Description: Novelle beschlossen – Randstreifen an Gewässern sollen vor Verklausungen schützen – Überschwemmungsgebiete gesetzlich verankert – Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Informationen über die Wasserversorgung „Das Landeswassergesetz sorgt für mehr Hochwasserschutz. Das ist wichtig, weil durch den fortschreitenden Klimawandel Hochwasser- und Starkregenereignisse wahrscheinlicher werden. Die Katastrophe im Ahrtal hat uns deutlich gemacht, wie dringend wir unsere Schutzsysteme weiterentwickeln müssen. Mit der Novelle setzt die Landesregierung nun wichtige Vorschläge aus der Enquete-Kommission des Landtags um. Es ist ein Gesetz, das Menschen schützt und zugleich die enormen Folgekosten von Hochwasserereignissen senkt. Damit entlastet die Novelle die rheinland-pfälzischen Kommunen. Zusätzlich wird das Management bei Wasserknappheit verbessert“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Novelle des Landeswassergesetzes wurde in zweiter Lesung vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Künftig gilt mit Blick auf die Gewässerrandstreifen: Es müssen mindestens fünf Meter Abstand zum Gewässer freigehalten werden. In diesen Randstreifen ist die Errichtung baulicher Anlagen und auch die Lagerung von Holz, Containern oder ähnlichen abschwemmbaren Gegenständen zukünftig grundsätzlich unzulässig, damit es nicht zu Verklausungen kommt – und beispielsweise Schwemmgut Durchflüsse an Brücken blockiert. Bereits rechtmäßig bestehende Bauwerke genießen Bestandsschutz. Bei der Ahrtalkatastrophe hatten verklausungsbedingte Rückstaus, Brückeneinstürze und in der Folge Schwallwellen verheerende Folgen. Genau hier setzt das Gesetz an. Ein weiterer wichtiger Schritt: Überschwemmungsgebiete müssen künftig nicht mehr durch ein separates und langwieriges Verordnungsgebungsverfahren festgesetzt werden. Stattdessen werden sie auf Grundlage der Hochwassergefahrenkarten verbindlich definiert. So soll Verwaltungsaufwand reduziert und jahrelange Verzögerungen verhindert werden. Damit werden die rheinland-pfälzischen Kommunen entlastet und haben schneller Planungssicherheit. Die Novelle greift zudem das Thema Wasserknappheit auf. Öffentliche Wasserversorger werden verpflichtet, die Bevölkerung transparent über die Versorgungssituation zu informieren, damit diese über reduzierte Verfügbarkeiten von Wasser Kenntnis erlangt und ihr Nutzungsverhalten danach ausrichten kann. Das kann unter anderem über Wasserampeln geschehen. Ergänzend wird dargestellt, dass die Träger der Wasserversorgung bei Wasserknappheit geeignete Maßnahmen wie die Einschränkung bestimmter Nutzungen ergreifen müssen. „Die Novelle des Landeswassergesetzes zieht Lehren aus der Vergangenheit, ist aber auch ein Zukunftsgesetz. Sie schafft ein Stück Vorsorge für die Auswirkungen des Klimawandels. Wir dürfen nicht nachlassen, uns auf veränderte Umwelt- und Lebensbedingungen einzustellen und zugleich daran zu arbeiten, dass diese nicht so drastisch wie befürchtet ausfallen“, betonte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Text(
PressRelease,
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/MKUEM
Tags: Gewässerrandstreifen ? Landeswassergesetz ? Hochwasser ? Hochwassergefahrenkarte ? Transportbehälter ? Starkregen ? Hochwasserschutzgesetz ? Folgekosten ? Kommune ? Hochwasserschutz ? Überschwemmungsgebiet ? Wasserversorgung ? Bauliche Anlage ? Klimafolgen ? Wasserknappheit ? Arbeit ? Klimawandel ? Nutzerverhalten ?
Region: Rheinland-Pfalz
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-12-11
Time ranges: 2025-12-11 - 2025-12-11
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