Description: Die Fachkunde im Strahlenschutz wird gemäß § 47 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich - geeignete Ausbildung, - praktische Erfahrung und - die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundekurs nach § 51 StrlSchV erworben. Die Ausbildung ist durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen. Die erforderliche Fachkund muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden (§ 48 Abs. 1 StrlSchV).
Global identifier:
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Origin: /Bund/MetaVer/Sachsen
Tags: Strahlenschutzverordnung ? Strahlenschutz ? Ausbildung ? Atomgesetz (AtG) ? Fachkunde ? Fachkundeerhalt ? Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ?
Region: Sachsen
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License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-01-26
Time ranges: 2024-01-26 - 2024-01-26
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