Description: Im November 2007 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft. Hierdurch wurde eine auf dem Verursacherprinzip basierende Verantwortlichkeit für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschaffen. Für einen effektiven Vollzug dieser Regelungen durch die Naturschutzbehörden bedarf es einer fachlichen Untersetzung.
Text { text_type: Publication, }
Origin: /Bund/BfN/Publikationen
Tags: Biodiversitätsschaden ? Naturschutzbehörde ? Umwelthaftungsgesetz ? Umwelthaftungsrichtlinie ? Umweltschadensgesetz ? Verursacherprinzip ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2008-01-01
Time ranges: 2008-01-01 - 2008-01-01
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