Description: Die Stadt Bergen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Eversen Nr. 7 „Moorkamp – 2. Erweiterung“ beschlossen. Das Regionale Rauordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle stellt den Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes als „in rechtskräftigen F-Plänen ausgewiesene Baufläche“ dar. Östlich grenzen Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft sowie für Erholung an. Vorsorgegebiete dienen der Entflechtung von sich einander störenden Raumnutzungen. Gegenüber Vorranggebieten ist aber ihre Bindungswirkung geringer; allerdings soll dem jeweiligen Vorsorgebelang bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein hohes Gewicht eingeräumt werden. Eversen selbst ist zusammen mit dem Nachbarort Sülze als Standort für die besondere Entwicklungsaufgabe „Erholung“ gekennzeichnet. Eversen weist durchaus zentrale Funktionen auf. Eine Grundschule und ein Kindergarten sind vorhanden, zu deren Bestandserhaltung die Ansiedlung junger Familien erwünscht ist. Weiterhin sind Geschäfte wie unter anderem eine Bank und ein kleiner Lebensmittelmarkt vorhanden. Der Ort ist per Bus achtmal werktäglich und viermal am Samstag mit der Kreisstadt Celle verbunden. Mit dem hier ansässigen Sägewerk und dem Landhandelsbetrieb sind Arbeitsplätze in einer vergleichsweise erheblichen Anzahl vorhanden. Die Stadtverwaltung hat Eigentümer vorhandener Baulücken in Eversen befragt, ob die ihre Grundstücke Bauwilligen zur Verfügung stellen würden. Dies wurde durchgehend verneint. Andererseits liegen der Stadt aber konkrete Anfragen nach Baugrundstücken vor, so dass sie sich veranlasst sieht, durch die Ausweisung des hier in Frage stehenden Baugebietes lediglich den ersten Abschnitt des genehmigten Baugebietes für den weiteren Bedarf zur Verfügung zu stellen. Wenn nach Auffassung des Landkreises Celle in Eversen „wenige ha“ als Wohnbauland zur Verfügung gestellt werden können, an anderer Stelle aber Baulücken nicht zur Verfügung stehen, entspricht eine Ausweisung von 2,5 ha der geforderten Beschränkung auf „wenige ha“ in raumordnerisch vertretbaren Maß. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Auseinandersetzung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung stattgefunden hat. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltete die Darstellung des Bedarfs an Wohnbauland; sie wurde von der damals zuständigen Bezirksregierung Lüneburg geprüft und per Genehmigung als stichhaltig erklärt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich wurde damit geklärt, so dass innerhalb des Bebauungsplanverfahrens weniger um die Frage geht, ob eine Entwicklung möglich ist, sondern um die Art und Weise, wie sie möglich ist. In diesem Zusammenhang sind selbstverständlich die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.
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Tags: Celle ? Lüneburg ? Kindertagesstätte ? Grundschule ? Landesplanung ? Raumordnung ? Bebauungsplan ? Flächennutzungsplan ? Omnibus ? Raumplanung ? Sägewerk ? Wohngebiet ? INSPIRE-Daten ? Arbeitsplatz ? Baugebiet ? Berg ? Kommunalverwaltung ? Vorranggebiet ? Vorbehaltsgebiet ? Open Data ? Bauland ? Raumnutzung ? Landschaft ? Stadt ? Baufläche ?
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License: Deutschlandlizenz Zero 2.0
Language: Deutsch
Modified: 2026-08-12
Last harvest: 23.09.2026 23:50
Update frequency: as needed
Time ranges: 2008-07-11 - 2026-09-23
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