Description: Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Global identifier:
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Origin: /Bund/MetaVer/Sachsen
Tags: Waldschaden ? Sachsen ? Forstrecht ? Privatwald ? Waldpflege ? Forstpolitik ? Bundeswaldgesetz (BWaldG) ? Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ? Sachsenforst ? Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) ? Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) ? Umweltinformationsgesetz (UIG) ? forest supervision ?
Region: Sachsen
Bounding boxes: 11.850079° .. 15.083987° x 50.18438° .. 51.71097° 11.871462575403687° .. 15.041815656487588° x 50.17153496476606° .. 51.68497371608432°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-04-29
Time ranges: 1991-01-01 - 2025-02-04
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