthetisch hergestellte Aromen in deutlichen Mengen. Ihre Verwendung ist bei der Weinherstel- lung verboten. Der Rosé musste aus den Regalen. Nicht immer ist bei verbotenen Aromen betrüge- rische Absicht im Spiel. Kellereien und auch Win- zer finden zunehmend Geschmack an der Produk- tion und am Verkauf von trendigen aromatisierten weinhaltigen Getränken. Werden auf derselben technischen Produktionslinie abwechselnd aro- matisierte Getränke und klassischer Wein herge- stellt, kann es passieren, dass ungewollt Aromen in den Wein geraten. Restsüße und Alkoholgehalt: Auf den Zucker kommt es an Ob ein Wein trocken, halbtrocken oder lieblich ist, hängt von der Restsüße ab, also der Menge Zu- cker, die nach dem Ende des Gärprozesses noch im Wein enthalten ist. Um die Restsüße zu erhö- hen und die Geschmacksrichtung zu verändern, dürfen Winzer zwar einen Most, die so genannte Süßreserve zugeben - die Verwendung von Rüben- zucker ist aber absolut tabu. Zwei rheinland-pfälzische Weinbaubetriebe ha- ben ihre Spätlesen 2014 dennoch mit Rübenzu- cker versetzt in der Hoffnung, der Kunde würde es nicht merken. Doch spätestens im Weinlabor des LUA flog die Verfälschung auf: Obwohl im Keller- buch keine Süßung dokumentiert war, deutete das Verhältnis von Glucose und Fructose eindeu- tig auf eine nachträgliche Süßung hin. Letzte Gewissheit brachte die moderne Stabiliso- topenanalytik, die Rübenzucker von anderen Zu- ckerarten unterscheiden kann. Am Ende war klar: Die auffälligen Weine waren nicht mit Most, son- dern in erheblichem Umfang mit Rübenzucker ge- süßt worden. Ein anderer rheinland-pfälzischer Winzer hatte auf dem Etikett seines Weines mit der Angabe „im Barrique gereift“ geworben. Die Untersuchungen auf Vanillin und Syringaaldehyd ergaben, dass der Wein in der Tat Kontakt mit Holz hatte, denn bei- des sind typische Aromastoffe für Holz und verlei- hen dem Wein eine samtige und holzige Note. Gemäß der Weinbuchführung wurde der Wein auch tatsächlich im Barriquefass gelagert, zusätz- lich aber auch mit Eichenholzchips behandelt. Die Angabe auf dem Etikett war damit irreführend. Spektakuläre Ausblicke: Die Mosel ist eines von sechs Anbaugebieten in Rheinland-Pfalz. Die dortigen Winzerbetrie- be werden regelmäßig von den Weinkontrolleuren des LUA kontrolliert. (Foto: © RalfenByte - fotolia.com) 3 Erlaubt ist die Verwendung von Rübenzucker nur für die sogenannte Anreicherung, um den Alko- holgehalt von Most und Wein zu erhöhen. Dieses Verfahren ist allerdings je nach Weinbauzone in unterschiedlichem Maß und grundsätzlich nicht für Prädikatswein gestattet. Im LUA konnte 2014 nachgewiesen werden, dass drei Weinbaubetriebe bei der Anreicherung mehrerer Weine die rechtlich zulässige Spanne deutlich überzogen hatten. Die verfälschten Weine durften nicht verkauft werden. Unangenehm aufgefallen: Neongelber Farbstoff im Wein Zu bunt, um wahr zu sein: Bei der Qualitätswein- prüfung machte die Verkoster die unnatürliche, schwach hellgrün leuchtende Farbe eines Weines stutzig. Die Untersuchung im Labor des LUA för- derte schnell den Grund für den Farbstich zu Tage: den künstliche Lebensmittelfarbstoff Chinolingelb (E 104). Nach dem Lebensmittelrecht ist Chino- lingelb zur Färbung bestimmter Lebensmittel zu- gelassen (z.B. Brausen, Süßwaren, Kunstspeiseeis und Kaugummi). Das Weinrecht erlaubt die Ver- wendung von künstlichen Lebensmittelfarbstof- fen dagegen nicht. Bei der anschließenden Kontrolle Im Weinbaube- trieb wurden neben dem auffälligen Wein auch noch Proben anderer Weine entnommen. Auch bei diesen Weinen wurde der Farbstoff nachge- wiesen. Insgesamt waren drei Weine mit einer Ab- füllmenge von zusammen 3500 Liter betroffen. Der Winzer gab zu, den Weinen eine geringe Men- ge des Farbstoffes in flüssiger Form zugegeben zu haben, die er sich zuvor bei einem Bäcker besorgt hatte. Er habe befürchtet, dass die Weine bei der Qualitätsweinprüfung durchfallen könnten, da es ihnen an Farbe fehlte. Schwermetalle, Allergene, Pestzide: Alle untersuchten Weine „sauber“ Schwermetalle in Lebensmitteln sind in der Re- gel nicht akut toxisch, können sich jedoch im menschlichen Körper anreichern und damit