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Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen

Description: Der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Global identifier:

Doi(
    "10.60810/openumwelt-1",
)

Types:

Origin: /Bund/UBA/openUMWELT

Tags: Umweltbundesamt ? Energiewende ? Windenergie ? Windkraftanlage ? Erneuerbare Energie ? Lärmschutz ? Windpark ? Erneuerbare-Energien-Gesetz ? Windenergienutzung ? Infraschall ? Öffentlichkeitsinformation ? Klimaziel ? Onshore-Windkraftanlage ? Windenergie an Land ? Onshore ? Climate | Energy ? Infraschallbelästigung ? Interessenabwägung ? Interessensabwägung ? Klima | Energie ? Mindestabstände ? On-shore Windenergieanlage ? Schutzgüter ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2015-01-01

Time ranges: 2015-01-01 - 2015-01-01

Status

Quality score

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