Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WAS IST NOCH WICHTIG ZU WISSEN?WEITERE INFORMATIONEN /LINKS ■ Schweine können bis zu 15 Jahre alt werden!https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/ tiergesundheit-tierseuchen/tiergesundheitsdienste/ ■ Schweine besitzen einen ausgeprägten Wühltrieb und können einen ganzen Garten umgraben. ■ Gassi gehen (außerhalb des eigenen Grund- stückes) ist nicht erlaubt! ■ Die Klauen müssen regelmäßig kontrolliert und es müssen Behandlungen gegen Räude und Würmer sowie Impfungen durchgeführt werden. ■ Kleinvieh macht auch Mist – sogar Minischweine! Einstreu und Mist sind vor Wildschweinen geschützt zu lagern! (Hinweis: Alle bei der Tierseuchenkasse RP gemeldeten Tierhalterinnen und Tierhalter können das fachkundige Beratungsangebot des Schweinegesundheitsdienstes Rheinland-Pfalz am Landesuntersuchungsamt in Anspruch nehmen.) https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/tiergesund- heit_node.html www.tierseuchenkasse-rlp.de www.fli.de WICHTIGE RECHTSVORSCHRIFTEN www.fokus-tierwohl.de ■ Tierschutzgesetz ■ Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ■ Schweinehaltungshygieneverordnung ■ Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest- Verordnung) ■ Tiergesundheitsgesetz ■ Viehverkehrsordnung ■ Verordnung (EU) 2016/429 vom 09.03.2016 Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16 0 www.mkuem.rlp.de Fotos: Lilifox, Elena Abduramanova, Pixel-Shot (alle stock.adobe.com) © MKUEM August 2024 MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN KLEINSTHALTUNG VON HAUS- UND MINISCHWEINEN Worauf müssen Privathalter besonders achten? Wenn Sie ein Minischwein / Hausschwein halten wol- len sind einige Überlegungen und Kenntnisse wichtig und zu bedenken bevor die Tiere angeschafft werden:■ Die Tiere müssen mit einer zugeteilten Ohrmarke dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet sein. WAS IST ZU BEDENKEN?■ Das Verfüttern von Speiseabfällen ist verboten, um u.a. eine Infektion mit den meist tödlichen Schweinepestviren zu verhindern. ■ Weil Minischweine genauso alle Krankheiten wie die normalen Hausschweine bekommen können, werden sie rechtlich auch genauso behandelt; sie gehören zu den lebensmittelliefernden Tieren. ■ Die Haltung von Schweinen ist den zuständigen Behörden (Veterinäramt und Tierseuchenkasse) zu melden. ■ Das Führen eines Bestandsregisters ist erforder- lich. ■ Das Gehege um den verschließbaren Stall der Tiere muss mit einem doppelten Zaun vor unbefugtem Betreten, Wildschweinen und Raubtieren gesichert sein. WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN/ MINISCHWEINEN ■ Eine fachkundige tierärztliche Betreuung sollte sichergestellt sein. ■ Reine Wohnungshaltung ist nicht artgerecht! Schweine benötigen viel Platz und Auslauf, unter- schiedliche Bodenbeschaffenheiten und abwechs- lungsreiches Beschäftigungsmaterial. ■ Schweine leben in Rotten und brauchen minde- stens einen Artgenossen. Menschen oder andere Tierarten sind kein Ersatz für ein Partnerschwein. ■ Es sollte spezielles Schweinefutter (kein Mast- futter) mit entsprechenden Mineralien verfüttert werden. Dies ist sicher vor Wildschweinen zu lagern. ■ Tierhalter müssen Grundkenntnisse über Schweinekrankheiten besitzen und sich regelmä- ßig über aktuelle Tierseuchen informieren. © Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen www.llh.hessen.de
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/MKUEM
Tags: Festmist ? Wildschwein ? Tierhaltungsanlage ? Mainz ? Schwein ? Hessen ? Rheinland-Pfalz ? Hausschwein ? Tierschutzgesetz ? Würmer ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Afrikanische Schweinepest ? Tiergesundheitsgesetz ? Futtermittel ? Tierart ? Prädator ? Lebensmittelabfall ? Tierseuche ? Bodenqualität ? Energie ? Tierkrankheit ? Waldschutz ? Klimaschutz ? Infektion ? Landwirtschaft ? Mineral ? Umweltschutz ?
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Language: Deutsch
Time ranges: 2024-01-01 - 2024-12-31
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