Description: Rechtsgrundlage: § 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG): Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (BJagdG, § 1, Absatz 1) Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Es handelt sich entweder um Eigenjagdbezirke (mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (Flächen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören von mindestens 150 Hektar umfassen). Bereiche, in denen die Jagd ruht sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagdbezirke und der befriedeten Bezirke werden von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.
Global identifier:
Uuid( 8cec48ca-104c-4173-bd46-6cfe3a27b9bb, )
Origins: /Kommune/Niedersachsen/Landkreis Göttingen /Land/Niedersachsen/NUMIS /Bund/GDI-DE /Land/GDI-DE
Tags: Göttingen ? Bundesjagdgesetz ? INSPIRE-Daten ? Jagdrecht ? Open Data ? Rechtsgrundlage ? Bewirtschaftungssystem ? Jagd ? Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten ? Bewirtschaftungsvertrag ? Erdbeobachtung und Umwelt ? Kontrolliertes Jagdgebiet ? Verwaltungsgrenze ?
Region: Göttingen
Bounding boxes: 9.55058° .. 10.6826° x 51.295065° .. 51.8328° 9.548441127443361° .. 10.6824809191641° x 51.295231899259456° .. 51.83317655259367°
License: cc-by-de/3.0
Language: Deutsch
Modified: 2025-10-01
Time ranges: 2002-01-01 - 2025-10-02
Accessed 1 times.