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Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung

Description: Gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) verfügen die Mitgliedsstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie ggf. auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren. Der Öffentlichkeit ist nach Artikel 26 EU-VO die Möglichkeit zu geben sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen. Nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 31/2017 S. 1071 war es vom 18.09.2017 bis zum 20.11.2017 erstmals möglich zu den Managementmaßnahmen für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste in der Fassung vom 03.08.2016 (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141) Stellung zu nehmen. Weiterhin war es nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 28/2018 S. 756 vom 17.09.2018 bis zum 19.11.2018 möglich, zu den Managementmaßnahmen der acht Arten der Unionsliste, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten, Stellung zu nehmen. Auch Stellungnahmen zu Änderungen von bestehenden Managementmaßnahmen waren möglich. Nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 37/2020 S. 848 vom 12.08.2020 war es vom 01.09.2020 bis zum 03.11.2020 möglich, zu Managementmaßnahmen der zwei Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten, Stellung zu nehmen. Nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 34/2023 vom 20.09.2023 war es vom 09.10.2023 bis zum 11.12.2023 möglich, zu Managementmaßnahmen der Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten, Stellung zu nehmen. Nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 384/2024 vom 04.09.2024 war es vom 01.10.2024 bis zum 02.12.2024 möglich, zu den Managementmaßnahmen für den Wassersalat ( Pistia stratiotes ) und die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) Stellung zu nehmen. Die Managementmaßnahmen für die Muschelblume Pistia stratiotes und den Rundblättrigen Baumwürger Celastrus orbiculatus werden aufgrund des Datums der Listung (02.08.2024 bzw. 02.08.2027) voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Nach der Auswertung und Würdigung der Einwendungen wurden die Managementmaßnahmen überarbeitet. Für folgende 30 Arten der Unionsliste liegen länderübergreifend abgestimmte Managementmaßnahmen vor, die Sie sich jeweils als PDF-Datei herunterladen können. Alternativ finden Sie am Ende der Tabelle eine ZIP-Datei mit allen Managementmaßnahmen zum Download. Wissenschaftlicher Name Stand Diese Managementmaßnahmen geben grundsätzlich den Rahmen vor, in dem sich das Management für die invasive Art bewegt. Die konkrete Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen vor Ort obliegt der zuständigen Behörde für jeden Einzelfall im eigenen Ermessen. Hier finden Sie allgemeine Erläuterungen zu den Managementmaßnahmenblättern nach Art. 19 . Für die Arten, die mit der letzten Aktualisierung der Unionsliste durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 hinzugekommen sind und die in Deutschland als bereits etabliert gelten, werden innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Liste Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Unterlagen für zwölf weitere Arten ab dem 21.09.2026 im Internet verfügbar. Seit 1. Januar 2015 ist Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Auf Grundlage des Artikel 4 dieser Verordnung wurde eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgestellt. Diese sogenannte „Unionsliste“ ist am 03.08.2016 mit 37 Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten ( Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 ). Mit den regelmäßigen Aktualisierungen wurde die Unionsliste kontinuierlich ergänzt. Mit den beiden neusten Durchführungsverordnungen (EU) 2022/1203 vom 12. Juli 2022 und (EU) 2025/1422 vom 18. Juli 2025 wurde die Unionsliste um 48 Arten erweitert. Für Arten der Unionsliste, die bereits als weit verbreitetet gelten, sind nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen festzulegen. Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, sind gegenüber der EU-Kommission nach Artikel 16 zu notifizieren und nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu beseitigen. Castor canadensis Kanadischer Biber Celastrus orbiculatus Rundblättriger Baumwürger Cervus nippon Sikahirsch Crassula helmsii Nadelkraut Reynoutria japonica Japanischer Flügelknöterich Reynoutria sachalinensis Sachalin-Flügelknöterich Reynoutria × bohemica Bastard-Flügelknöterich Faxonius immunis Kalikokrebs Misgurnus anguillicaudatus Chinesischer Schlammpeitzger Misgurnus bipartitus Nordchinesischer Schlammpeitzger Mulinia lateralis Amerikanische Trogmuschel Neogale vison Mink Der Öffentlichkeit wird nach Artikel 26 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 die Möglichkeit gegeben sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen. Mit Bekanntmachung des NLWKN vom 02.09.2026, welche im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 405 vom 02.09.2026 veröffentlicht wurde, ist für Niedersachsen folgendes Verfahren bezüglich der Anhörung zu Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung festgelegt worden: Unter der folgenden Internetadresse sind ab dem 21. September 2026 alle benötigten Unterlagen zu finden: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hmlu/beteiligung/themen/1008965 Unter der folgenden Internetadresse sind ab dem 21. September 2026 alle benötigten Unterlagen zu finden: Bei den ab dem 21. September 2026 zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich neben den Maßnahmenblättern für weit verbreitete Arten der ersten Unionsliste auch um eine weiterführende erklärende Einleitung, die Differenzierung von weit verbreiteten Arten sowie Arten die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden sowie Angaben zur Verbreitung in Niedersachsen. Unter der Internetadresse ist es darüber hinaus möglich direkt Stellung zu nehmen. Die Frist zur Auslegung endet 21.10.2026, der Onlinezugang zu den Unterlagen wird jedoch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit auch während der Äußerungsfrist weiterhin möglich sein. Die Frist zur Äußerung endet am 23.11.2026. Unter der Internetadresse ist es darüber hinaus möglich direkt Stellung zu nehmen. Die Frist zur Äußerung endet am 23.11.2026. Zeitgleich erfolgt eine Auslegung dieser Unterlagen beim NLWKN zu den üblichen Dienstzeiten an den nachfolgenden Standorten: Auch hier werden bis zum Ende der Äußerungsfrist am 23.11.2026 Anregungen und Bedenken schriftlich entgegengenommen.

Types:
Text(
    Editorial,
)

Tags: Niedersachsen ? Sikawild ? Asiatische Hornisse ? Biber ? Europäisches Parlament ? Europäischer Rat ? Deutschland ? Japanischer Staudenknöterich ? Invasive Arten ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Castor-Behälter ? Durchführungsverordnung ? Hoheitsgebiet ? Ökosystemleistung ? Gesundheit ? Biodiversität ?

Region: Niedersachsen Niedersachsen

Bounding boxes: 6.3459138° .. 11.598118° x 51.295069299999994° .. 54.1378463° 6.34585436170082° .. 11.598078494585739° x 51.295231899260386° .. 54.137910176972056°

License: Alle Rechte vorbehalten

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