lang- fristig der Gesundheit schaden. Sie kommen in Gesteinen und Böden vor, werden aber auch durch den Menschen in die Umwelt eingebracht. Im LUA werden auch Weine regelmäßig auf Alu- minium, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Mangan und Thallium untersucht. Erfreuliches Fazit für das Jahr 2014: In allen 49 auf Schwermetalle unter- suchten Weinen aus überwiegend rheinland-pfäl- zischem Anbau waren die von der Weinordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Wichtig für Allergiker: Seit 2012 ist auf Weineti- ketten eine Allergenkennzeichnung erforderlich, sofern diese Weine mit Ei oder Milch bzw. daraus gewonnenen Produkten behandelt wurden und die Zielanalyten Albumin, Lysozym und Casein im Enderzeugnis noch nachweisbar sind. Die Kennt- lichmachung kann z. B. durch das Wort Ei, Eipro- tein, Eiprodukt, Lysozym aus Ei oder Albumin aus Ei erfolgen. Im Falle von Casein ist eine Kenntlich- machung durch die Angaben Milch, Milcherzeug- nis, Milchprotein oder Casein aus Milch möglich. Zusätzlich können diese Stoffe in einem Pikto- gramm dargestellt werden. Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und tragen damit zur Geschmacksharmonisierung bei. Das Enzym Lysozym wird aufgrund seiner antibak- teriellen Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen unerwünschten biologischen Säureabbau. 2014 wurden insgesamt 50 Weine auf die Gehal- te an Albumin, Lysozym und Casein überprüft. Er- gebnis: In keinem Fall wurde ein positiver Befund ermittelt. Eine Allergenkennzeichnung war also nicht erforderlich. Da Traube und Rebstock empfindlich auf Pilz- krankheiten und tierische Schädlinge reagieren, 4 © stockphoto-graf - fotolia.com werden sie im konventionellen Anbau während der gesamten Vegetationsphase mit Pflanzen- schutzmitteln behandelt. Um sicherzustellen, dass die Rückstände der von Landwirten und Winzern eingesetzten Pflanzenschutzmittel im fertigen Le- bensmittel so gering wie möglich sind, gelten in der EU immer wieder aktualisierte Rückstands- höchstgehalte. Im Jahr 2014 wurden im LUA ins- gesamt 50 Proben Wein überwiegend aus rhein- land-pfälzischem Anbau auf ihre Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht, da- runter 9 Proben Federweißer. Ergebnis: Bei keiner Probe waren die Grenzwerte überschritten. Schimmelpilzgift Ochratoxin in italienischem Traubenmost Gefahr für Verbraucher? Eine rheinland-pfälzische Kellerei, die Perlwein herstellt, indem sie italieni- schen Wein mit italienischem Traubenmost noch- mals zur Gärung bringt, wollte im Sommer 2014 vom LUA wissen, welches Risiko für den Perlwein besteht, wenn Moste mit erhöhtem Gehalt an Ochratoxin A verarbeitet werden – einem gesund- heitsschädlichen Schimmelpilzgift. Wegen der langen Halbwertszeit im menschlichen Organismus gibt es für Ochratoxin A gesetzliche Höchstgehalte in Lebensmitteln. Für Traubensaft, Traubensaftkonzentrat und Traubennektar gilt ein Maximalgehalt von 2,0 Mikrogramm pro Kilo- gramm (µg/kg) Ochratoxin A. Für unvergorenen Traubenmost, der nicht getrunken, sondern wei- terverarbeitet wird, gilt der Grenzwert nicht. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschut- zes entnahm das LUA sowohl eine Probe des ferti- gen Perlweines als auch mehrere Proben der mut- maßlich belasteten Mostproben. Ergebnis: In den Mosten lag der Ochratoxin-A-Gehalt über 2,0 Mi- krogramm pro Kilogramm, im fertigen Perlwein war das Schimmelpilzgift kein Problem mehr. Die darin festgestellte Konzentration von 0,17 µg/kg Ochratoxin A unterschritt den Höchstgehalt deut- lich. Fazit: Trotz des belasteten Mostes war das Endprodukt für die Verbraucher unbedenklich. Qualitätswein: Ohne Nummer geht es nicht Dreister Betrugsversuch oder Vergesslichkeit? Im- mer wieder fallen Qualitäts- und Prädikatswei- ne auf, die gar keine oder eine gefälschte amtliche Prüfnummer haben. Für diese Weinkategorien ist die Prüfnummer aber ein absolutes Muss. Im Jahr 2014 hat das LUA deswegen 33 Qualitäts- und Prädikatsweine von 9 Betrieben beanstandet. Die amtliche Prüfnummer (A.P.