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Rechtsvorschriften

Description: Europäische Union (EU) Die beispielhaft genannten EU-Verordnungen sind in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Die REACH-V regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Chemikalien. Seit dem 1. Juni 2007 ist dieses neue europaweit geltende Chemikalienrecht in Kraft getreten, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe hat das bisherige Anmeldeverfahren für neue Stoffe nach dem Chemikaliengesetz und das Altstoffverfahren nach der EU-Altstoffverordnung abgelöst. Schwerpunkte der Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen. REACH ist eine sektorübergreifende EU-Rechtsvorschrift. In ihr geregelte Beschränkungen können auch in anderen nationalen Rechtsvorschriften Geltung finden und dort unmittelbar angewendet werden, beispielsweise bei der Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). GHS-Verordnung Die GHS-Verordnung ist das Ergebnis der Implementierung des „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals - GHS“ der Vereinten Nationen in das Recht der Europäischen Union mittels Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - auch CLP-Verordnung genannt: Regulation (EC) Nr. 1272/2008 on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures. Sie ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten findet seit dem 1. September 2013 Anwendung. Sie regelt das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen und hat die alte Biozid-Richtlinie 98/8/EG abgelöst. Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-V) Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-V) Die POP-V regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POP) sind organische Stoffe mit bestimmten Eigenschaften, die Mensch und Umwelt schädigen können. Sie werden nicht nur auf EU-Ebene durch die POP-Verordnung, sondern weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen reguliert. Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von POP sollen verboten oder zumindest beschränkt werden. Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-V) Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-V) Mit der PIC-V wurde das internationale Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Industriechemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (engl. Prior Informed Consent) in der Europäischen Union umgesetzt. Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber (Hg-V) Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber (Hg-V) Die Hg-V regelt die Ausfuhr von Quecksilber, quecksilberhältigen Verbindungen und Legierungen, beschränkt Quecksilber in Erzeugnissen und enthält abfallrechtliche Bestimmungen zur sicheren Lagerung. Mit der Hg-V wurde das internationale Minamata-Übereinkommen in der Europäischen Union umgesetzt.

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/MKUEM

Tags: Biozidprodukt ? POP-Verordnung ? EU-Quecksilberverordnung ? REACH-Verordnung ? CLP-Verordnung ? Pestizid ? Biozidverordnung ? Chemikaliengesetz ? Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ? Anwendungsverbot ? Organische Verbindung ? Vereinte Nationen ? Europäische Gemeinschaften ? Persistenter organischer Schadstoff ? EU-Recht ? Industriechemikalien ? Produktionsverbot ? Chemikalienrecht ? Biozideinsatz ? Chemikalien ? Zulassungsverfahren ? Verpackungsverordnung ? EU-Biozidrichtlinie ? EU-Altstoffverordnung ? Menschliche Gesundheit ? Europäische Union ? Stockholmer Konvention ? Gefahrstoff ? Rotterdamer Übereinkommen ? REACH ? Güterverkehr ? Minamata-Konvention ? Verpackungsmaterial ? Legierung ? Chemischer Stoff ? Lebensmittelüberwachung ?

Region: Rheinland-Pfalz

Bounding boxes: 6.112354825753291° .. 8.508357430804727° x 48.96657144570952° .. 50.94233509201494°

License: other-closed

Language: Deutsch

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