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Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta

Description: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b des BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 26. Februar 2014 und seine Ergänzungen/Änderungen vom 26. Februar 2015, 2. Juli 2015, 6. August 2018, 12. März 2019, 16. April 2019, und 12. Februar 2020 zum Vorhaben „Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta“ der SIBELCO Deutschland GmbH zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 27,6 ha umfasst insbesondere • den Abbau im Vorhabensgebiet zur Gewinnung von Kaolin auf insgesamt 17,6 ha, • die Errichtung einer Außenhalde zur Zwischenlagerung von Eigenabraum auf insgesamt 3,0 ha, • die Teilverfüllung des Tagebaus mit Eigenabraum und bergbaufremden mineralischen Abfällen zur Verwertung, • Betrieb eines Lagerplatzes für Rohkaolin, • das Anlegen eines Schutzwalles um das Rohkaolinlager, • das Anlegen und Betreiben einer Sedimentationsbeckenanlage, • das Anlegen einer dauerhaften Außensicherung gegenüber Schletta, • Errichtung der Tagebauzufahrt, • Errichtung eines Komplexstandortes für Betriebseinrichtungen (Typencontainer), • Inanspruchnahme einer Verbindungsstraße und die Errichtung einer Ersatzstraße (Entwidmung, Widmung), • Inanspruchnahme eines gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotopes und dessen Ausgleich sowie • die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und die damit verbundenen Maßnahmen. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt (Anlage 1). Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Schletta der Gemeinde Käbschütztal im Landkreis Meißen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Die Zulassung beinhaltet die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „Altbergbaugewässer“ gemäß RBP 2. Planergänzung, Anlage 1. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Global identifier:

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    55e83243-00aa-419f-85fb-eb608e2f8439,
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Types:

Origin: /Bund/MetaVer/Sachsen

Tags: Biotop ? Kaolin ? Ökologische Ausgleichsmaßnahme ? Flächenverbrauch ? Planfeststellungsverfahren ? Tagebau ? Zwischenlagerung ? Eingriff in Natur und Landschaft ? Abfälle zur Verwertung ? Mineralischer Abfall ? Bergbau ?

Region: Sachsen Meißen

Bounding boxes: 13.149045° .. 13.86667° x 51.010445° .. 51.46192°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-01-26

Time ranges: 2024-01-26 - 2024-01-26

Status

Quality score

Accessed 1 times.