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bergbauliche Hauptbetriebspläne

Description: Gültigkeitsbereiche von Hauptbetriebsplänen für Bergbaubetriebe unter Bergaufsicht. Für die Errichtung und Führung eines Betriebes ist ein Hauptbetriebsplan für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen, § 52 Abs. 1 S. 1 BBergG. Er bedarf der Zulassung durch das Sächsische Oberbergamt. Erfasst sind zudem die Hauptbetriebspläne für Besucherbergwerke sowie die Bereiche von Seilbahnen nach Landesseilbahngesetz. Die Daten werden ständig aktuell gehalten.

Global identifier:

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    145e95d3-b4af-4496-b53f-8577e8dc9c44,
)

Types:

Origins: /Land/Sachsen/OBA /Land/Sachsen/MetaVer

Tags: Bundesberggesetz ? Mineralischer Rohstoff ? Bergbau ? Seilbahn ? Open Data ? Bergaufsicht ? Bergbehörde ? Besucherbergwerk ? Betriebsplan ? Betriebsplangrenze ? HBP ? Hauptbetriebsplan ? Hauptbetriebsplangrenze ? Oberbergamt ?

Region: Sachsen

Bounding boxes: 11.87146257539018° .. 15.041815656442171° x 50.17153496476331° .. 51.68497371608658°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2023-03-15

Update frequency: continual

Time ranges: 2000-01-01 - 2000-01-01

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