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LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2019

Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © Skitterphoto / Pixabay Tierseuchen-Bilanz 2019: Blauzungenkrankheit ist zurück Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war 2019 geprägt vom Wiederauftreten der Blauzun- genkrankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stell- te zudem der erstmalige Nachweis der Wild- und Rinderseuche im Land dar. Solche Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen – das ist eine der Aufgaben des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag- nostik anzeigepflichtiger Tierseuchen, meldepflich- tiger Tierkrankheiten, Zoonosen und sonstiger Er- krankungen. Die Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoringprogram- men werden ergänzt durch differenzialdiagnosti- sche Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen wiede- rum garantieren, dass nur gesunde Tiere in ande- re Betriebe verbracht werden. Dieses System er- möglicht es, den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwachen und den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu ge- währleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sicherge- stellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Culicoides sonorensis: Gnitzen gelten als Überträger des Blauzungen-Virus. © Wikimedia Commons Insgesamt hat das LUA im Rahmen der Tierseu- chendiagnostik im vergangenen Jahr 320.266 Pro- ben untersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40.000 angestiegen. Der Grund dafür waren die Handelsuntersuchungen auf die Blauzungenkrankheit. 2 Diese Tierseuche war im Winter 2018 im benach- barten Baden-Württemberg aufgetreten und hat- te im Januar 2019 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Im Laufe des Jahres wies das LUA den Erreger vom Se- rotyp 8 (BTV-8) in insgesamt sechs Betrieben nach. Die Folge: Ganz Rheinland-Pfalz wurde zum Rest- riktionsgebiet erklärt. Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerar- ten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unver- züglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für den Handel gelten Einschränkun- gen: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit durch eine Untersuchung festge- stellt wurde. Speziell diese Untersuchungen führ- ten im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA im Laufe des Jahres zu dem deutlichen Anstieg der Probenzahlen. Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen- krankheit (BTV) gelten kleine blutsaugende Mü- cken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erre- ger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden. Während Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin- dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Ge- schwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleim- haut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings, dass der aktuel- le grassierende Virusstamm (BTV-8) nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht. Die Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche ist dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau- zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans- Erste Nachweise seit 2009: Die Blauzungenkrankheit ist wieder bei Rindern aufgetreten. © ReneH12 / Pixabay port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermög- licht. Derzeit sind mehrere in Deutschland zuge- lassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impfstoff vom Tier- arzt umgewidmet werden. Zur Unterstützung der Tierhalter zahlen Land und Tierseuchenkasse eine Impfbeihilfe in Höhe von 1,50 EUR (0,80 EUR Land / 0,70 EUR TSK) pro Impfung pro Rind und 1,00 EUR pro Impfung pro Schaf oder Ziege.Weitere anzeigepflichtige Tierseuchen: Scrapie tritt sporadisch auf Im Verlauf des Jahres kam es bei mehreren Be- trieben zu positiven Untersuchungsergebnissen, die durch weiterführende Untersuchungen aller- dings nicht als Feldvirusnachweise bestätigt wer- den konnten. Wie sich durch epidemiologische Er- hebungen in Verbindung mit Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) herausstellte, han- delte es sich dabei um Nachweise des BT-Impfvi- rus. Mögliche Ursachen hierfür sind die Kontami- nation der Proben mit dem Impfstoff oder eine Beprobung mit zu geringem zeitlichen Abstand zur Impfung. Um solche Vorkommnisse zu verhindern, wurden die praktizierenden Tierärzte vom LUA zur besonderen Vorsicht und zur Hygiene beim Um- gang mit dem Impfstoff und bei der Probenahme aufgefordert.Dazu gehören auch die Transmissiblen Spongi- formen Enzephalopathien (TSE). Diese zentral- nervösen Erkrankungen bei Wiederkäuern wer- den durch fehlgefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirnzellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar schwammartige Veränderungen im Ge- hirn hervorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhaltens- und Bewegungsstörungen, später be- kommen die erkrankten Tiere starken Juckreiz und scheuern sich wund. