Description: gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 Drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Allgemeinverfügung des GAA Braunschweig gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben . Die folgenden drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden hiermit als Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG festgelegt: gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben drei Gemeinden des Landkreises Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Goslar -Stadt: Goslar -Stadt: Oker Vienenburg Jerstedt Immenrode Hahndorf Wiedelah Hahnenklee-Bockswiese Lengde Lochtum Weddingen Clausthal-Zellerfeld: Clausthal mit Polsterberger Hubhaus; Zellerfeld mit Erbprinzentanne; Buntenbock ; Altenau mit den Ortsteilen Torfhaus, Bastesiedlung, Sperberhaier Dammhaus, Gemkenthal, Polstertaler Zechenhaus; Schulenberg im Oberharz mit den Ortsteilen Oberschulenberg, Mittelschulenberg, Festenburg, Forsthaus Ahrendsberg; Wildemann (Spiegelthaler Zechenhaus) Clausthal Zellerfeld Buntenbock Altenau Schulenberg im Oberharz Wildemann Braunlage: Braunlage: Braunlage mit den Ortsteilen Brunnenbachsmühle und Königskrug; Hohegeiß ; Sankt Andreasberg mit den Ortsteilen Oderberg, Oderbrück, Oderhaus, Odertaler Sägemühle, Silberhütte, Sonnenberg Braunlage Hohegeiß Sankt Andreasberg Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei der Errichtung von Neubauten Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der aus der Gebietsfestlegung resultierenden Pflichten für Radon an Arbeitsplätzen regional zuständigen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen. Rechtsgrundlage der Gebietsausweisung Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ). Referenzwert von 300 Bq/m³ Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt vor, entsprechende Vorhersagen auf Basis von wissenschaftlichen Methoden, unter Zugrundelegung geeigneter Daten und unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, zu treffen. Hierbei eignen sich insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen und der Bodenluft, Bodenpermeabilität sowie Fernerkundungsdaten. Die Festlegung hat innerhalb der im Land bestehenden Verwaltungseinheiten zu erfolgen. Eine Verwaltungseinheit wird zum Radonvorsorgegebiet, wenn für mindesten 75 Prozent seiner Fläche in mindestens 10 Prozent der Gebäude eine Überschreitung des Referenzwertes anzunehmen ist ( § 153 Abs. 2 StrlSchV ). Die Festlegung und Bekanntgabe der niedersächsischen Radonvorsorgegebiete erfolgt durch das Land Niedersachsen auf Grundlage des § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG i. V. m. § 153 StrlSchV per Allgemeinverfügung (AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10) . 40350/06/10) Allgemeinverfügung (AV) Erläuterung zur Methodik der Gebietsausweisung in Niedersachsen drei Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Für den Landkreis Göttingen wird zurzeit keine Gemeinde für eine Ausweisung als Radonvorsorgegebiet empfohlen. Die Karte des geogenen Radonpotentials liefert Hinweise, dass vor allem in den nordöstlichen Gebieten des Landkreises Göttingen höhere Radon-222-Aktivitätskonzentrationen im Boden vorliegen können. Jedoch gibt es nur wenige konkrete Messwerte, die eine genauere Eingrenzung der betroffenen Gebiete erlauben oder den bestehenden Verdacht bestätigen. Auch die geologischen Gegebenheiten, die sich besonders im Südharz sehr heterogen darstellen, können nur bedingt belastbare Nachweise über hohe Radonbelastungen liefern. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann daher nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die geforderten Kriterien zur Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes von einzelnen Gemeinden des Landkreises erfüllt werden. Auch hier sind weitere umfangreiche Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration, sowohl in der Bodenluft, als auch in Innenräumen geplant, um eine belastbare Abschätzung des Radonpotentials und eine geografische Eingrenzung von möglicherweise als Radonvorsorgegebiet auszuweisenden Gemeinden zu erhalten. Hinweis:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN
Tags: Braunschweig ? Clausthal-Zellerfeld ? Göttingen ? Goslar ? Niedersachsen ? Oker ? Radon ? Strahlenschutzverordnung ? Strahlenschutzgesetz ? Südharz ? Fernerkundungsdaten ? Gebäude ? Stadtteil ? Strahlenschutz ? Karte ? Siedlungsfläche ? Harz ? Arbeitsplatz ? Bodenluft ? Messdaten ? Rechtsgrundlage ? Verwaltungseinheit ? Innenraum ? Referenzwert ?