-Nummer) muss von der Landwirtschaftskammer (LWK) für jeden Qua- litäts- und Prädikatswein zugeteilt werden, bevor er in den Verkehr gebracht wird. Im Fachjargon heißt das: Der Wein wird zur Prüfung „angestellt“. Die Kammer prüft, ob der Wein sensorisch der be- antragten Qualitätsstufe entspricht und erteilt dem Wein - im positiven Fall - die Prüfnummer. Die Nummer muss deutlich lesbar auf dem Eti- kett. angebracht sein. Wird der Antrag abgelehnt, darf der Wein nicht als Qualitäts- oder Prädikats- wein verkauft werden. Bei den 33 beanstandeten Weinen gab es ver- schiedene Varianten der Täuschung: Entweder wurde der Wein erst gar nicht zur Qualitätswein- prüfung angestellt und einfach mit einer erfun- denen Prüfnummer angeboten, oder er wurde als Qualitätswein vermarktet, obwohl er bei der Prü- fung durchgefallen war. Dritter Weg: Vermarktung mit der AP-Nummer eines anderen Weines. Die Gründe für das unzulässige Inverkehrbringen von Weinen ohne A.P.-Nummer sind zahlreich. Bei einigen der beanstandeten Weine handelte es sich offenbar um Ausrutscher, denn alle ande- ren Weine aus denselben Betrieben waren korrekt zur Prüfung angestellt worden. Hier liegt der Ver- dacht nahe, dass ein Antrag in der Hektik des Ar- beitsalltags untergegangen war. Ein Teil der Winzer handelt indes in voller Absicht und nimmt eine Ahndung des Verstoßes billigend in Kauf. In einem Betrieb waren 20 verschiedene Weine des Jahrgangs 2012 mit einer Gesamtmen- ge von rund 35.000 Flaschen ohne amtliche Prü- fungsnummer in Verkehr gebracht worden. 5 Weinüberwachung in Zahlen Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2014 Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2014 Probenzahl Zahl der insgesamt überprüfte beanstandeten Menge [hl] insgesamt Behandlung beanstandeten beanstandete Menge [hl] Proben AuslandGesamt untersuchte Proben2.9551.0864.041 Proben beanstandet (Fallzahlen)422163 Gesamt4.041278.62652513,0 %1714,2 %15.1445,4Deutschland2.955127.24237812,8 %1314,4%9.1877,2Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2014EU, ohne Inland71298.14711315,9 %4.5514,6Gesamtzahl der Kontrollen6.013 Drittland37453.210349,1 %1.4062,6Weinbaubetriebe, Genossenschaften4.894 8124.89956,2 %8413,4Weinhandlungen, Weinkellereien, Großbetriebe702 Gastronomie4 Schaumweinbetriebe113 Weinkommission (Vermittler)21 Sonstige279 davon Zollwein*) 40 3,7 % *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2014 Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2014 InlandAuslandGesamtTätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft75 untersuchte Proben2.9551.0864.041Prüfberichte401 Fehlende Identität, ohne A.P.-Nr. in Verkehr gebracht oder fingiert771087Bemängelungen, Abmahnungen, Auflagen erteilt262 Alkoholgehaltsangabe442266Menge vorläufig sichergestellter Weine (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)157,57 Herkunftsangabe16117 Inland Ausland Gesamt untersuchte Proben Zusatz von Zucker zwecks Süßung bzw. Anreicherung von Prädikatsmosten und -weinen 2.9551.0864.041 606 Monoethylenglykol0 2 2 Farbstoffe707Geschmacksangabe13619 Propandiol011Jahrgang15116 Wasserzusatz123Losnummernangabe52429 Aromazusatz672592Verkehrsbezeichnung51116 Glycerinzusatz044Allergenkennzeichnung31417 Überschönung404Weingutsangabe909 Sonstiges303Qualitätsangabe909 beanstandet8834122Unzulässige Verwendung o. Verwechslungsgefahr 5 bei geschützten Begriffen38 Schriftgröße01212 Sonstige10855163 beanstandet (Fallzahlen)317160477 * Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich 6 Inland Zahl der wegen Grenzwert- verstößen und unzulässiger Inland (hl)87 Ausland (hl)70,57 Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)3190 Inland2724 Europäische Union348 Drittländer105 Sensorische Gutachten2651 Geschäftspapiere80.405 Inland64.694 Ausland15.711 Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2014 InlandAuslandGesamt untersuchte Proben2.9551.0864.041 Schwefeldioxid15116 Alkoholgehalt18018 Flüchtige Säure/ Ethylacetat729 Sorbinsäure011 Zitronensäure123 Sonstiges202 beanstandet (Fallzahlen)43649 7 Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de

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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/LUA

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