Description: - § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen. - Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V) - Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate - Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V - Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst - Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V - Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop. - Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt. - Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
Global identifier:
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Origin: /Bund/MetaVer/Mecklenburg-Vorpommern
Tags: Biotopkartierung ? Landschaftsökologie ? Biotop ? Landesnaturschutzgesetz ? Geologie ? Nationalpark ? Biosphärenreservat ? Geotop ? Großschutzgebiet ? Geotopschutz ? Naturschutz ?
Region: Küstengewässer einschl. Anteil am Festlandsockel
Bounding boxes: 10.593673° .. 14.412152° x 53.11003° .. 54.68484°
License: no-conditions-apply
Language: Deutsch
Modified: 2025-01-28
Time ranges: 2024-11-06 - 2024-11-06 2025-01-28 - 2025-01-28
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