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Ersatzpflanzungen der Stadt Bremerhaven

Description: Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sind in der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) geregelt. Nach § 9 Abs. 1 der Baumschutzverordnung ist der Antragsteller zu verpflichten, standortheimische Neuanpflanzungen von Gehölzen als Ausgleich oder Ersatz für entfernte Bäume zu leisten, soweit dies angemessen und zumutbar ist, wenn nach § 6 eine Maßnahme gestattet oder nach § 7 eine Befreiung erteilt wird. Die Neuanpflanzungen müssen den durch die Beseitigung des Baumes eingetretenen Funktionsverlust für den Naturhaushalt, das Stadtklima oder das Orts- und Landschaftsbild in ausreichendem Maße ausgleichen oder ersetzen. Die untere Naturschutzbehörde kann Art und Größe der zu pflanzenden Gehölze festlegen. Die Neuanpflanzung ist nach § 9 Abs. 2 Baumschutzverordnung auf der Fläche durchzuführen, auf der der zur Beseitigung freigegebene Baum stand. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, soll die Neuanpflanzung in der Nähe dieser Fläche erfolgen. Sofern eine Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen nach § 9 Baumschutzverordnung angemessen und zumutbar ist und weder der Antragsteller noch die untere Naturschutzbehörde einen Standort für Neuanpflanzungen benennen kann, hat der Antragsteller nach § 10 Baumschutzverordnung eine Ausgleichszahlung zu entrichten.

Global identifier:

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)

Types:

Origin: /Bund/MetaVer/Bremen

Tags: Bremerhaven ? Gehölz ? Bremen ? Baum ? Naturschutzbehörde ? Baumschutzverordnung ? Stadtklima ? Naturhaushalt ? Ersatzpflanzung ? Ersatzpflanzungen ? Gebietsmanagement ? Regulierungszonen & Berichtseinheiten ? Restriktions- ?

Region: Bremerhaven, Stadt

Bounding boxes: 8.48301° .. 8.659177° x 53.471165° .. 53.610188° 8.483202468849305° .. 8.66088427405962° x 53.47117823668956° .. 53.61010320669872°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-11-28

Time ranges: 2024-11-28 - 2024-11-28

Alternatives

Status

Quality score

Accessed 1 times.