Description: Die Landschaftsplanung ist das zentrale und umfassende Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, die in § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dargelegt sind (vgl. § 8 BNatSchG ). Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen diese Ziele durch die Naturschutzbehörden, aber auch im Rahmen von Planungen oder Verwaltungsverfahren anderer Stellen umgesetzt werden können ( § 9 Abs. 1 und 3 Satz 2 BNatSchG ). Landschaftsplanung erfolgt auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. In Niedersachsen sind folgende Planwerke vorgesehen: Die Pläne sollen nach § 9 Abs. 3 BNatSchG Angaben enthalten über In Niedersachsen ist die Landschaftsplanung als eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgestaltet. Die Darstellungen der Landschaftsplanung werden erst durch Integration in die räumliche Gesamtplanung, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen oder den Erlass von Verordnungen oder Satzungen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft verbindlich.
Text(
Editorial,
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Origins: /Land/Niedersachsen/NLWKN
Tags: Landschaftspflege ? Niedersachsen ? Bundesnaturschutzgesetz ? Landschaftsschutzverordnung ? Landschaftsplanung ? Verordnung über das Genehmigungsverfahren ? Raumplanung ? Naturschutzverwaltung ? Verwaltungsverfahren ? Naturschutz ?
Region: Niedersachsen
Bounding boxes: 6.34585436170082° .. 11.598078494585739° x 51.295231899260386° .. 54.137910176972056°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Die Landschaftsplanung ist das zentrale und umfassende Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, die in § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dargelegt sind (vgl. § 8 BNatSchG ).
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__1.html (Webseite)Landschaftsrahmenpläne für das Gebiet der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte, Region Hannover sowie bestimmte große selbstständige Städte) ( § 10 BNatschG / § 3 NNatSchG ),
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__10.html (Webseite)Landschafts- und Grünordnungspläne für das Gebiet der Gemeinden bzw. für Teile von Gemeinden ( § 11 BNatSchG / § 4 NNatSchG ).
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__11.html (Webseite)Die Landschaftsplanung ist das zentrale und umfassende Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes, die in § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dargelegt sind (vgl. § 8 BNatSchG ).
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__8.html (Webseite)Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen diese Ziele durch die Naturschutzbehörden, aber auch im Rahmen von Planungen oder Verwaltungsverfahren anderer Stellen umgesetzt werden können ( § 9 Abs. 1 und 3 Satz 2 BNatSchG ).
http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__9.html (Webseite)Landschaftsrahmenpläne für das Gebiet der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte, Region Hannover sowie bestimmte große selbstständige Städte) ( § 10 BNatschG / § 3 NNatSchG ),
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true (Webseite)Landschafts- und Grünordnungspläne für das Gebiet der Gemeinden bzw. für Teile von Gemeinden ( § 11 BNatSchG / § 4 NNatSchG ).
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND+%C2%A7+4&psml=bsvorisprod.psml&max=true (Webseite)Accessed 1 times.