Description: Ausgewiesen werden alle Fließgewässer 1. und 2. Ordnung nach § 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG). Zuständig für die Pflege der Daten sind die Träger der Unterhaltungslast nach § 40 WHG i. V. m. § 25 LWaKüG. Dies sind für Gewässer 1. Ordnung bei Bundeswasserstraßen der Bund (Wasserstraßen- und Schiff-fahrtsämter) und bei allen anderen Gewässern 1. Ordnung, die in der Anlage 1 zum LWaKüG ge-nannt sind, das Land (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt). Für Gewässer 2. Ordnung sind dies die Wasser- und Bodenverbände im jeweiligen Verbandsgebiet. Alle Daten der WBV sind nichtamtliche Daten, deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität nicht gewährleistet ist. Auf ca. 40% der Landesfläche sind die Daten tagesaktuell, da sie direkt im FIS Ge-wässer gepflegt werden. Auf den weiteren ca. 60% nutzen die dortigen Wasser- und Verbände andere Verfahren zur Pflege der Gewässerkataster. Letztmalig wurden die Daten in diesen Gebieten im Oktober 2024 mit den Daten aus dem FIS-Gewässer abgeglichen und zusammengeführt.
Global identifier:
Uuid(
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)
Tags: Bundeswasserstraße ? Mecklenburg-Vorpommern ? Fließgewässer ? Wasserhaushaltsgesetz ? Landwirtschaft ?
Region: Küstengewässer einschl. Anteil am Festlandsockel
Bounding boxes: 10.593673° .. 14.412152° x 53.11003° .. 54.68484°
License: Creative Commons Namensnennung-gleiche Bedingungen 1.0
Language: Deutsch
Modified: 2026-08-10
Last harvest: 04.10.2026 23:48
Time ranges: 2018-01-01 - 2026-08-01
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