Description: Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
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"https://www.portalu.rlp.de/4F8DE294-6683-4557-9FE2-7C0BF468BA17",
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Tags: Haushaltsabfall ? Altmetall ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Bioabfall ? Siedlungsabfall ? Verpackungsabfall ? Abfälle zur Beseitigung ? Abfälle zur Verwertung ? Kommunale Abfallwirtschaft ? Abfallart ?
License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Issued: 2026-05-05
Modified: 2026-09-23
Last harvest: 23.09.2026 23:37
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