Description: Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
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Url(
"https://www.portalu.rlp.de/19D2C8C2-DE5B-4386-B9EE-ADB7C5B4FDC0",
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Tags: Rheinland-Pfalz ? Abfallverbringung ? Abfallverbringungsverordnung ? Abfallwirtschaft ? Ressourcennutzung ?
License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Issued: 2026-08-13
Modified: 2026-09-29
Last harvest: 29.09.2026 09:13
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