Description: AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Global identifier:
Uuid( 2f8ef1dc-302b-45a2-a43d-81c95477be5f, )
Origin: /Bund/MetaVer/Sachsen
Tags: Leipzig ? Grundwasserabsenkung ? Braunkohlenbergbau ? Bundesberggesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verkehrsweg ? Bergbauindustrie ? Anhörungsverfahren ? Rekultivierung ? Tagebau ? Landschaftswandel ? Restloch ? Braunkohlenplan ? Bewertungsverfahren ? Grundwasserleiter ? Raumordnungsplan ? Sanierungsgebiet ? Sanierungsmaßnahme ? Sanierungsplan ? Plangebiet ? Umweltverträglichkeit ? Bergbaufolgelandschaft-Braunkohle ? Raumordnungsgesetz (ROG) ? Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG) ?
Region: Weißenfelser Lößhügelland SK Leipzig (14365000) Leipziger Land LK Muldentalkreis (14383000) LK Leipziger Land (14379000) LK Delitzsch (14374000) Hallesches Lößhügelland
Bounding boxes: 12.158294° .. 12.765605° x 51.320244° .. 51.673637° 12.148418° .. 12.741132° x 50.977627° .. 51.34954° 12.504395° .. 12.921252° x 51.08605° .. 51.47411° 12.241526° .. 12.538532° x 51.23349° .. 51.44889°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-04-29
Time ranges: 1992-01-01 - 2025-02-10
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