Description: Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.
Global identifier:
Uuid( e05baf30-007a-11e0-be74-0000779eba3a, )
Origin: /Land/Bayern/open.bydata
Tags: Biotop ? INSPIRE-Daten ? Landschaftswandel ? Open Data ? Flächennutzung ? Landschaftsschutz ? Terrestrisches Ökosystem ? Biosphärenreservat ? Tourismus ? Naturhaushalt ? Ökosystem ? Reserve ? Schutzgebiet ? Naturschutz ? Landschaft ? Umweltschutz ? ENVI ? HVD ? UmweltAtlas ? gdiby ? nachhaltige Nutzung ? terrestrial environment ? umweltverträgliche Landnutzung ?
Bounding boxes: 8.8929° .. 13.9753° x 47.1719° .. 50.894°
License: cc-by/4.0
Language: Deutsch
Modified: 2024-06-28
Time ranges: 2024-06-28 - 2024-06-28
Datendownload
https://www.lfu.bayern.de/gdi/dls/daten/schutzgebiete/biosphaerenreservate_epsg25832_shp.zip (ZIP)Der Downloaddienst stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes als Shapefile zum Download bereit. Die wichtigsten Sachdaten der Schutzgebiete sind in der Attributtabelle enthalten (Name, Flächengröße und Kennziffer).
https://www.lfu.bayern.de/gdi/dls/schutzgebiete.xml (XML)Der Web Feature Service Schutzgebiete des Naturschutzes stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes bereit. Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die "Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete" vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wfs/natur/schutzgebiete?service=WFS&request=GetCapabilities (WFS (Web Feature Service))Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die "Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete" vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/natur/schutzgebiete?service=WMS&request=GetCapabilities (WMS (Web Map Service))Übersichtsseite mit Links zum Download der Daten
https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/schutzgebietsabgrenzungen/index.htm (Webseite)Accessed 1 times.