Description: Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 079/08 Halle (Saale), den 30. Juli 2008 Ergebnisse der Tiefenprüfung für die Deponien Karsdorf, Freyburg-Zeuchfeld und Nißma liegen vor Nach den umfangreichen Kontrollen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Müll-Deponien und in Abfallbehandlungsanlagen des Landes liegen nun die Ergebnisse der Tiefenprüfungen vor. Von den ca. 240 Anlagen und 120 Deponien, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden, haben sich nur bei zwei Deponien die Verdachtsmomente bestätigt. Im Fall der Deponie Karsdorf hat sich der Verdacht jedoch nicht bestätigt. 1. Deponie Freyburg ¿ Zeuchfeld à Verdachtsmomente bestätigt - Annahmestopp weiter in Kraft Die Auswertung von Probenahmen und Analysen ergab, dass es seit mehreren Jahren zu nicht genehmigten Abfallablagerungen in erheblicher Menge gekommen ist. Auch die Lieferdokumente lassen einen solchen Schluss zu. Die Auswertung des LVwA lässt auf eine Größenordnung von bis zu 200.000 t schließen. Durch das LVwA wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und Strafanzeige erstattet. Die Deponie Freyburg Zeuchfeld (Burgenlandkreis) war im Vorfeld mehrfach Gegenstand von Mutmaßungen und Verdächtigungen bezüglich illegaler Abfallablagerungen gewesen. Bei früheren Sichtkontrollen waren jedoch lediglich kleinere Mengen nicht zulässiger Materialien festgestellt worden. Nach der Auswertung der Dokumentation des Betriebes sah sich das Landesverwaltungsamt im Mai dieses Jahres veranlasst, weitere Tiefenprüfungen vorzunehmen. Bei dieser Tiefenprüfung mittels Rammkernsondierungen (Bohrtiefe ca. 2 m) an verschiedenen Bohrpunkten wurden Überschreitungen der seit 2005 geltenden Grenzwerte der organischen Bestandteile im Abfallgemisch, charakterisiert durch den Glühverlust, festgestellt (unter Glühverlust (in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ). Bei der Deponie Freyburg Zeuchfeld handelt es sich um eine Deponie der Klasse I, auf der seit 2005 nur noch mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Hier ist ein Glühverlust von höchstens 3% vorgeschrieben. In Freyburg Zeuchfeld wurde die vorgeschriebene Höchstgrenze teilweise um das 10fache überschritten. Diese Ergebnisse der Untersuchungen ließen vermuten, dass seit geraumer Zeit organische Abfälle illegal auf der Deponie flächendeckend abgelagert wurden. Nach Auswertung der Ergebnisse der Bohrungen und Lieferscheine hat sich nun bestätigt, dass hier illegal abgelagert wurde. 2. Deponie Nißma à Verdachtsmomente bestätigt ¿ Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet ¿ weitere rechtliche Schritte in Prüfung Die mehrfachen Beprobungen der Deponie Nißma haben den Verdacht illegaler Ablagerungen bestätigt. Außerdem ist eine nicht ordnungsgemäße Betriebsführung, wie z.B. die Asbestablagerung in dafür nicht zugelassenen Bereichen, festgestellt worden. Durch das LVwA werden entsprechende rechtliche Konsequenzen geprüft. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet. Auf der Deponie Nißma (Burgenlandkreis) war im Rahmen der allgemeinen Untersuchungen im Juni 2008 bei unangekündigten Kontrollen des Landesverwaltungsamtes illegal verbrachter Müll gefunden worden. Nach ersten Einschätzungen handelte es sich dabei um ca. 2 ¿ 3 LKW-Ladungen organischer Abfälle (ca. 60 Tonnen), für deren Einlagerung die Deponie keine Genehmigung besaß. Eine Beräumungsverfügung war sofort ergangen und vollzogen worden. Auch hier waren im Anschluss weitere Tiefenprüfungen vorgenommen worden, die im Ergebnis Aufschluss über die illegalen Ablagerungen und die nicht ordnungsgemäße Betriebsführung ergaben. 3. Deponie Karsdorf à Verdacht illegaler Ablagerungen nicht bestätigt Die Auswertung der Untersuchung durch Probenahmen mit entsprechenden Analysen auf der Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) hat keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine illegale Ablagerung schließen lassen. Auch die Auswertung der Lieferdokumente zeigte keine Auffälligkeiten. Im Zuge der allgemeinen Kontrollen durch das LVwA und durch Hinweise der Medien waren Verdachtsmomente entstanden, die Anlass gaben, mehrere unangekündigte Kontrollen im März, April und Mai sowie weitergehende Untersuchungen im Juni durchzuführen. Das Landesverwaltungsamt hatte zuletzt am 10. Juni 2008 15 Bohrungen mit Rammkernsondierungen auf dem Deponiekörper vorgenommen. Dabei waren auch hier teilweise Überschreitungen des seit 2005 geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste festgestellt worden. Die Laborauswertung und eine weitere Tiefenprüfung sollten anschließend Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und Ablagerungszeiträume geben, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den Funden um Neu- oder Altablagerungen handelte (auf der Deponie Karsdorf durften bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden). Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits abgedeckt. Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass es sich bei den Funden um Altablagerungen handelt. 4. Gesamtauswertung Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses Jahres im Rahmen des mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellem Aufwand (temporär bis zu 34 Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Gleichzeitig begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der Landkreise. Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen durchgeführt. Im Normalfall überwachen 8 Abfallexperten des Landesverwaltungsamtes die Anlagen und Deponien, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4 Mal im Jahr durchgeführt. Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches verstärkt. Dazu wurden intern zusätzliche Kräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung sicherzustellen, anderseits um einen erhöhten Überwachungs- und Kontrolldruck aufbauen zu können. Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120 Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Hier ist das LVwA Fachaufsichtsbehörde. Außerdem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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Tags: Sachsen-Anhalt ? Abfallablagerung ? Abfallbehandlungsanlage ? Abfallentsorgung ? Altablagerung ? Deponie ? Organisches Material ? Tongrube ? Organischer Abfall ? Mischabfall ? Pressemitteilung ? Saale ? Mineralischer Abfall ? Sortieranlage ? Recyclinganlage ? Illegale Abfallentsorgung ? Anlagenüberwachung ? Geologie ? Grenzwertüberschreitung ? Immissionsschutz ? Glühverlust ? Abwassermonitoring ? Lagerung ? Landwirtschaft ? Probenahme ?
Region: Halle (Saale)
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Language: Deutsch
Issued: 2008-07-29
Time ranges: 2008-07-29 - 2008-07-29
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