Description: Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf = 30 % der Feldblockfläche befinden. Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, dürfen auf bestellten Ackerflächen seit dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland- und Dauergrünlandflächen sowie Flächen mehrschnittigem Feldfutterbau gelten diese Vorgaben ab dem 1. Februar 2025. In Niedersachsen sind davon Flächen ausgenommen, welche sich innerhalb von Feldblöcken mit > 20 % Hangneigung auf >= 30 % (mit einer Toleranz von 1 %) der Feldblockfläche befinden.
Global identifier:
Uuid(
630d8797-b759-44a9-89a6-447a76e4355c,
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Origins: /Land/GDI-DE /Bund/GDI-DE /Land/Niedersachsen/LBEG /Land/Niedersachsen/NUMIS /Bund/GovData
Tags: Wirtschaftsdünger ? Niedersachsen ? Futterbau ? Düngemittel ? INSPIRE-Daten ? Open Data ? Ackerfläche ? Dauergrünland ? Hang ? Boden ? NIBIS-Metadaten ? Regional ? sgd_Boden ?
Region: Niedersachsen
Bounding boxes: 6.83611379° .. 11.48715881° x 51.28544717° .. 53.63513936° 6.34585436170082° .. 11.598078494585739° x 51.295231899260386° .. 54.137910176972056°
License: cc-by/4.0
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-01
Modified: 2024-12-10
Time ranges: 2024-11-01 - 2024-11-01 2025-02-01 - 2025-05-27
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