Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] FELDHAMSTER- SCHUTZKONZEPT Rheinland-Pfalz Februar 2023 INHALT 1.Anlass1 2.Der Feldhamster (Cricetus Cricetus)2 2.1 Lebensraum- und Habitatansprüche2 2.2 Lebenszyklus2 2.3 Schutzstatus3 2.4 Aktuelle Rechtsprechung im Feldhamsterschutz3 2.5 Gefährdungssituation5 2.6 Ziel von Schutzmaßnahmen5 3.7 Vorangegangene Arbeitsschritte und –Ergebnisse 3.1 Empfehlungen der Machbarkeitsstudie7 3.2 Entnahme genetischer Ressourcen7 4.Akteure im Feldhamsterschutz in RLP8 5.Festlegung von Zielgrössen in Rheinland-Pfalz10 6.Maßnahmenempfehlungen11 6.1 Genetische Ressourcen13 6.2 Kurz- und Mittelfristig14 6.3 Langfristig18 6.4 Monitoring21 7.24 Beteiligung und Umsetzungsoptionen 7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen25 7.2 Empfehlungen Für Rheinland-Pfalz25 8.Zeitplan28 9.Definitionen30 10. Quellen32 11. Anhang37 Impressum 38 1. ANLASS Auf Grundlage der Vorarbeiten des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) wurde die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) – Referat 1025 – gebeten, die dringliche Nachzucht von Feldhamstern zu orga- nisieren. Darüber hinaus wurde die SNU angehalten, ein Wiederansiedlungskonzept und eine Strategie zur Umsetzung der Flächenvorbereitung anzugehen und breit abzustimmen. Anpassungen des vorliegenden Konzeptes nach praktischen Erfordernissen bzw. Erkenntnissen oder auf Grund von geänderten Rahmenbe- dingungen sollen jederzeit möglich sein. Das Konzept gibt zunächst einen Abriss zu den Ansprüchen, der Gefährdungssituation und dem Schutz- status des Feldhamsters im Allgemeinen. Es legt darüber hinaus die vorangegangenen Arbeitsschritte und -ergebnisse dar. Auf der Grundlage ausführlicher Literaturrecherchen und dem Blick in andere (Bundes-) Länder mit vergleichbaren Herausforderungen, werden in Kapitel 5 Zielgrößen für Rheinland-Pfalz zur Rettung des Feldhamsters definiert. Auf diesen Grundlagen führt Kapitel 6 Maßnahmenempfehlungen detailliert aus. Darauf folgend wird das Thema Beteiligung von Akteur:innen näher betrachtet (Kapitel 7) und Umsetzungsoptionen beleuchtet. Am Ende des Konzepts wird ein Zeitplan (Kapitel 8) vorgeschlagen. Bildautor: Wolfgang Hock Der Feldhamster (Cricetus Cricetus) 1 2. DER FELDHAMSTER 2.1 LEBENSRAUM- UND HABITATANSPRÜCHE Feldhamster (Cricetus cricetus) sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben in strukturreichen und extensiv genutzten Ackerlandschaften mit tiefgründigen, gut grabbaren und nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden. Feldhamster benötigen diese Bodenstruktur zur Anlage stabiler Baue, die im Sommer ca. 60 cm (Schreiber 2010) und im Winter bis zu 2 m tief sein können (vgl. Weinhold und Kayser 2006). Feldhamster ernähren sich überwiegend von Getreide, brauchen für eine abwechslungsreiche Ernährung allerdings auch Ackerwild- kräuter und Insekten (vgl. Boye und Weinhold 2004). Das Überleben der Art wird neben einem guten Nahrungsangebot vor allem durch das Vorhandensein von Deckung als Schutz vor Fressfeinden gefördert (vgl. Ackermann 2013). Neben abwechslungsreichen Kulturlandschaften findet man Feldhamster auch ver- einzelt in Kleingärten und Parkanlagen, wie zum Beispiel auf dem Wiener Friedhof (Stadt Wien 2010) und Privatgärten in Niedersachsen (AG Feldhamsterschutz Niedersachsen 2018). 2.2 LEBENSZYKLUS Feldhamster erwachen im März/April aus ihrem Winterschlaf. Im Frühjahr ernähren sie sich von dem, was in unmittelbarer Nähe zum Bau vorhanden ist, z. B. grüne Pflanzenteile (Surdacki 1964). Außerhalb der Fort- pflanzungszeit sind Feldhamster Einzelgänger. In Deutschland beginnt die Fortpflanzungszeit im April/Mai (Kayser und Stubbe 2003). Die Männchen gehen dann auf die Suche nach den Weibchen. Während der Reproduktionsphase sind sie bestrebt sich mit so vielen Weibchen wie möglich fortzupflanzen. In West- europa werfen weibliche Feldhamster zweimal im Jahr durchschnittlich sechs bis zehn Jungtiere, wobei, je nach Lebensbedingungen, sowohl die Reproduktionsphase als auch die Wurfgröße stark schwanken kann (Weinhold und Kayser 2006). Der erste Wurf kommt im Mai/Juni und die Jungtiere sind bereits nach ca. drei Wochen selbstständig. Durch die zunehmende innerartliche Aggression trennen sich die Wege der Ge- schwister in einer Periode von drei bis fünf Wochen (Eibl-Eibesfeldt 1953; Weinhold und Kayser 2006). Die Jungtiere verlassen sodann den Mutterbau, übernehmen verlassene Baue oder legen neue an (Weinhold und Kayser 2006). In Deutschland beteiligen sich weibliche Tiere selten zweimal jährlich an der Reproduktion (vgl. Weinhold und Kayser 2006:41). Zudem haben späte Würfe aufgrund fehlender Deckung und Nahrung nach der Ernte eine geringere Überlebenschance als zeitigere Würfe (vgl. Weinhold und Kayser 2006). Der letztmögliche Zeitpunkt der Reproduktion ist Mitte August, da sich die Fortpflanzungsorgane der männlichen Tiere dann zurückbilden (Kayser und Stubbe 2003). Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass männliche Feldhamster ab August in Winterschlaf gehen, später gefolgt von Weibchen und Jungtieren (Franceschini und Millesi 2005). 2 Während des Winterschlafs verbrauchen die Tiere ihre angefressenen Fettreserven. Vor allem männliche Feldhamster haben noch während der Aktivitätsphase Zeit diese anzulegen. Weibchen und Jungtiere hingegen sind auf Vorräte angewiesen (Strnadl 2020). Hierfür eignet sich trockenes Getreide. Hiervon benötigt ein ausgewachsener Feldhamster mind. 1,2 kg, um den Winter zu überleben (Wendt 1991). Die Überwinterung beträgt im Mittel sechs Monate, wobei sie u. a. individuellen, klimatischen und geografischen Abweichungen unterliegen kann. Der Erfolg der Überwinterung ist abhängig vom Gesundheitszustand des Tieres, der Menge der Vorräte und der Lage des Winterbaus (Weinhold und Kayser 2006). Die Winter- sterblichkeit kann 61,5 % betragen (Wendt 1984). 2.3 SCHUTZSTATUS Der Feldhamster gehört in Westeuropa zu den am stärksten gefährdeten Säugetierarten undkommt auch in Deutschland nur noch in wenigen zusammenhängenden Gebieten vor (Meinig et al. 2014). Wegen der europaweit stark zurückgehenden Bestände ist der Feldhamster in Anhang IV der Flora-Fauna-Habi- tat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) verzeichnet und zählt damit zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Hierdurch besteht die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten die Feldhamster- populationen in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen herzustellen (gem. Art. 1 Nr. a) Richtlinie 92/43/EWG). Es gilt das Verbesserungsgebot. Für die Einschätzung des Erhaltungszustandes sind gemäß der Empfehlung von Sachteleben und Behrens (2010) durch die zuständigen Landesbehörden mindestens alle zwei Jahre folgende Kriterien der Richtlinie 92/43/EWG zu erfassen, zu bewerten und an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu melden: Verbreitungs- gebiet, Population, Habitat, Spezifische Strukturen und Funktionen, Flächengröße und Zukunftsaussichten. Laut Nationalem Bericht 2019 ist der Erhaltungszustand der Feldhamsterpopulationen in der kontinentalen biogeografischen Region ungünstig-schlecht (FFH-Bericht 2019). Deutschland und insbesondere die Bundesländer in denen Feldhamster noch vorkommen sind dementsprechend in der Verantwortung den Zu- stand der Feldhamsterpopulationen zu verbessern (Meinig et al. 2020). Im September 2020 hat die IUCN den Feldhamster als weltweit »vom Aussterben bedrohte Art« eingestuft (Banaszek et al. 2020). In der Roten Liste Rheinland-Pfalz (Stand 2006) wird er allerdings noch als potentiell gefährdet geführt. Experten empfahlen bereits 2011 eine Einordnung in die Kategorie 1 »vom Aussterben bedroht«, denn ohne Schutzmaßnahmen sei in 10 Jahren mit dem Aussterben der Art zu rechnen (DRL 2014). 2.4 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG IM FELDHAMSTERSCHUTZ Neben den geltenden Rechtsverordnungen sind auch die Rechtsprechungen des Europäischen Gerichts- hofs (EuGHs) zur Auslegung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Feldhamsterschutz zu beachten. Das vorliegende Konzept orientiert sich an den in diesen Urteilen festgelegten Definitionen in Bezug auf Feldhamster, sodass die relevanten Begrifflichkeiten und der Kontext an dieser Stelle näher beleuchtet werden sollen. Bildautor: Cezary Korkosz Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Stadt Wien und einem Bauunternehmer, der maßgeblich Feldhamsterbaue überbauen ließ, wurden in den letzten zwei Jahren zwei Urteile vom EuGH zu Gunsten der Feldhamster gefällt. 3
Text { text_type: Publication, }
Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/Stiftung Natur und Umwelt
Tags: Feldhamster ? Insekt ? Niedersachsen ? Getreide ? Rheinland-Pfalz ? Wien ? Bodenstruktur ? Gefährdete Arten ? Habitat ? Kleingarten ? Lehmboden ? Friedhof ? Schutzstatus ? FFH-Richtlinie ? Westeuropa ? Rote Liste der IUCN ? Energie ? Rechtsverfahren ? Kulturlandschaft ? Literaturauswertung ? Park ? Rechtsprechung ? Mortalität ? Stadt ? Klimaschutz ? Europa ? Überwinterung ? Züchtung ?
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Language: Deutsch
Time ranges: 2023-01-01 - 2023-12-31
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