Description: WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Global identifier:
Uuid(
bfbe541a-46c4-4723-ac1d-94fb513d4f9f,
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Origins: /Bund/BfN/Geoportal
Tags: ATKIS ? Deutschland ? Gewerbegebiet ? Innenstadt ? Siedlungsfläche ? Bevölkerungsdichte ? Flächennutzung ? Kommune ? Grünfläche ? Siedlungsstruktur ? Wohnbaufläche ? Verkehrsbauwerk ? Freizeit- und Erholungsnutzung ? Städtisches Ökosystem ? Ballungsraum ? Gewässernutzung ? Urbaner Raum ? Städtebau ? Umwelt ? Naturschutz ? Umweltschutz ? Bebaute Fläche ? 2025 ? Bund ? Raumabgrenzung ? humanGeographicViewer ? infoMapAccessService ?
Bounding boxes: 3.615243° .. 15.715492° x 47.141961° .. 55.910558°
License: geoNutz/20130319
Language: Deutsch
Modified: 2025-11-20
Update frequency: as needed
Time ranges: 2025-11-20 - 2025-11-20
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