Description: Norden / Hannover. Gerade jetzt im Sommer zieht es viele Menschen ans Wasser. Sie verbringen ihre Freizeit an, in oder auf niedersächsischen Gewässern. Das kühle Nass bereitet Spaß und bietet Abkühlung, birgt aber auch Gefahren, die oft unterschätzt werden. Die Risiken kennen die B eschäftigten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus ihrem Arbeitsalltag. Sie beobachten mit Sorge nicht selten leichtsinniges Verhalten an den vom NLWKN gepflegten Gewässern. Immer wieder unterschätzen Erholungssuchende die natürlichen Gefahren oder ignorieren sogar Warnschilder, gefährliche Situationen sind die Folge. Deshalb weist der NLWKN anlässlich des „World Drowning Prevention Day“ (25. Juli 2025) und der aktuellen Sommer- und Ferienzeit auf die Gefahr des Ertrinkens sowie anderer Unfälle hin und bittet alle um besondere Vorsicht. Gerade jetzt im Sommer zieht es viele Menschen ans Wasser. Sie verbringen ihre Freizeit an, in oder auf niedersächsischen Gewässern. Das kühle Nass bereitet Spaß und bietet Abkühlung, birgt aber auch Gefahren, die oft unterschätzt werden. Die Risiken kennen die B eschäftigten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus ihrem Arbeitsalltag. Sie beobachten mit Sorge nicht selten leichtsinniges Verhalten an den vom NLWKN gepflegten Gewässern. Immer wieder unterschätzen Erholungssuchende die natürlichen Gefahren oder ignorieren sogar Warnschilder, gefährliche Situationen sind die Folge. Deshalb weist der NLWKN anlässlich des „World Drowning Prevention Day“ (25. Juli 2025) und der aktuellen Sommer- und Ferienzeit auf die Gefahr des Ertrinkens sowie anderer Unfälle hin und bittet alle um besondere Vorsicht. „Wasser ist Leben – aber auch lebensgefährlich. Das weiß nur zu gut, wer wie die Beschäftigten des NLWKN, jeden Tag für, an, auf und manchmal sogar in Gewässern arbeitet. Nicht wenige von uns betreiben selbst gerne Wassersport. Aber: Ein Fluss ist kein Freizeitpark. Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken“, betont Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Düker sind Bauwerke, die ein Gewässer unterirdisch unter einem anderen Gewässer oder einem Bauwerk hindurchleiten. Zwar erlaubt das niedersächsische Wassergesetz grundsätzlich das Baden und einige weitere unmotorisierte Wassersportarten, wie beispielsweise Paddeln, in und auf den „natürlichen fließenden Gewässern“. Das bedeutet aber nicht, dass das Baden in Flüssen ungefährlich ist. Im Gegenteil: Der NLWKN rät davon dringend ab. Denn sowohl das Wasser selbst wie auch Hindernisse sowie Müll über und unter Wasser können schnell zur tödlichen Gefahr werden, insbesondere in den Bereichen, in denen erhöhte Strömungen herrschen. „Ähnlich wie bei einem Spaziergang in Wald gilt: ‚Erlaubt‘ heißt lange nicht ‚ungefährlich‘. Sicher schwimmen lässt sich in Freibädern und bewachten, ausgewiesenen Badestellen. Das zeigen auch die jährlichen Statistiken der DLRG über Ertrinkungsunfälle“, erklärt Drosten. Der NLWKN bittet alle um besondere Vorsicht, um die Einhaltung der Verbote sowie um eine verantwortungsbewusste Freizeitgestaltung. Eltern werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht aktiv wahrzunehmen. Naturschutz und andere Maßgaben beachten: Unbedingt im Vorfeld informieren Der NLWKN weist zudem darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch lokal aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Natur verboten oder eingeschränkt werden kann. Dies wird dann durch entsprechende Verordnungen, unter anderem auch durch Gemeingebrauchsverordnungen, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen, festgelegt, welche bei den Unteren Naturschutzbehörden einsehbar sind. Wer schwimmen, rudern oder paddeln will, sollte sich also im Vorfeld sorgfältig informieren, stets vorsichtig sein und mit dem eigenen Verhalten mithelfen, sich, andere und die Natur zu schützen. Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen können in folgendem Artikel heruntergeladen werden: Gemeingebrauch
Text( PressRelease, )
Origins: /Land/Niedersachsen/NLWKN
Tags: Hannover ? Gemeingebrauch ? Seen ? Fluss ? Schleuse ? Talsperre ? Freizeitanlage ? Gewässerunterhaltung ? Wassergesetz ? Schwimmbad ? Stauanlage ? Düker ? Abfall ? Freizeitaktivität ? Naturschutzbehörde ? Wassersport ? Bauliche Anlage ? Wasserwirtschaft ? Wald ? Naturschutz ?
Region: Niedersachsen
Bounding boxes: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-07-24
Time ranges: 2025-07-24 - 2025-07-24
Viele niedersächsische Gewässer, wie beispielsweise die Hase, locken viele Menschen an. Freizeitaktivitäten am, im und auf dem Wasser bereiten Spaß, bergen aber auch Gefahren, die oft unterschätzt werden. (Foto: NLWKN)
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/assets/image/266413 (Bild)Ganz besondere Gefahren bestehen an Wehranlagen, Schleusen, Sperrwerken, Dükern, Hafenanlagen und Brücken (Foto: NLWKN)
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/assets/image/266414 (Bild)Auf Seen, an Talsperren und in Kanälen gilt: Baden und Wassersport sind grundsätzlich nicht erlaubt. Für einige Seen und Kanäle haben die zuständigen Behörden aber in sogenannten Gemeingebrauchsverordnungen Nutzungen erlaubt und geregelt. Die vom NLWKN erlassenen Gemeingebrauchsverordnungen können in folgendem Artikel heruntergeladen werden: Gemeingebrauch
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