Description: Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Global identifier:
Uuid(
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Tags: Bundesjagdgesetz ? Jagd ?
Bounding boxes: 5.939865° .. 6.556302° x 51.34791° .. 51.913567°
License: Deutschlandlizenz Zero 2.0
Language: Deutsch
Issued: 2025-01-08
Modified: 2026-02-12
Last harvest: 15.05.2026 15:54
Update frequency: as needed
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