Description: Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Global identifier:
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Tags: Niedersachsen ? Bundesnaturschutzgesetz ? Hochmoor ? Moor ? Grünlandumbruch ? Niedermoor ? Grundwasserstand ? Überschwemmungsgebiet ? Dauergrünland ? Open Data ? Landwirtschaft ? Naturschutz ? Boden ? NIBIS-Metadaten ? OGC::WFS ? infoFeatureAccessService ?
Region: Niedersachsen
Bounding boxes: 6.54747184° .. 11.74161086° x 51.2249633° .. 53.93431815° 6.34585436170082° .. 11.598078494585739° x 51.295231899260386° .. 54.137910176972056°
License: Creative Commons Namensnennung 4.0
Language: Deutsch
Modified: 2025-05-27
Time ranges: 2022-01-11 - 2022-09-01
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