Description: Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die Aviäre Influenza bisher bei 35 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt ein Vogelbestand in der Pfalz. Ab Beginn des Vogelzugs im Herbst 2025 wurden im LUA insgesamt 366 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Im auch für Wildvögel frei zugänglichen Bereich des Vogelparks Haßloch im Kreis Bad-Dürkheim lebten zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Geflügelpest 76 standorttreue Gänse, Enten und Schwäne. Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim hat nach einer sorgfältigen Risikobewertung entschieden, alle Vögel im Freigelände zu entnehmen und zu töten, um die in den eintragssicheren Volieren gehaltenen Tiere weiter zu schützen. Ein Biosicherheitskonzept lag dafür seit längerem vor. Der größere der beiden Teiche wurde zwar mit einem Netz gesichert, doch es schützt nicht zuverlässig gegen den Kontakt mit Wildtieren und deren Ausscheidungen. In der Gemeinde Haßloch gilt außerdem bis 31. März 2026 Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Der Vogelpark bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die gute Nachricht: Alle Tiere im Vogelpark Haßloch, die in Volieren gehalten werden, sind nicht infiziert. Sie werden weiter überwacht, bisher wurden dort 118 Proben entnommen, die im LUA auf Geflügelpest untersucht werden. Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt. Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 01.01.2026 (Stand: 05.03.2026) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler Nein Kreis Altenkirchen Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) Vereinsgeführter Bestand mit Gänsen, Enten und Schwänen. Ja, aber begrenzt auf das Gebiet der Gemeinde Haßloch ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 31.03.2026 Kreis Bad Kreuznach 21x Höckerschwan, 1x Mäusebussard, 1x Graugans Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 1x Schwan Nein Kreis Birkenfeld Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm Nein Kreis Cochem-Zell 1x Nilgans, 1x Schwan Nein Donnersbergkreis Nein Kreis Germersheim Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Kusel Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Neuwied Nein Rhein-Hunsrück-Kreis Nein Rhein-Lahn-Kreis Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 4x Schwan, 1x Wildente, 1x Haubentaucher, 1x Nilgans Ab 13. Februar 2026 ( zur Allgemeinverfügung ) Zunächst befristet bis zum 20.03.2026 Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis Nein
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Region: Rheinland-Pfalz
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License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Issued: 2026-03-05
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