Region: Niedersachsen
Bounding boxes: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2020-12-23
Modified: 2025-02-17
Time ranges: 2020-12-23 - 2025-02-17
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen : Leitfaden zu den §§ 126 - 132 des Strahlenschutzgesetzes
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2020120824227 (Webseite)BfS - Anerkannte Radon-Messstellen nach § 155 StrlSchV
https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung.html (Webseite)BfS - Radon-Schutz an Arbeitsplätzen 2020
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/ion/radon-schutz-arbeitsplaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (PDF)Das Land Niedersachsen legt nach den Vorgaben des § 121 Abs. 1 Satz 1 Strahlenschutzgesetz per Allgemeinverfügung niedersächsische Radonvorsorgegebiete fest. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, für die erwartet wird, dass die Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen im Jahresmittel in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet.
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__121.html (Webseite)Für die Errichtung von Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen gilt: Wer ein Gebäude errichtet, hat in Radonvorsorgegebieten über den allgemeinen Radonschutz hinaus zusätzlich mindestens eine weitere Radonschutzmaßnahme zu integrieren, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren ( § 123 StrlSchG i.V.m. § 154 StrlSchV ).
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__123.html (Webseite)Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ).
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__124.html (Webseite)Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ).
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__126.html (Webseite)In Niedersachsen trugen sowohl die Prognosekarte des geogenen Radonpotentials (siehe oben), als auch die Kenntnisse über die vorliegenden geologischen Gegebenheiten zunächst zu einer Eingrenzung von potenziell stärker mit Radon belasteten Gebieten bei. Dabei sind insbesondere Gebiete im Harz, Harz-Randgebiete und der südliche Teil des Landkreises Göttingen hervorzuheben. Für eine Einschätzung, ob für eine Gemeinde oder einem Landkreis auf mindesten 75 Prozent seiner Fläche in mindestens 10 Prozent der Gebäude eine Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ anzunehmen ist ( § 153 Absatz 2 StrlSchV ), konnte teilweise auf umfangreiche durch den NLWKN erhobene Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen und der Bodenluft zurückgegriffen werden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage die Kriterien für die Ausweisung als Radonvorsorgegebiet nach § 153 Absatz 2 StrlSchV erfüllen. Die restlichen Gemeinden des Landkreises Goslar erfüllen diese Kriterien nach aktueller Datenlage nicht und werden daher nicht als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen. Weitere Erhebungen von Messdaten sollen hier dazu beitragen, eine regelmäßige Überprüfung und Neubewertung der Radonsituation der niedersächsischen Gemeinden zu ermöglichen. Für den Landkreis Göttingen wird zurzeit keine Gemeinde für eine Ausweisung als Radonvorsorgegebiet empfohlen. Die Karte des geogenen Radonpotentials liefert Hinweise, dass vor allem in den nordöstlichen Gebieten des Landkreises Göttingen höhere Radon-222-Aktivitätskonzentrationen im Boden vorliegen können. Jedoch gibt es nur wenige konkrete Messwerte, die eine genauere Eingrenzung der betroffenen Gebiete erlauben oder den bestehenden Verdacht bestätigen. Auch die geologischen Gegebenheiten, die sich besonders im Südharz sehr heterogen darstellen, können nur bedingt belastbare Nachweise über hohe Radonbelastungen liefern. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann daher nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die geforderten Kriterien zur Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes von einzelnen Gemeinden des Landkreises erfüllt werden. Auch hier sind weitere umfangreiche Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration, sowohl in der Bodenluft, als auch in Innenräumen geplant, um eine belastbare Abschätzung des Radonpotentials und eine geografische Eingrenzung von möglicherweise als Radonvorsorgegebiet auszuweisenden Gemeinden zu erhalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__153.html (Webseite)Für die Errichtung von Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen gilt: Wer ein Gebäude errichtet, hat in Radonvorsorgegebieten über den allgemeinen Radonschutz hinaus zusätzlich mindestens eine weitere Radonschutzmaßnahme zu integrieren, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren ( § 123 StrlSchG i.V.m. § 154 StrlSchV ).
