API src

Bergaufsicht beendet

Description: Gebiete, in denen die Bergaufsicht beendet ist. Gemäß § 69 Abs. 2 Bundesberggesetz endet die Bergaufsicht nach der Durchführung des Abschlussbetriebsplanes oder entsprechender Anordnungen der zuständigen Behörde zu dem Zeitpunkt, in dem nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten werden. Die Daten werden ständig aktuell gehalten.

Global identifier:

Uuid(
    a5db2606-f442-4b49-b1bf-3da2039e3530,
)

Types:

Origins: /Land/Sachsen/OBA /Land/Sachsen/MetaVer

Tags: Gesundheitsgefährdung ? Bundesberggesetz ? Lagerstätte ? Bergbau ? Gesundheitsschutz ? Open Data ? Altbergbau ? Bergaufsicht ? Ende ? Entlassung ? eingestellt ?

Region: Sachsen

Bounding boxes: 11.87146257539018° .. 15.041815656442171° x 50.17153496476331° .. 51.68497371608658°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2023-03-15

Time ranges: 2000-01-01 - 2000-01-01

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.