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden 2019 in Rheinland-Pfalz sechs nachgewie- sen. Mit Ausnahme der Blauzungenkrankheit wer- den einge dieser Seuchen seit Jahren immer wieder sporadisch bei staatlichen Sanierungsprogrammen oder diagnostischen Untersuchungen festgestellt. Im vergangenen Jahr hat das LUA die Proben von 348 geschlachteten Rindern und 193 geschlach- teten Schafen auf TSE untersucht, außerdem von 5.429 verendeten Rindern und 575 verendeten Schafen und Ziegen. Bei je einem Schlacht- und ei- 3 nem Monitoring-Schaf wurde die atypische Form der Scrapie (Traberkrankheit) nachgewiesen, die bei meist älteren Tieren spontan auftritt. Eine er- bliche Veranlagung betroffener Tiere ist nicht aus- geschlossen. Die Krankheit ist weder auf den Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Den- noch wurden der Tierkörper und die Organe des Schlachtschafs zum Schutz der Verbraucher vor- sorglich beschlagnahmt und unschädlich beseitigt. Von dem Tier gelangte nichts in die Nahrungsmit- telkette. Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht. Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die betroffenen Betriebe durch das lokale Veteri- näramt zwei Jahre lang überwacht und alle ver- endeten und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Monate sind, müssen untersucht werden. Fortgeführt wurde die Bekämpfung einer der wirt- schaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit, der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD). Die Erkrankung geht einher mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeits- störungen. 019 hat das LUA 132.403 Ohrstanzen von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan- tigens wurden bei drei Tieren in zwei Beständen geführt. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere aus den Be- ständen zu entfernen und vom Handel auszu- schließen. Diese Tiere scheiden den Erreger lebens- lang aus, ohne selbst zu erkranken. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) führt bei Rindern zu einer Infektionskrankheit mit unter- schiedlichen Verlaufsformen. Die Symptome kön- nen von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Er- krankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Das Virus ist für Rinder hochansteckend, für den Men- schen aber ungefährlich. 2019 hat das LUA 78.527 Blutproben aus 3.277 Beständen untersucht. Bei 37 Rindern in zwei Beständen wurden Antikörper gegen das BHV-1 Feldvirus nachgewiesen . Rhein- land-Pfalz ist seit Juni 2017 offiziell frei von der Seuche; die Ergebnisse zeigen aber, dass das Vi- rus auf sehr niedrigem Niveau nach wie vor in der deutschen Rinderpopulation vorhanden ist. Betrie- 4 be müssen sich daher weiterhin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen schützen und dar- auf achten, Tiere ausschließlich aus nachweislich BHV1-freien Beständen zu kaufen. In Deutschland bis dato nicht aufgetreten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Weil der Erre- ger zuletzt aber wiederholt in Polen und 2018 auch in Belgien nachgewiesen wurde, sind die Veteri- närbehörden in Deutschland weiter äußerst wach- sam. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit 2014 ein Monitoring bei sogenannten Indikatortieren, also verendeten und bei Unfällen getöteten Wild- schweinen sowie bei Tieren mit pathologisch-ana- tomischen Veränderungen und klinisch auffälligen Tieren. Die Jäger im Land erhalten seit 2019 eine Prämie von 50 Euro, wenn sie Fallwild zur Untersu- chung einsenden, seit Anfang 2020 auch eine Prä- mie für die Einsendung von Unfallwild. Im Jahr 2019 hat das LUA 869 Wildschweine vi- rologisch auf den Erreger der ASP untersucht. Alle Proben waren negativ, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP 222 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht – ebenfalls alle mit negati- vem Ergebnis. Darunter befand sich auch ein Schlachtschwein, bei dem aufgrund pathologisch-anatomischer Ver- änderungen (Blutungen) das Vorliegen der Afrika- nische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden konnte. Tatsächlich nachgewiesen wurde schließ- lich aber das Porzine Circovirus Typ 2. Dabei han- delt es sich um eine mit Blutungen und Hautver- änderungen einhergehende Virusinfektion, die nicht staatlich reglementiert wird. Fälle wie dieser unterstreichen die Notwendigkeit der schnellen differenzialdiagnostischen Untersuchungen zum Ausschluss von Seuchen. Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweinepopu- lation stellt nach wie vor die Klassische Schwei- nepest (KSP) dar, obwohl Deutschland seit 2012 offiziell frei von dieser anzeigepflichtigen Tierseu- che ist. Auch 2019 gab es in Rheinland-Pfalz kei- Für die Veterinärverwaltung nicht zu greifen: Die Tularämie tritt bei Feldhasen immer wieder auf. © WFranz / Pixabay ne Nachweise des Erregers: Die virologische und/ oder serologische Untersuchung von 15.989 Wild- schweinen brachten keine Hinweise auf ein Seu- chengeschehen. Und auch die Untersuchungen von 1.420 Hausschweinen aus 209 Beständen zum Nachweis von Antikörpern gegen KSP-Virus hatten ein negatives Ergebnis. Das Monitoring bei Haus- schweinen folgt einem risikoorientierten Plan mit Beprobung verendeter Tiere, die in der Tierkörper- beseitigungsanstalt angeliefert werden. Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll- wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In- fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf das Virus untersucht: Verendet aufgefundene, ver- unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch- se, Waschbären und Marderhunde, die das natür- liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern, die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein- land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt. 2019 hat das LUA insgesamt 425 Füchse und acht Waschbären mit negativem Ergebnis untersucht. Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr natürli- ches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im vergan- genen Jahr hat das LUA insgesamt 29 Wildvögel auf den Erreger untersucht - alle mit negativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 71 Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negativem Ergeb- nis auf Antikörper gegen Aviäre Influenzaviren un- tersucht. Auch wenn es 2019 keine Nachweise gab, bleiben Monitoringuntersuchungen notwen- dig, um Kenntnis über die Verbreitung der Viren bei Wildvögeln zu erlangen. Eine Übertragung auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicherheits- maßnahmen in Geflügelbetrieben unbedingt ver- hindert werden. Meldepflichtige Tierkrankheiten: Tularämie bleibt Dauerthema Während es sich bei den anzeigepflichtigen Tier- seuchen um Erkrankungen handelt, die wegen ih- rer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Be- deutung für die Allgemeinheit meist staatlich bekämpft werden, werden die Nachweise der mel- depflichtigen Tierkrankheiten lediglich statistisch erfasst. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung soll so ein ständiger Überblick vorhanden sein, um gegebenenfalls von staatlicher Seite eingreifen zu können. Von den 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten wurden in Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 ins- gesamt elf nachgewiesen. In diese Kategorie fällt die bakteriell bedingte Tu- larämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2019 5 bei acht Feldhasen im Land nachgewiesen. Aus- gangspunkt sind wildlebende Tiere wie Kaninchen oder Hasen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt vorwiegend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen, z. B. bei beim Abhäuten oder dem Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub erfolgen, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Nagetiere kontaminiert ist. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Neben Allgemeinsymptomen (Fieber, Unwohlsein, Muskelschmerz) kann das klinische Bild sehr viel- fältig sein. Es ist abhängig von der Eintrittspforte, der Virulenz des Erregers und der Infektionsdosis. Bei Hasen und Kaninchen verläuft die Tularä- mie in der Regel mit dem Bild einer Blutvergiftung und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Kranke Wildtiere sind matt, teilnahmslos und verlieren die natürliche Scheu und Schnelligkeit. Tote Wildtie- re sollten nicht berührt werden, und Jäger sollten beim Aufbrechen erlegter Tiere besondere Sorg- falt und Hygiene walten lassen. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn es für mindes- tens zehn Minuten bei 60 Grad Celsius oder mehr durchgegart wird. Sonstige Tierkrankheiten: Neue Seuche in Rheinland-Pfalz Während die Tularämie immer wieder auftritt, wurde die Wild- und Rinderseuche im vergan- genen Jahr erstmals überhaupt in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Die auch unter dem Namen Hä- morrhagische Septikämie bekannte bakterielle Er- krankung ist für Menschen ungefährlich, führt bei Wild- und Nutztieren aber zu gehäuften plötzli- chen Todesfällen. Die Erkrankung befällt Wildwiederkäuer, Rinder, Büffel, kleine Wiederkäuer, Haus- und Wildschwei- ne, selten auch Pferde und Esel. Symptomlos infi- zierte Wildtiere gelten als Reservoir für den Erre- 6 ger und können ihn durch direkten oder indirekten Kontakt, zum Beispiel über das Wasser in Tränken, auch auf Nutztiere übertragen. Typische klinische Anzeichen der Seuche sind ho- hes Fieber, Schwäche, Atemnot, blutiger Durchfall, Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe (Ödeme) an Kopf, Hals und Vorderbrust sowie multiple Blu- tungen. Treten die Krankheitssymptome nach der Inkubationszeit von ein bis fünf Tagen bei einem Tier auf, kommt in der Regel jede Therapie zu spät. Eine Bekämpfung der Infektion mit Antibiotika ist nur in der Frühphase