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__154.html (Webseite)Welche Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze (und damit Arbeitgeber bzw. Arbeitsplatzverantwortliche) gelten, können Sie unter der Rubrik Informationen für Arbeitgeber oder auf der Seite des GAA Braunschweig nachlesen.
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_aktuelles_lokal/gewerbeaufsichtsamter/gaa_braunschweig/termine_aktuelles/radonvorsorgegebiete-im-bereich-des-gaa-braunschweig-197001.html (Webseite)Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier .
https://www.imis.bfs.de/geoportal/ (Webseite)Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier .
https://www.imis.bfs.de/geoportal/#map/1172440/6775928/11|layers/%7B%22c87f4f53-9f92-4e4d-9021-c4f9be2a824c%22%3A%7B%22isVisible%22%3A1%2C%22opacity%22%3A0.5%2C%22filters%22%3A%5B%5D%7D%2C%223509e9d9-6a12-48cf-9200-fcfa5164d58b%22%3A%7B%22isVisible%22%3A1%2C%22opacity%22%3A0.65%2C%22filters%22%3A%5B%5D%7D%7D| (Webseite)Die zugehörige Pressemitteilung PI 154/2020 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) finden Sie hier . Dort können Sie sich ebenfalls die Schriftfassung der entsprechenden Allgemeinverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig ( AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 ) herunterladen. Diese wurde ebenfalls im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23.12.20 auf Seite 1667 ( Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 ), welches Sie hier bzw. in der Infospalte finden, veröffentlicht.
https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/download-verkuendungsblaetter-108794.html (Webseite)Empfehlung zur Ausweisung der Radonvorsorgegebiete NLWKN 2020
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/162077/Empfehlung_zur_Ausweisung_der_Radonvorsorgegebiete_NLWKN_2020.pdf (PDF)Niedersächsisches Ministerialblatt 57/2020 vom 23.12.2020
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/162527/Niedersaechsisches_Ministerialblatt_57_2020_vom_23.12.2020.pdf (PDF)Welche Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze (und damit Arbeitgeber bzw. Arbeitsplatzverantwortliche) gelten, können Sie unter der Rubrik Informationen für Arbeitgeber oder auf der Seite des GAA Braunschweig nachlesen.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/informationen-fur-arbeitgeber-194646.html (Webseite)Gesetzliche Regelungen zu Radon
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/radon---gesetzliche-regelungen-172741.html (Webseite)Gesundheitliche Auswirkungen von Radon
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/radon---gesundheitliche-auswirkungen-172735.html (Webseite)Schutz vor Radon
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/schutz-vor-radon-172744.html (Webseite)Ergebnisse der Radon-Messkampagne 2019/2020
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/strahlenschutz/radon_in_niedersachsen/ergebnisse_der_radon_messkampagne_2019_2020/ergebnisse-der-radon-messkampagne-2019-2020-193719.html (Webseite)Informationen für Arbeitgeber
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/strahlenschutz/radon_in_niedersachsen/informationen_fur_arbeitgeber/informationen-fur-arbeitgeber-194646.html (Webseite)Die zugehörige Pressemitteilung PI 154/2020 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) finden Sie hier . Dort können Sie sich ebenfalls die Schriftfassung der entsprechenden Allgemeinverfügung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig ( AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 ) herunterladen. Diese wurde ebenfalls im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 23.12.20 auf Seite 1667 ( Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 ), welches Sie hier bzw. in der Infospalte finden, veröffentlicht.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/niedersachsen-starkt-den-gesundheitsschutz-radonvorsorgegebiete-im-harz-ausgewiesen-195797.html (Webseite)Accessed 1 times.