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Bergrechtliches Planfeststellungsvorhaben für das Vorhaben Kiessandtagebau Auerhahn Abbaubereich NW

Description: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und 2b BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72-78 VwVfG wird - der RBP „Kiessandtagebau Auerhahn-NW“ vom 7. Oktober 1998 (RPB 1998) mit  der Planpräzisierung zum RBP vom 5. Juli 1999  der Planpräzisierung des RBP vom 1. November 1999  der Ergänzung zur Planpräzisierung des RBP vom 25. Februar 2000  der Planpräzisierung zum RBP vom 25. August 2004 und - der Aktualisierung und Präzisierung des RBP vom 30. April 2020 (PÄ 2020) der Natursteinwerke Weiland GmbH (NSW GmbH) zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Gesamtfläche von insgesamt 45,3 ha (Anlage 1) umfasst entsprechend den Angaben des RBP 1998 und der PÄ 2020 insbesondere folgende Tätigkeiten: - Gewinnung von grundeigenen Kiesen und Kiessanden mittels Abbau im Trocken und im Nassschnitt auf Flächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG im Abbaubereich NW auf einer Abbaufläche von insgesamt 30,0 ha (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2.). Die Inanspruchnahme der Abbaufläche in den Abbauphasen 3 und 4 (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der noch ausstehenden Erstaufforstungsgenehmigungen (Nebenbestimmung A.8.14.10). - Teilinanspruchnahme von 2,2 ha des auflässigen Bereiches des Tontagebaus Auerhahn durch Verspülungen von Aufbereitungsrückständen. - Aufbereitung und Zwischenlagerung der gewonnen und aufbereiteten Kiese und Sande. - Wiedernutzbarmachung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Flächen sowie die Errichtung und der Betrieb der für diese Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Schwarzkollm, Forst Neida und Bröthen der Stadt Hoyerswerda im Landkreis Bautzen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und Anlage 2 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt. Das Vorhaben ist nach Maßgabe der unter Gliederungspunkt A.7 aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus den Nebenbestimmungen und der Begründung zu diesem Beschluss nicht etwas anderes ergibt. Der PFB beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Mit dem PFB wird die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatschG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „auflässige Tongrube Auerhahn“ auf einer Teilfläche von 2,2 ha erteilt. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme des geschützten Biotopes wurde mit Bescheid zum vorzeitigen Beginn vom 9. August 1999 erstmals erteilt. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen (Anlagen 1 und 2) im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belangen festgestellt. Das PFV Kiessandtagebau Auerhahn-NW ist ein nach § 52 Abs. 2b BBergG gestuftes Verfahren. Die vorliegende Zulassung beinhaltet nicht den Abbau des im RBP beschriebenen Abbaubereich SO. Für die Fortführung des Abbaues in diesem Bereich ist zu gegebener Zeit ein weiteres bergrechtliches Verfahren erforderlich.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Bund/MetaVer/Sachsen

Tags: Auerwild ? Biotop ? Kies ? Kiesabbau ? Tongrube ? Zwischenlagerung ? Sand ? Bergbau ? Forst ?

Region: Sachsen

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License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-01-26

Time ranges: 2024-01-26 - 2024-01-26

Status

Quality score

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