erfolgversprechend. Einen zu- gelassenen Impfstoff gibt es in Deutschland nicht. Einige der typischen Symptome zeigte auch das gut zwei Jahre alte männliche Rind aus dem Wes- terwald, das zur Feststellung der Todesursache ans LUA geschickt worden war. Es stammte aus einer Weidehaltung mit vier Tieren, wovon zwei inner- halb kurzer Zeit verendet waren und eine Schwel- lung des Kopfes aufwiesen. Bei der Sektion stellten die Fachleute des LUA eine mit Gewebsunter- gang und Ödembildung einhergehende Entzün- dung der Muskulatur in Verbindung mit einer bakte- riellen Blutvergiftung fest, hervorgerufen durch den Keim Pasteurella multocida. Eine weiterführende Differenzierung des Erregers am Landeslabor Ber- lin-Brandenburg erbrachte den molekularbiologi- schen Nachweis von Pasteurella multocida „Kapsel- typ B“, dem Erreger der Wild- und Rinderseuche. Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Nachweis (Methode) Matrix ProbenBeständeProbenBestände Blauzungenkrankheit (Rind)Blut47.8701.423376BT-Genom (PCR) Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion (Rind)Blut78.5273.277361BHV-1-gE-Antikörper (ELISA) Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze132.4033.80342BVD-Virus-Antigen (ELISA) Koiherpesvirus-Infektion (karpfenartige Fische)Tierkörper14462KHV-Genom (PCR) Tierkörper5546111.493107936Schlacht- tierkörper193./.11Monitoring- tierkörper52039511 Salmonellose1 (Rind) Kot Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, atypische Scrapie (Schaf) 1 Salmonella species (Bakterienkultur) pathologisches Prionprotein (ELISA) hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich. In Deutschland gilt die Seuche wegen des insge- samt hohen seuchenhygienischen Standards als getilgt; seit 1969 ist sie nicht mehr anzeigepflich- tig und wird auch nicht mehr staatlich bekämpft. Seit 2010 wurde die Hämorrhagische Septikämie wieder in verschiedenen Bundesländern nachge- wiesen, und zwar im Rahmen zeitlich und räumlich begrenzter Ausbrüche bei Rindern und Wildwie- derkäuern sowie Schweinen und Wildschweinen. Die Herkunft des Erregers konnte bisher nicht zu- friedenstellend geklärt werden. Der Nachweis der Seuche unterstreicht die Notwendigkeit differenzi- aldiagnostischer Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursachen bei Nutz- und Wildtieren. 7 Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2019 Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Nachweis (Methode) Campylobacteriose1 (Affe)Kot1111Campylobacter jejuni (Bakterienkultur)Salmonellose1 (Esel) Chlamydiose1 (Ziervögel)Tierkörper8541Chlamydia psittaci-Genom (PCR)Salmonellose1 (Nutzgeflügel) Salmonellose1 (Reptilien) Salmonellose1 (Schaf) Echinokokkose (Wildschwein) 1 1./.1./.Echinococcus multilocularis (Finne) (histopathologische Veränderungen) 2./.2./.Echinococcus multilocularis (Finne)-Genom (PCR) 1111 Tierkörper Listeriose1 (Huhn) Listeriose (Schaf) 1 Mareksche Krankheit (Huhn) Tierkörper Tierkörper Tierkörper Tierkörper Paratuberkulose2 (Rind) Kot Kot Paratuberkulose (Rothirsch) 2 Paratuberkulose2 (Ziege) Tierkörper 16 17 14 16 1 16 1 6 Listeria monocytogenes (Bakterienkultur) Mareksche Krankheit,ggf. Gallid Herpesvirus Typ 2-Genom (histopathologische Veränderungen, PCR) 8888säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) 178542Mycobacterium avium ssp. para- tuberculosis (Bakterienkultur) 87 5 23 ./. 19 3 13Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) ./.säurefeste Stäbchen in Nestern, ggf. in Verbindung mit Masp-Gen- om (Ziehl-Neelsen-Färbung, PCR) Tierkörper1111säurefeste Stächen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot7611säurefeste Stäbchen in Nestern (Ziehl-Neelsen-Färbung) Kot 9 8 1 1 Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis-Genom (PCR) Untersuchungen Tierseuche (Tierart) Nachweise Matrix Proben Bestände Proben Bestände Kot1111 Kot1684711 Sockentupfer34211732 Kot6141 Tierkörper433633* Kot12832* Tierkörper331411 Kot641584 Salmonellose1 (Taube)Tierkörper191321 Salmonellose1 (Wildtiere)Tierkörper13./.2./. Salmonellose1 (Wildvögel)Tierkörper8./.1./. Salmonellose1 (Zootiere)Kot29./../.1 Säugerpocken, Kuhpockenvirus1 (Erdmännchen)Tierkörper2121 Toxoplasmose1 (Rind)Tierkörper514411 Nachweis (Methode) Salmonella spezies (Bakterienkultur) Salmonellose1 (Schwein) Orthopoxvirus (Kuhpockenvi- rus)-Genom (PCR) Toxoplasma gondii (Zyste)-Genom (PCR) Toxoplasmose1 (Schaf)Tierkörper504511Tularämie1 (Feldhase)Tierkörper22./.8./.Francisella tularenis-Genom (PCR) Verotoxin bildende Escherichia coli1 (Rind)Kot967133Verotoxin bildende Escherichia coli, -Genom (Bakerienkultur, PCR) 1hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen 2hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls er- folgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 8 9

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Language: Deutsch

Time ranges: 2020-01-01 - 2020-12-31

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