Description: Mit der letzten Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 verfolgte die EU-Kommission neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder das Ziel, eine umweltfreundlichere "grünere" erste Säule zu gestalten. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) wird seit Inkrafttreten der neuen Förderperiode in 2015 ein Teil der Direktzahlungen an das sogenannte "Greening" geknüpft. Mit diesem neuen Instrument sind alle Betriebsinhaber, die die Basisprämie beantragen, auch zur Einhaltung von "dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden" verpflichtet. Ein Verzicht auf die Greeningprämie, um von den Anforderungen entbunden zu sein, ist nicht möglich. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen, Auflagen zur Anbaudiversifizierung sowie die Bereitstellung sogenannter "ökologischer Vorrangflächen" (ÖVF) auf Ackerland (auch "im Umweltinteresse genutzte Flächen"). Als zentrale Maßnahme zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt gilt dabei das Konzept der ÖVF. Es eröffnet die Chance, Flächen und Strukturen mit einem hohen Nutzen für die Artenvielfalt in die breite Agrarlandschaft zu integrieren.
Global identifier:
Doi( "10.19217/skr472", )
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/BfN/Publikationen
Tags: GAP-Reform ? Europäische Kommission ? EU-Agrarpolitik ? Direktzahlung ? Ackerland ? Ökologische Vorrangfläche ? Dauergrünland ? Agrarbiodiversität ? Anbaudiversifizierung ? Biodiversität ? Cross Compliance ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2017-01-01
Time ranges: 2017-01-01 - 2017-01-01
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