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Öffentliche Trinkwasserversorgung und Wassergewinnungsanlagen für Industrie und Gewerbe

Description: Die Nutzung der Ressource Wasser für die Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung ( § 50 WHG und § 88 NWG ) und die Wassergewinnungsanlagen der privaten bzw. gewerblichen Wirtschaft wird in Niedersachsen überwiegend aus dem Grundwasser, aber auch aus den Talsperren des Harzes gedeckt. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine Aufgabe der Gemeinden, die sie im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Gemeinden erlassen entsprechend der Niedersächsischen Gemeindeordnung Satzungen und stellen eine gemeinschaftliche Trinkwasserversorgung sicher. Die öffentliche Wasserversorgung wird entweder von den Gemeinden selbst oder in ihrem Auftrage von anderen Wasserversorgungsunternehmen übernommen. Folgende Unternehmensformen sind in der öffentlichen Wasserversorgung Niedersachsens tätig: Die rein private Wasserversorgung ist in Niedersachsen nur von untergeordneter Bedeutung. Die Wasserversorgung für Industrie- und Gewerbebetriebe in der erforderlichen Menge und Qualität ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dabei sind die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ( § 47 WHG ) einzuhalten. private Industrie- und Gewerbebetriebe Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Fördermengen Rohwasserbeschaffenheit

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Niedersachsen ? Kommunalverfassung ? Talsperre ? Grundwasserzustand ? Grundwasservorkommen ? Industrie ? Grundwassernutzung ? Öffentliche Wasserversorgung ? Gewerbebetrieb ? Privatwirtschaft ? Wasserversorgung ? Wasserversorgungsanlage ? Gewerbe ? Ressourcennutzung ?

Region: Niedersachsen

Bounding boxes: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

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