Description: Baubeschränkungsgebiete gemäß § 107 ff. Bundesberggesetz. Soweit Grundstücke für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Anspruch genommen werden sollen, kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Baubeschränkungsgebiete festsetzen, wenn die Inanspruchnahme wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bodenschätze für die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und wegen der Notwendigkeit einer umfassenden Nutzung der Lagerstätte dem Wohle der Allgemeinheit dient Die Daten werden ständig aktuell gehalten.
Global identifier:
Uuid(
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Origins: /Land/Sachsen/OBA /Land/Sachsen/MetaVer
Tags: Baugenehmigung ? Bundesberggesetz ? Lagerstätte ? Rohstoffversorgung ? Bergbau ? Bodenmarkt ? Rohstoffmarkt ? Open Data ? Gemeinwohlorientierung ? BBG ? Baubeschränkung ? Baubeschränkungsgebiet ?
Region: Sachsen
Bounding boxes: 11.87146257539018° .. 15.041815656442171° x 50.17153496476331° .. 51.68497371608658°
License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Modified: 2024-05-08
Update frequency: continual
Time ranges: 2000-01-01 - 2000-01-01
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