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Bebauungsplan Bergen Nr. 14 "Schulstraße - 5. Änderung"

Description: In Grundzentren sind zentralörtliche Einrichtungen und Angebote zur Deckung des allgemeinen Grundbedarfs vorzuhalten. Dies schließt den Einzelhandel ein. „Neue Einzelhandelsgroßprojekte, deren Kernsortimente zentrenrelevant sind, sind nur in innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig. Im Entwurf des neuen RROP 2016 wird festgelegt, dass der grundzentrale Verflechtungsbereich des Grundzentrums Bergen das Gebiet der Stadt Bergen und das des gemeindefreien Bezirks Lohheide ist. Das Grundzentrum Bergen habe damit laut Landkreis Celle einen Versorgungsauftrag für die Bevölkerung im Gebiet der Stadt Bergen und im Gebiet Lohheide. Großflächiger Einzelhandel (ab 800 m² Verkaufsfläche) mit zentrenrelevanten Sortimenten, wie Lebensmittel, habe dabei in der städtebaulich integrierten Lage (entspricht dem zentralen Versorgungsbereich im Sinne des BauGB) zu erfolgen. Aus raumordnerischer Sicht habe der zentrale Versorgungsbereich im Grundzentrum Bergen ein erhebliches Funktionsdefizit, da dort insbesondere großflächiger Lebensmitteleinzelhandel, große Drogeriemärkte etc. fehlen. Die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bedeute in dieser Situation, dass die Stadt aktiv die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in seinem zentralen Versorgungsbereich betreibe, indem sie z.B. dafür die bauleitplanerischen Voraussetzungen schaffe.

Global identifier:

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Types:

Tags: Celle ? Bauleitplanung ? Raumordnung ? Lebensmitteleinzelhandel ? Bebauungsplan ? Einzelhandel ? INSPIRE-Daten ? Berg ? Open Data ? Stadt ?

Region: Bergen Bergen

Bounding boxes: 9.9594° .. 9.9634° x 52.8085° .. 52.8111°

License: Deutschlandlizenz Zero 2.0

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2026-08-12

Last harvest: 18.09.2026 00:13

Update frequency: as needed

Time ranges: 2024-01-04 - 2026-09-17

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